Insolvenzrecht
Unsere Schwerpunkte sind
Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen Sie von unserer Erfahrung profitierten können um kompetent und erfolgreich vertreten zu werden.
- vorgerichtliche Sanierung und Schuldenbereinigung
- Restrukturierung
- Unternehmensverkauf in der Insolvenz und Betriebsübergang
- Insolvenzvermeidung durch Insolvenzverfahren
- Firmen- Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzplan
- Geschäftsführerhaftung
- Vertragsverhältnisse vor und in der Insolvenz des Vertragspartners
- Insolvenzarbeitsrecht
- Schuldnerberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Privatinsolvenz
- Insolvenzanfechtungsrecht
- Insolvenzstrafrecht
Allgemeine Tätigkeiten
- Prüfung des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes für das Insolvenzverfahren
- Prüfung, inwieweit das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird
Sachverständigengutachten zur Vermögens-,Ertrags- und Finanzlage des betroffenen Unternehmens, zu den Ursachen sowie zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebs - Sanierungsfähigkeitsprüfung
- Unterrichtung der Gläubiger auf dem Berichtstermin über die wirtschaftliche Lage des Schuldners sowie deren Ursachen, Abgabe von Prognosen zu alternativen Unternehmens-(fortführungs)konzepten und deren Auswirkungen auf die Befriedigung der Gläubiger. Hierzu zählen:
- Möglichkeiten der Erhaltung des Unternehmens als Ganzes
- Erhaltung von Unternehmensteilen
- Möglichkeiten der Durchführung eines Insolvenzplanes
- Prüfung des Insolvenzplanes bzw. Erstellung eines Sachverständigengutachtens, ggf. Erstellung einer Vergleichsrechnung zur Unterstützung der Entscheidungsfindung des Insolvenzgerichtes hinsichtlich einer Ablehnung oder Bestätigung des Insolvenzplanes
Sanierung und Übertragung
- Erstellung des Insolvenzplanes in der Formeines Sanierungs- oder Übertragungsplanes und Erstellung der notwendigen Anlagen, wie Finanzplan, Planbilanz und Plan-GuV sowie Vergleichsrechnung, an Hand derer den Gläubigern dargelegt wird, dass sie sich bei Durchführung des Insolvenzplanes nicht schlechter stellen als bei einer sofortigen Liquidation des Unternehmens
- Unternehmensfortführung durch den Insolvenzverwalter einschließlich der damit verbundenen Tätigkeiten im internen und externen Rechnungswesen
Liquidation
- Erstellung des Insolvenzplanes in der Formeines Liquidationsplanes
- Liquidation des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter, z. B. bestmögliche Verwertung des Schuldnervermögens durch Veräußerung des Unternehmens als Ganzes über einen verlängerten Zeitraum
Vertragsverhältnisse und Gläubigerrechte bei insolventen Vertragspartnern
- Die Abwicklung z.B. von Mietverhältnissen, Immobilieneigentum, Werk- und Dienstleistungsverträgen stellen oft eine spezielle Herausforderung für die Beteiligten gegenüber dem Insolvenzverwalter dar.
Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz
- Hier sind die Schwerpunkte Fragen rund um das Insolvenzgeld, Prüfung und Gestaltung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen unter Sanierungs- und Insolvenzgesichtspunkten.