Ist mein Rechtsanwalt oder Steuerberater teuer?

Gelegentlich hören wir von Mandanten diese Fragestellung in der einen oder anderen Form und möchten daher den Weg der Transparenz gehen um die Frage detaillierter zu beantworten und einige Aspekte erläutern die zum Nachdenken anregen sollten.

Wie wird man Rechtsanwalt oder Steuerberater?

Die Tätigkeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern ist gesetzlich reglementiert – man muss zur Berufsausübung bestimmte Voraussetzungen erfüllen um eine Zulassung zum Berufsstand zu erhalten. Ein Rechtsanwalt bzw. ein Steuerberater haben eine mindestens 6 jährige Ausbildung (Studium und Referendariat) abgeschlossen und ein schwieriges Staatsexamen mit einer Durchfallquote von etwa 60 % bestanden. Dies dient der Sicherstellung einer hohen Qualifikation von der Mandanten letztlich profitieren. Daneben muss der Berufsangehörige eine sog. Vermögenschadenshaftpflicht unterhalten, die den Mandanten vor Vermögensschäden durch Falschberatungen und Fehler schützt, zudem muss er eine Kanzlei mit entsprechender Ausstattung unterhalten und sich ständig fortbilden damit Mandanten nicht mit Infos von vor 10 Jahren versorgt werden. Die Fortbildung ist sowohl zeit- als auch kostenintensiv und geschieht z.B. durch die Teilnahme an Seminaren aber auch durch das Selbststudium von Fachinformationen. Solche Fachinformationen erhalten wir in der heutigen Zeit elektronisch über Datenbanken und spezielle IT-Anwendungen, die wir natürlich bezahlen müssen – alleine diese Kosten liegen im Bereich von etwa 15.000 € je Jahr und sind teilweise notwendig um einem Mandanten auch nur eine Frage zum aktuellen Recht zu beantworten. Das Recht besteht aus sich ändernden Gesetzen, der Rechtsprechnung und z.T. aus Verwaltungsanweisungen der Behörden. Aus diesen Bereichen muss Ihr Rechtsanwalt und Steuerberater stets aktuell informiert sein um Sie kompetent, zeitgemäß und korrekt beraten oder vertreten zu können.

Die gesetzlichen Gebühren

Die Vergütung von Rechtsanwälten und Steuerberatern ist gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die gesetzlichen Gebühren basieren in vielen Fällen auf festen Gebührensätzen (Pauschalen) die sich aus einem Gegenstandswert errechnen. Bei der Festsetzung spielt noch die Schwierigkeit der Angelegenheit, der Umfang / Aufwand und die Bedeutung für den Mandanten eine Rolle. Außer den gesetzlichen Gebühren kann man auch eine Vergütungsvereinbarung (z.B. Stundensatz oder Pauschalhonorar) schließen – wobei hierbei einige Besonderheiten zu beachten sind. Die gesetzlichen Gebühren gelten nach der Rechtsprechung regelmäßig als angemessen – so etwa bei der Festsetzung der Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren oder für die Erstattung von Kosten durch Rechtschutzversicherungen. Die letzte Änderung der gesetzlichen Gebühren erfolgte im Jahr 2013 durch den Gesetzgeber. 7 Jahre später sind die Gebühren durch die Inflation etwa 15 % weniger „wert“ geworden – der Gesetzgeber hat die Gebühren jedoch nicht angepasst und durch die Berufsangehörigen können nicht ohne Weiteres höhere Gebühren abgerechnet werden, da sie an Recht und Gesetz gebunden sind. Generell sind die gesetzlichen Gebühren eine Mischkalkulation – d.h. eine vernünftige Kostendeckung erreicht man nur im Durchschnitt. Bei kleineren Fällen zahlt man im Endeffekt drauf und bei größeren Fällen erwirtschaftet man einen Gewinn. Dass die Gebühren gestaffelt sind (je höher der Gegenstandswert ist, desto höher fallen die Gebühren aus) hängt mit dem Haftungsrisiko des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters zusammen. So macht es einen Unterschied ob man einen Fehler machen würde einer Angelegenheit bei der es um 500 € geht oder bei 500.000 €. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Gebühren gestaffelt. Gerade bei kleineren Gegenstandswerten kann man oft nicht kostendeckend tätig sein. Generell rechnen wir angemessen und dem Gebührenrecht entsprechend ab.

Der Arbeitsaufwand

Hinter der Bearbeitung Ihres Falles geschehen viele Dinge die Sie meistens nicht mitbekommen. So liest sich etwa der Rechtsanwalt oder Steuerberater in Ihren Fall ein, recherchiert oft mehrere Stunden nach der Rechtsprechung um etwas passendes zu finden, es sind Akten zu führen, Telefonate und E-Mails abzuarbeiten, Unterlagen zu scannen, Dokumentationen zu erstellen usw. Selbst für einen aus Ihrer Sicht einfachen telefonischen Rat zu einer Frage muss der Berufsträger oft auf umfangreiches Wissen zurückgreifen oder in Datenbanken recherchieren. In anderen Berufen kann man einmal erlernte Fähigkeiten und eingeübtes Wissen dauerhaft nutzen – dies ist in der Rechts- und Steuerberatung komplett anders da sich Gesetze und Verordnung oft monatlich ändern und verfolgt werden müssen. Auch die Erstellung von einigen Seiten Schriftsätzen kann oft Stunden dauern, da jeder Punkt sehr genau geprüft, überlegt und formuliert sein muss. Auch die Erstellung von Buchhaltungen und Steuererklärungen ist nicht unbedingt in einer Stunde erledigt – oft sind die Belege zu prüfen, Rechtsfragen zu beantworten, Belege anzufordern die fehlen, Rückfragen zu klären, Belege zu sortieren was zeitlich länger dauert usw. Für ein einfaches Schreiben z.B. mit 2 Sätzen sind ca. 15 Minuten notwendig (Telefonat mit Mandant, Öffnen der Akte, Heraussuchen von Adressen und Aktenzeichen, 2 Sätze schreiben, Dokument ablegen, dem Berufsträger zur Prüfung/Korrektur/Unterschrift vorlegen, evtl. Vollmacht kopieren, Dokument versenden, Abschrift an Mandant, Eintragung in Postausgangsbuch, evtl. Fristeneintrag, evtl. Ablage des Faxsendeberichts) – die ordnungsgemäße Dokumentation wird von uns durch die Rechtsprechung verlangt. Unsere Mitarbeiter sind effizient ausgelastet – d.h. wir haben wenig Leerlauf. Reichen Mandanten Unterlagen zunächst nicht, nicht vollständig oder verspätet kurz vor Fristablauf ein, ist dies meistens mit unplanmäßigem Mehraufwand verbunden, in einigen Fällen sogar mit Überstunden.

Die Erwartungen der Mandanten

Der Wunsch-Anwalt/-Steuerberater ist laut mehreren Studien zuverlässig und gut erreichbar, er nimmt sich angemessen für Mandanten Zeit und unterbreitet von sich aus sinnvolle Lösungsvorschläge, die er verständlich und prägnant erklärt. Mandanten schätzen es auch, wenn Anwälte und Steuerberater sowie ihr Team es verstehen, eine freundliche, zuvorkommende Atmosphäre in der Kanzlei herzustellen. Ja logisch das erwarte ich als Mandant – aber ist das so einfach umzusetzen?

Wir verwalten im Jahr ca. 50.000 Dokumente, bearbeiten ca. 21.000 E-Mails, beantworten ca. 3.500 Telefonate, erstellen ca. 5.000 Lohnabrechnungen, erstellen ca. 1.300 Buchhaltungen und ca. 600 Steuererklärungen und Jahresabschlüsse daneben nehmen wir Termine und Besprechungen wahr, führen Akten, bilden uns fort und geben bei jedem einzelnen Fall unser Bestes. Als dies schaffen wir nur durch eine straffe Organisation, leistungsfähige Mitarbeiter und hohen Arbeitseinsatz von unserem Team. Natürlich möchten Sie als Mandant dass Ihr Anliegen zeitnah und kompetent umgesetzt wird. Dafür benötigt der Rechtsanwalt bzw. Steuerberater entsprechendes Personal um das Arbeitsaufkommen genauso wie Sie es wünschen zu bewältigen was Kosten auf den Plan ruft.

Waren und Dienstleistungen?

Es ist naheliegend wenn man in einem Geschäft eine Ware kauft, dass der Händler diese Ware selbst gekauft hat (Wareneinkauf) und dass man als Kunde die Ware nicht kostenlos erhalten kann. Auch bei einem Handwerker der eine Reparatur durchführt ist es naheliegend, dass der Handwerker nicht kostenlos tätig sein kann (Materialeinsatz, Personalkosten).

Aber wie ist das bei Anwälten und Steuerberatern? Die verkaufen doch nichts?

Unsere Ware ist unser Wissen, unser Können und unsere Arbeitszeit. Dass diese „Ware“ nicht greifbar ist wie etwa Produkt im Warenregal ist klar, aber dennoch sollte man nicht vergessen, dass auch Wissen und Arbeitszeit nicht kostenlos sein kann. Wenn Sie selbst angestellt sind und Ihr Arbeitgeber Sie fragen würde, ob Sie nicht mal eine halbe Stunde umsonst arbeiten können, was wäre Ihre Antwort? Was wäre wohl die Antwort des Bäckers wenn Sie ein Stück Kuchen umsonst haben möchten? Was wird wohl unsere Antwort sein, wenn wir Anfragen nach kostenlosem Rat, einem kostenlosen Schreiben, einer kostenlosen Bescheinigung erhalten?

Die Mitarbeiter

Der Beruf des Steuerfachangestellten bzw. des Rechtsanwaltsfachangestellten gehört mit zu den anspruchsvollsten kaufmännischen Ausbildungsberufen in Deutschland. Warum ist das so? Man muss tiefgreifende Rechts- bzw. Steuerkenntnisse haben, sich ständig fortbilden, eine Vielzahl von Aufgaben erledigen, dabei hoch konzentriert sein, die Angelegenheit äußert schnell und fachlich korrekt bearbeiten, sehr viel Mitdenken und dabei natürlich auch noch sehr freundlich und hilfsbereit sein. Unsere Mitarbeiter stehen aufgrund von Fristen z.B. bei der Erstellung von Buchhaltungen, der Abrechnungen von Löhnen und Gehältern oder auch der zeitkritischen Erstellung von Steuererklärungen nach Fristablauf wegen Verschuldens des Mandanten gepaart mit einem hohen Arbeitsaufkommen unter einem psychischen Druck. Dieser Druck geht meist vom Mandanten aus – weil er entweder Dinge viel zu spät einreicht oder nicht reagiert. Werden Unterlagen fehlerhaft oder nicht vollständig eingereicht, fragt der Mitarbeiter beim Mandanten nach, muss sich Wiedervorlagen notieren und immer wieder an den unvollständigen Fall denken. Nicht selten hat der Mitarbeiter so 30 bis 40 unfertige Sachen die er nicht abschließen kann. Es gibt im Bereich der Steuerberatung einen ernormen Fachkräftemangel, da die Ausbildungszahlen rückläufig sind – letztlich ist Beruf aufgrund der Anstrengungen, der Arbeitsbelastung und dem notwendigen Wissen nicht mehr attraktiv genug aber dennoch absolut systemrelevant. Ein Steuerfachangestellter ist meist die erste Anlaufstelle für den Mandanten – er nimmt die Anrufe entgegen, beantwortet E-Mails, erledigt Rückrufe, klärt Rückfragen, führt die Akten, erledigt die Lohn- und Finanzbuchhaltung und erstellt Steuererklärungen. Ein Steuerfachangestellter verdient direkt nach der Ausbildung  ca. 3.000 € Brutto und kostet den Arbeitgeber ca. 3.600 € mit Arbeitgeberanteilen. Nach ein paar Jahren Berufserfahrung verdient ein Steuerfachangestellter ca. 5.000 € Brutto und kostet den Arbeitgeber ca. 6.000 € mit Arbeitgeberanteilen. Ein Mitarbeiter ist durchschnittlich 6 Wochen im Jahr (4 Wochen Urlaub, 2 Wochen krank) nicht produktiv tätig weil er nicht im Hause ist. Daher kostet eine Fachkraft den Arbeitgeber ca. 43 € in einer Arbeitsstunde (72.000 € Jahreskosten / 10,5 Monate / 20 Arbeitstage / 8 Stunden). Ein Rechtsanwalt bzw. Steuerberater hat ein Einstiegsgehalt von ca. 80.000 € mit z.B. 3 Jahren Berufserfahrung kostet er den Arbeitgeber ca. 60 bis 100 € (Einfach-Qualifikation oder Mehrfachqualifikation) in einer Arbeitsstunde. Als Angestellter ist Ihnen klar, dass je mehr Sie können, je mehr Sie wissen und je länger Sie in einem Unternehmen tätig sind oder auch je mehr Verantwortung Sie tragen, desto mehr können Sie als Gehalt verlangen. Das ist bei unseren Mitarbeitern nicht viel anders. Warum verdienen Anwälte und Steuerberater mehr als z.B. Arbeiter? Dies hängt mit der Erfahrung, dem Wissen, der Verantwortung, der Arbeitsbelastung und den Anforderungen an den Beruf zusammen. Ein selbstständiger Allgemeinarzt verdient übrigens teilsweise mit durchschnittlich ca. 120.000 € mehr als ein Anwalt – obgleich der Patient meist durchschnittlich nur ca. 10 Min. im Gespräch mit dem Arzt ist. Bei einem Privatpatienten erhält der Arzt ca. 40 € für diese 10 Min. Der Arzt kann bei einem Privatpatienten also ca. 240 € je Stunde abrechnen. Betrachten wir aber auch mal nichtakademische Berufe wie eine Kfz-Werkstatt oder eine Kfz-Lackiererei – auch hier ist oft ein Stundensatz für den Meister von 180 bis 200 € die Regel geworden. Jeder Berufsträger hat bereits im Studium vor 10 Jahren gelernt, dass eine Kanzleistunde mindestens 150 € kosten muss um wirtschaftlich bestehen zu können. Jeder Handgriff unserer Mitarbeiter wie ein Telefonat, eine E-Mail, eine Kopie, eine Akten scannen, eine Bescheinigung vorbereiten, eine Buchhaltung erstellen, ein Schreiben erstellen usw. führt zu Personalkosten.

Die Betriebsausgaben

Jeder kennt die Erhöhung von Kosten – z.B. Mieten steigen, Versanddienstleister erhöhen die Portokosten, die Strompreise steigen, Softwarelizenzen verteuern sich, Versicherungsbeiträge erhöhen sich, Kraftstoffpreise schwanken, Mitarbeiter fordern Gehaltserhöhung, Kosten für die sichere Aufbewahrung von Akten und Unterlagen für 10 Jahre, Wartungskosten, Werbeaufwendungen, Austausch von Geräten wie Druckern und Computer, Softwareinstallationen usw. – ergo steigen auch unsere Betriebsausgaben aber wir können nicht so ohne Weiteres unsere Gebühren erhöhen. Wir haben als Kanzlei bzw. wirtschaftliches Unternehmen einmal unsere gesamten Betriebskosten auf eine Stunde umgelegt – wir müssen ca. 252 € in jeder Arbeitsstunde einnehmen um unsere Betriebsausgaben zu decken und erwirtschaften dann noch keinen Ertrag. Da wir langfristig am Markt bestehen wollen und unsere Mandanten auch dauerhaft erfolgreich betreuen möchten, müssen wir also wirtschaftlich agieren. Aufgrund der hohen Betriebsausgaben von denen der Großteil auf Personalkosten entfällt, müssen wir also stets ein angemessenes Honorar vereinnahmen. Sind wir denn teuer? Unsere Umsatzrentabilität (das Verhältnis vom Umsatz zum Gewinn) liegt durchschnittlich bei ca. 25 %. Bei 1.000 € Umsatz haben wir max. 250 € Ertrag – nach Abzug von Steuern verbleiben von 1.000 € Umsatz noch 162,50 € Gewinn nach Steuern. Von dem Gewinn wiederum bilden wir Rücklagen für saisonale Schwankungen und nehmen Ausschüttungen an die Gesellschafter vor deren Kapital in der Kanzlei steckt. Betrachten wir ein Fallbeispiel zur Kostenrechnung: Ein Mandant bezahlt für seine Buchhaltung 80,00 € Netto / 95,20 € Brutto inkl. 19 % USt.; der Zeitaufwand der Erstellung der Buchhaltung beträgt ca. 1 Stunde, der Berufsträger benötigt ca. 15 Min. zur Kontrolle und der Mitarbeiter danach zur Erzeugung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen, der Umsatzsteuervoranmeldung, des Anschreibens und der Rücksendung etwa 10 Min. – welche Kosten entstehen dafür? 90 Min. des Mitarbeiters produzieren 64,50 € Kosten, 15 Min. des Berufsträgers im Schnitt 20,00 €. Die Personalkosten betragen also 84,50 € ohne das weitere Leistungen wie ein Telefonat erbracht wurden. Ja wir haben tatsächlich 4,50 € draufgezahlt. Wie rechnet sich das dann? Nur durch eine Mischkalkulation wenn der Mandant noch weitere Beratungsleistungen in Anspruch nimmt oder wir die Steuererklärungen / den Jahresabschluss erstellen.

Kann man denn bei den Personalkosten nicht sparen?

Anwälte und Steuerberater werden weder als Angestellte noch als Selbstständige für „Weniger“ als die übliche Vergütung arbeiten – auch sie kennen ihren Wert am Arbeitsmarkt. Angenommen Ihr Arbeitgeber würde Sie fragen, ob Sie nicht vielleicht auch für 1.000 € weniger Gehalt Vollzeit arbeiten würden, was wäre Ihre Antwort? Auch die Fachkräfte wie Steuerfachangestellte werden nicht für „Weniger“ als das Übliche arbeiten. Alternative Berufe wie kaufmännische Angestellte verfügen i.d.R. nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen um die Steuersachen des Mandanten bearbeiten zu können. Zudem besteht wie eingangs dargelegt ein Fachkräftemangel, so dass nach Umfragen des Deutschen Steuerberaterverbands jede zweite Stelle nicht besetzt werden kann. Ergo handelt es sich nunmehr um einen Arbeitnehmermarkt – d.h. der Arbeitgeber diktiert schon lange nicht mehr die Bedingungen. Die Einstellung von unerfahrenen Mitarbeitern ohne Berufserfahrung mag zwar kostengünstiger sein, wird aber regelmäßig nicht den Qualitätsansprüchen unserer Mandanten entsprechen können. Möchte man von einem Anfänger der keine praktische Erfahrung hat z.B. in einem Strafverfahren vertreten werden bei dem der Angeklagte im Falle einer Verurteilung 5 Jahre Freiheitsstrafe bekommen kann? Es ist auch selbstredend, dass wir keine ungelernten Hilfskräfte mit anspruchsvollen Aufgaben betreuen können.

Was soll dieser Aufsatz dem Leser bringen?

Wir wünschen uns, dass die Transparenz der Rahmenbedingungen zum Nachdenken anregt und das Verständnis fördert, dass tatsächlich für jede unserer Tätigkeiten Kosten entstehen die nicht immer abrechenbar sind und dass wir aufgrund der veralteten Gebühren nicht immer kostendeckend agieren können. Aus diesem Grund sind angemessene Honorare essenziell und nicht verhandelbar.

Sie interessieren sich für die Gebührenhöhe?

Weitere Informationen finden Sie unter unseren jeweiligen Leistungen oder in der Präsentation Gebühren in der Steuer- und Rechtsberatung. Natürlich können Sie uns auch kontaktieren – wir sind gerne für Sie da.