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Bemerkungen und Sonstiges (z.B. bekannte SCHUFA-Einträge, Insolvenzanträge, Vollstreckungstitel, weitere negative Merkmale, Gewerbeuntersagung, Sonstiges, Besonderheiten, Förderprogramme, Angabe zu Kindern wie Name und Geburtsdatum Angabe zu Ehegatten, Religionszugehörigkeit etc.)
Vollmachten sind notwendig um uns zu beauftragen. In Steuersachen tragen Sie in in die Vollmacht als natürliche Person Ihren Vor- und Nachnamen ein (bei Eheleuten beide) – bei einer Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft den Firmennamen laut Gesellschaftsvertrag / Satzung / Handelsregister ein.
Vollmacht allgemein (z.B. anwaltliche Vertretung)
Vollmacht Steuersachen (z.B. Buchhaltung, Steuerklärungen, etc.)
NUR FÜR BAYERN: Vollmacht zur Steuerkontoabfrage (notwendig für die Einsicht in Ihr Steuerkonto z.B. bei Selbstständigen)
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