Insolvenzrecht

Unsere Schwerpunkte sind

Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen Sie von unserer Erfahrung profitierten können um kompetent und erfolgreich vertreten zu werden.

  • vorgerichtliche Sanierung und Schuldenbereinigung
  • Restrukturierung
  • Unternehmensverkauf in der Insolvenz und Betriebsübergang
  • Insolvenzvermeidung durch Insolvenzverfahren
  • Firmen- Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzplan
  • Geschäftsführerhaftung
  • Vertragsverhältnisse vor und in der Insolvenz des Vertragspartners
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Schuldnerberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Privatinsolvenz
  • Insolvenzanfechtungsrecht
  • Insolvenzstrafrecht

Allgemeine Tätigkeiten

  • Prüfung des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes für das Insolvenzverfahren
  • Prüfung, inwieweit das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird
    Sachverständigengutachten zur Vermögens-,Ertrags- und Finanzlage des betroffenen Unternehmens, zu den Ursachen sowie zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebs
  • Sanierungsfähigkeitsprüfung
  • Unterrichtung der Gläubiger auf dem Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage des Schuldners sowie deren Ursachen, Abgabe von Prognosen zu alternativen Unternehmens-(fortführungs)konzepten und deren Auswirkungen auf die Befriedigung der Gläubiger.  Hierzu zählen:
  • Möglichkeiten der Erhaltung des Unternehmens als Ganzes
  • Erhaltung von Unternehmensteilen
  • Möglichkeiten der Durchführung eines Insolvenzplanes
  • Prüfung des Insolvenzplanes bzw. Erstellung eines Sachverständigengutachtens, ggf. Erstellung einer Vergleichsrechnung zur Unterstützung der Entscheidungsfindung des Insolvenzgerichtes hinsichtlich einer Ablehnung oder Bestätigung des Insolvenzplanes

Sanierung und Übertragung

  • Erstellung des Insolvenzplanes in der Formeines Sanierungs- oder Übertragungsplanes und Erstellung der notwendigen Anlagen, wie Finanzplan, Planbilanz und Plan-GuV sowie Vergleichsrechnung, an Hand derer den Gläubigern dargelegt wird, dass sie sich bei Durchführung des Insolvenzplanes nicht schlechter stellen als bei einer sofortigen Liquidation des Unternehmens
  • Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter einschließlich der damit verbundenen Tätigkeiten im internen und externen Rechnungswesen

Liquidation

  • Erstellung des Insolvenzplanes in der Formeines Liquidationsplanes
  • Liquidation des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter, z. B. bestmögliche Verwertung des Schuldnervermögens durch Veräußerung des Unternehmens als Ganzes über einen verlängerten Zeitraum

Vertragsverhältnisse und Gläubigerrechte bei insolventen Vertragspartnern

  • Die Abwicklung z.B. von Mietverhältnissen, Immobilieneigentum, Werk- und Dienstleistungsverträgen stellen oft eine spezielle Herausforderung für die Beteiligten gegenüber dem Insolvenzverwalter dar.

Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz

  • Hier sind die Schwerpunkte Fragen rund um das Insolvenzgeld, Prüfung und Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen unter Sanierungs- und Insolvenzgesichtspunkten.