Lohnbuchhaltung
Sie erhalten bei uns eine individuelle Lohnsteuerberatung und die Klärung der sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, die für die Lohnabrechnung notwendig ist. Unsere spezialisierten Fachkräfte fertigen für Sie die laufenden Lohnabrechnungen, führen die Lohnkonten der Arbeitnehmer und sorgen für alle erforderlichen An- und Abmeldungen beim Finanzamt und bei den Krankenkassen.
Auf Wunsch erfolgt die Erfassung nach Kostenstellen. Sie erhalten die von uns erstellten Kostenstellenlisten. Viele nützliche Informationen wie z.B. einen Lohnrechner finden Sie auch in unserem Downloadbereich – schauen Sie einfach mal vorbei.
Leistung im Überblick
- Einrichtung der Lohnbuchführung
- Einrichtung der Lohnkonten
- Lohnsteuervoranmeldungen
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Sozialversicherungsrechtliche Meldungen aller Art
- Abrechnung für Gehalt und Lohn aller Art (auch Kurzarbeit)
- Vollständige Auswertungen und Übersichten für den Arbeitgeber (u.a. Zahlungslisten mit allen vorzunehmenden Zahlungen)
- Export der Buchungsdaten für das Finanzbuchhaltungssystem
- Für die Arbeitnehmer fertigen wir Bescheinigungen zur Vorlage bei den Ämtern und Gerichten
- Die Lohnabrechnungen können Sie sowohl postalisch oder elektronisch über das Kundenportal erhalten
Gebühren
Die Gebühren eines Steuerberaters sind durch die Steuerberatervergütungsverordnung(StBVV) gesetzlich geregelt. Für die Lohnbuchführung entsteht nach § 34 Abs. 2 StBVV eine monatliche Gebühr je abgerechneten Mitarbeiter von 16,50 € Netto / 19,64 € Brutto inkl. 19 % USt. Im Einzelfall können die Gebühren höher oder niedriger sein (abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit). Für die erstmalige Einrichtung eines Lohnkontos und der Aufnahme der Daten eines neuen Mitarbeiters entsteht nach § 34 Abs. 1 StBVV eine einmalige Gebühr von 18,00 € Netto / 21,42 € Brutto inkl. 19 % USt. je Mitarbeiter. Neben der Gebühr für die Lohnbuch- führung sind noch Post- und Telekommunikationsentgelte (Auslagen) nach § 16 StBVV zu erstatten, die 20 % der abgerechneten Gebühren, max. jedoch 20,00 € Netto / 23,20 € Brutto inkl. 19 % USt. betragen. Für alle anderen, sonstigen Tätigkeiten (z.B. Erteilung/Ausfüllen von Bescheinigungen, Ausfüllen von Formularen/Fragebögen, Erstellung von Arbeitsverträgen, Betriebsprüfungen, Stellung von Anträgen, Klärung von Rückfragen usw.) entsteht nach § 34 Abs. 5 StBVV i.V.m. § 13 StBVV die Zeitgebühr – diese beträgt wenn eine Fachkraft tätig wird 45,00 € Netto / 53,55 € Brutto inkl. 19 % USt. je angefangene halbe Stunde bzw. wenn ein Berufsträger (Steuerberater/Rechtsanwalt) tätig wird 75,00 € Netto / 89,25 € Brutto inkl. 19 % USt. je angefangene halbe Stunde.
Fristen
Neben der eigentlichen Zahlung des Lohnes bzw. Gehalts an Ihren Mitarbeiter, sind noch die Sozialversicherungsbeiträge bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats elektronisch zu melden und von Ihnen bis zum drittletzten Bankarbeitstag an die Krankenkassen zu zahlen. Werden die Beiträge später gemeldet bzw. bezahlt entstehen Säumniszuschläge. Zudem können die Sozialversicherungsträger die Beiträge auch schätzen. Falls Änderungen (z.B. Eintritte / Austritte von Mitarbeitern, Gehältsänderungen, Stundenlöhne) bei Ihren Lohnabrechnungen eintreten teilen Sie dies daher frühzeitig mit. Einen aktuellen Fristenkalender haben wir Ihnen zur Verfügung gestellt. Uns sind die Angaben zum Lohnlauf (welcher Mitarbeiter welche Beträge verdient hat bzw. wie viele Stunden welcher Mitarbeiter gearbeitet hat) spätestens 2 Werktage vor Fristablauf zur Verfügung zu stellen.
Ihre Vorteile
- Individuelle Abstimmung bei der Zusendung der Auswertungen
- Sie definieren selbst, welche Auswertungen erstellt werden sollen
- Sie können sich alle Auswertungen direkt zukommen lassen und Sie verteilen diese an Ihre Mitarbeiter
- Zusendung der Brutto/Netto-Abrechnungen direkt an Ihre Mitarbeiter
- Sie können alle Auswertungen auch direkt online selbst abrufen
Welche Angaben benötigt werden
- Bei Neuanmeldung von Mitarbeitern vollständig ausgefüllten Personalfragebogen
- Bei Übernahme / Wechsel zu uns letzte Lohnabrechnungen und Personalliste / Kontaktdaten des vorherigen Steuerberaters / Lohnbüros
- Betriebsnummer der Agentur für Arbeit (können wir bei Neugründung / erstmaliger Beschäftigung beantragen)
- Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft (können wir bei Neugründung / erstmaliger Beschäftigung beantragen)
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (soweit vorhanden), Gesellschaftsvertrag / Satzung (soweit vorhanden)
- Bei Gesellschaften auch Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Nr., Steuer-ID-Nr. aller Gesellschafter
- ein einfach auszufüllendes Stammdatenformular und eine Vertretungsvollmacht – in die Vollmacht tragen Sie als natürliche Person Ihren Vor- und Nachnamen ein (bei Eheleuten beide) – bei einer Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft den Firmennamen laut Gesellschaftsvertrag / Satzung / Handelsregister ein (wenn Sie noch kein Mandant von uns sind)
- Die Angaben zum Lohnlauf (Gehälter, Stunden, Auslagen, Zuschläge usw.) sind uns spätestens 2 Werktage vor Fristablauf zu übermitteln