Zivilrecht

Kaufverträge sind elementarer Bestandteil unseres Lebens. Kaufverträge werden im Alltag so häufig abgeschlossen, dass die Abwicklung von Erwerbsgeschäften meistens schon zur Routine ist. In der Regel geht der Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfes wie auch werthaltigeren Gütern reibungslos von statten. Immer wieder, gerne dann, wenn man am wenigsten damit rechnet, kommt es zu Streitfällen.

Anlässe für Streitigkeiten gibt es zahlreiche. Am häufigsten steht zwischen den Vertragsparteien der Streitpunkt, ob die Ware wie vereinbart übergeben oder geliefert wurde. Ist die Kaufsache mangelhaft, stellt sich die Frage, welche rechtlichen Optionen sowohl dem Verkäufer als auch dem Erwerber zur Verfügung stehen. Wann besteht ein Rücktrittsrecht, wann ein Widerrufsrecht? Muss die Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden? Unter welchen Voraussetzungen kann Schadenersatz eingefordert werden, was ist eine mir ausgestellte Garantie wert? Wurden Mängelgewährleistungsansprüche ggf. wirksam ausgeschlossen?

Bei der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen ist in verschiedener Hinsicht zu differenzieren. So ergeben sich aus einem Verbrauchsgütervertrag andere rechtliche Konsequenzen als bei einem Kaufvertrag über den Erwerb einer Immobilie. Beim Erwerb eines Neufahrzeuges gelten andere Regeln als beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges unter Privatleuten. Allgemeine Geschäftsbedingungen können gesetzliche Regelungen verdrängen, können in verschiedenen Fallgestaltungen aber auch unwirksam sein.

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Arten von Kaufverträgen, sei es der Ebay-Vertrag über ein Hifi-Gerät oder der Möbelkauf auf Raten, ist eine differenzierte Bewertung geboten. Ratschläge aus Internetforen sind deshalb häufig fehlerhaft und können fundierte anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Eine fehlerhafte Vorgehensweise im Streitfall oder das Versäumen maßgeblicher Fristen führen schnell zum Verlust von Rechtsoptionen. Damit dies nicht geschieht, beraten wir Sie gerne und vertreten Ihre Rechte, wenn erforderlich, auch vor Gericht.

Die häufigste Ursache, mit einem Schaden konfrontiert zu werden, ist sicherlich der Verkehrsunfall. Ob als Fahrzeuglenker, Autoinsasse, Radfahrer, Fußgänger oder Bahnfahrer, recht häufig kommt es zum unerfreulichen Schadensereignis. Wird durch ein solches das Fahrzeug oder sonstiges Eigentum beschädigt, vielleicht sogar der Körper verletzt, ergibt sich hieraus eine Vielzahl von Fragen.

Die richtigen Maßnahmen sind frühzeitig zu ergreifen, ebenso frühzeitig die richtigen Stellen (Haftpflichtversicherer, Ärzte, Gutachter, Leasinggeber, Polizei) zu kontaktieren. Die Koordination dieser ersten Schritte sollte in einer solchen Situation jedenfalls in die Hände eines Rechtsanwalt gelegt werden. Da von Schadensversicherern naturgemäß kein Interesse an einer großzügigen und schnellen Regulierung erwartet werden kann, ist es Aufgabe des Rechtsanwaltes, sämtliche Möglichkeiten eines Ersatzes aufgetretenen Schadens aufzuzeigen und Schadenersatzforderungen beizutreiben. Die korrekte Berechnung des Fahrzeugschadens, des Nutzungsausfalls oder entgangener Einkünfte im Falle einer Verletzung gehört hierzu ebenso wie die Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes oder die Erstattung von Behandlungskosten sowie anderweitiger Aufwendungen, die mit dem Unfallereignis in Verbindung stehen.

Auch außerhalb des Straßenverkehrs kann es zu Verletzungen von Körper und Eigentum kommen. Gezielte oder fahrlässig herbeigeführte Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen ziehen regelmäßig Ersatzansprüche nach sich, ebenso die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (Vereiste oder schadhafte Gehwege, unsichere Treppen, Ausrutschobst auf dem Boden des Supermarktes, Stolperfallen aller Art) und Persönlichkeitsverletzungen durch missbräuchliche Verwendung persönlicher Bilder.

Da der Geschädigte sich auf ein berechtigtes Interesse berufen kann, sich bei der Schadensregulierung rechtsanwaltlich beraten und vertreten zu lassen, ist es regelmäßig der Schädiger, der den Rechtsanwalt zu vergüten hat. Leichtsinnig ist es deshalb, die Möglichkeit rechtsanwaltlicher Unterstützung ungenutzt zu lassen.

Durch langjährige Erfahrung in der Regulierung von Schadensfällen unterschiedlichster Art sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wie immer Sie zu Schaden kommen mögen.

Es ist bekannt, daß die Deutschen Weltmeister im Verreisen sind. Und wer eine Reise tut, hat auch eine Menge zu erzählen. Leider aber nicht immer nur Positives.

Hier hilft das Reiserecht, dessen Vorschriften Hilfe leisten können, daß für den Urlaub sauer verdiente Geld ganz oder teilweise wieder erstattet zu bekommen, wenn der Urlaubsort nicht das hielt, was im kalten Deutschland im Reisebüro oder über andere Reiseveranstalter schmackhaft gemacht wurde.
Das Reiserecht regelt die Ansprüche des Reisenden bereits vor Reiseantritt, namentlich die Frage, wann ist der Rücktritt von der Reise möglich, was muß erstattet werden usw…

Darüber hinaus finden sich aber auch Regelungen, die helfen zu klären, was zu tun ist, wenn die Reise vorzeitig beendet wurde, z.B. durch höhere Gewalt, also wenn z.B. die Ferienanlage durch einen Vulkanausbruch unter einem Lavastrom begraben wurde (zugegeben: dieses Beispiel ist nicht unbedingt realitätsnah – wenn man vom Ätna einmal absieht -, aber plakativ).

Schließlich sind die Bestimmungen des Reiserechts dazu da, die Ansprüche des Reisenden nach dem vertraglichen Reiseende zu sichern, d. h. um wegen aufgetretener Mängel wie z. B. die berühmte lärmende Baustelle neben dem Ferienappartement, eine Minderung des Reisepreises oder sogar Schadenersatz geltend machen zu können, wobei man hier wissen muß, daß es gilt, wichtige gesetzlich vorgeschriebene Fristen einzuhalten.