Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen

Aufgrund von einer sehr hohen Auslastung in unserer Kanzlei kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen. Eingehende Anliegen werden nach rechtlichen Kriterien priorisiert (z.B. Haft, Durchsuchung, Beschlagnahme, Unterbringung, sehr hoher Schaden durch Fristablauf, gesetzliche Ausschlussfristen usw.) und dann bearbeitet. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Seien Sie versichert, dass wir unser Bestes tun, um alle Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Ihre Anliegen sind uns wichtig, und wir arbeiten daran, Ihnen bald wieder den gewohnten Service bieten zu können. Für sehr dringende Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn es auch hier zu längeren Antwortzeiten kommen kann. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Unsere Mitarbeiter geben täglich ihr Bestes und leisten bereits viele Überstunden um für Sie da zu sein.

Bitte reichen Sie Ihre Finanzbuchführung immer Anfang des Folgemonats und die Lohnbuchführung bis spätestens Mitte des Monats zuverlässig und
vollständig ein. Aufgrund stark erhöhten Arbeitsaufkommens und einzuhaltender Fristen ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen (dies betrifft sowohl Finanzbuchhaltungen, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse als auch Rückrufe und die Beantwortung von E-Mails / Rückfragen), wofür um Verständnis gebeten wird, damit wir Vorgänge effizient und qualitativ bearbeiten können: 

  • Finanzbuchführung ca. 3 bis 4 Wochen nach Eingang
  • Lohnbuchführung ca. 1 bis 2 Wochen nach Eingang
  • Steuererklärungen ca. 8 bis 10 Wochen nach Eingang
  • Rückrufe / E-Mails / Rückfragen bis zu 7 Werktage (außer in sehr dringenden Fällen)

Wir bitten von Nachfragen und Anfragen zum Bearbeitungsstand möglichst abzusehen, da hierdurch weniger Zeit für die Bearbeitung Ihrer Anliegen zur Verfügung steht.

Sehr dringende Fristsachen mit einer gesetzlichen, nicht verlängerbaren Frist, Haftsachen, Durchsuchungen und Beschlagnahme sowie Angelegenheiten die für den Mandanten einen sehr großen Rechtsnachteil (größer 5.000 €) zur Folge haben können (Strafverfahren, Rechtsmittel, Klagen usw.). Eingehende Anrufe, E-Mails und Anfragen werden anhand dieser Kriterien beurteilt und dann nach objektiver Dringlichkeit und sonst nach Eingang bearbeitet.

Wenn Sie uns mit der Erteilung / Vergabe einer Steuer-Nr. beauftragt haben, wurde diese elektronisch beantragt, worüber Sie von uns eine E-Mail mit dem
Protokoll bekommen haben. Sobald Ihre Steuer-Nr. / USt.-ID-Nr. vorliegt erhalten Sie diese i.d.R. von uns taggleich weitergeleitet. Auf die Dauer der Vergabe hat nur die Behörde und nicht wir einen Einfluss. Die Vergabe kann mehrere Wochen, manchmal auch mehrere Monate dauern. Sie können
Ihr zuständiges Finanzamt; dort die Clearingstelle anrufen oder im Falle der USt.-ID-Nr. das Bundeszentralamt für Steuern. Nur wenn Sie von uns das Übermittlungsprotokoll zur steuerlichen Erfassung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an info@ksw-legal.de.

Wir benötigen dafür den Personalfragebogen sowie Ihre Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft nebst PIN und die Betriebsnummer der Agentur für Arbeit. Falls die Mitgliedsnummer der BG / die Betriebsnummer der Agentur für Arbeit nicht vorliegt, beantragen wir diese erstmalig wenn ein Personalfragebogen vorliegt. Bitte achten Sie darauf, den Personalfragebogen vollständig und richtig auszufüllen. Sie können dort auch angeben, ob Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag benötigen (ab 45 € zzgl. 19 % USt.). Die Lohnabrechnungen fertigen wir i.d.R. zwischen der 2. und 3. Woche des Monats. Bitte teilen Sie uns eigenständig etwaige Änderungen der Löhne mit (z.B. Krankheit, Stundenzahl, Eintritte, Austritte usw.). Mit den Lohnabrechnungen erhalten Sie die entsprechenden Auswertungen und Zahlungslisten. Zu leistende Zahlungen entnehmen Sie der Zahlungsliste. Etwaige Zahlungsfristen finden Sie hier.

Weitere Informationen und die Möglichkeit einen Termin zu buchen finden Sie hier.

Beratungstermine finden telefonisch / virtuell statt und können hier online gebucht werden. Als bestehender Mandant wählen Sie Ich bin bereits Mandant  / Beratungsgespräch aus. Falls Sie noch kein Mandant von uns sind buchen Sie bitte zunächst eine Erstberatung. In steuerlichen Angelegenheiten beträgt die Zeitgebühr 75 € je angefangene halbe Std. zzgl. Auslagen und 19 % USt., in rechtlichen Angelegenheiten beträgt die Zeitgebühr 125 € je angefangene halbe Std. zzgl. Auslagen und 19 % USt. soweit keine höheren Gebühren nach StBVV / RVG entstehen. 

Der Briefkasten ist 24/7 erreichbar. Sie klingeln einfach bei uns die Eingangstür wird sich 24/7 öffnen. Falls Sie Unterlagen / Belege abgeben wollen, die nicht in Briefkasten passen, wird empfohlen uns vorher telefonisch zu kontaktieren, ob die Kanzlei zur gewünschten Zeit besetzt ist. Sie können Ihre Unterlagen / Belege aber auch digital einreichen per E-Mail an Ihren Sachbearbeiter oder info@ksw-legal.de oder als Upload. Ihre eingereichten Belege / Unterlagen werden i.d.R. von uns mit einem Hochleistungsscanner mit einer Geschwindigkeit von bis zu 240 Seiten pro Minute inkl. Texterkennung digitalisiert und unseren Mitarbeitern elektronisch zur Verfügung gestellt. Um die Digitalisierung schnell, einfach und problemlos zu durchzuführen, beachten Sie bitte:

  • keine Heftklammern  („Tacker“) und keine Büroklammern verwenden (wir müssen jede Heft-/Büroklammer manuell entfernen)
  • Dokumente nicht in Klarsichtfolien einreichen (wir müssen jedes Dokument aus der Folie
    herausnehmen)
  • Kassenquittungen entweder abzuheften oder vollflächig auf ein Blatt zu kleben (nicht nur an einer Ecke oder Seite festkleben) (andernfalls werden die Belege teilweise zerrissen oder/und führen zu einem Papierstau)

Soweit Ihre Belege / Unterlagen eingereicht sind werden diese unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erledigt. Priorisiert werden Steuererklärungen / Jahresabschlüsse bei Firmen (UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG) des Jahres 2023 bearbeitet, da die Frist wegen der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 01.04.2025 endet. Die Frist für natürliche Personen (Einkommensteuer usw.) endet erst am 02.06.2025. Folglich haben diese Steuererklärungen noch Zeit. Soweit Sie eine Zwangsgeldandrohung erhalten haben, bearbeiten wir Ihren Fall priorisiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei E-Mails / sonstige Übermittlungen keine Eingangsbestätigung versenden können. Im Falle von Rückfragen meldet sich ein Sachbearbeiter bei Ihnen.

Wir haben Ihren Anruf, Ihre E-Mail, Ihr Anliegen erhalten. Bitte sehen Sie außer in sehr dringenden, begründeten Fällen von Erinnerungen und Nachfragen ab. Jeder zusätzliche Vorgang verzögert die Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens.

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. die Behörde / Stelle von der die Mahnung kam (Erlass von Säumnis- / Verspätungs- zuschlägen / Ratenzahlungen usw.). Für eine Ratenzahlung / Stundung ist ein Antrag erforderlich (Vermögensauskunft, Kontoauszüge der letzten 12 Monate, Ablehnungsbestätigung eines Bankdarlehens). Soweit wir einen Antrag auf Stundung / Ratenzahlung stellen sollen, entstehen hierfür Gebühren die sich aus dem Betrag, der gestundet werden soll, berechnen.

Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) können nur angepasst werden, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse (Einkommen, Gewinn) geändert hat. Soweit Sie die Vorauszahlungen nur anpassen möchten, weil Sie sie gerade nicht bezahlen können, die Vorauszahlungen der Höhe nach aber korrekt festgesetzt sind, liegt in der Herabsetzung eine Steuerstraftat vor und Sie können spätere Nachzahlungen (in Folge der zu geringen Vorauszahlungen) i.d.R. nicht mehr stunden also in Raten zahlen. Die Anpassung von Vorauszahlungen können Sie hier beauftragen.

Es ist uns aktuell nicht möglich Vorgänge aus anderen als den genannten Kriterien zu beschleunigen. Bitte planen Sie daher Ihr Anliegen entsprechend unserer Bearbeitungszeiten rechtzeitig ein.

Viele hilfreiche Informationen und Vorlagen finden Sie in unserem Downloadbereich oder auch auf unserer Webseite.

Gerne können Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen an uns wenden. Im Bereich der Steuerberatung nehmen wir aufgrund von Überlastung i.d.R. keine neuen Mandanten / Aufträge mehr an. Sie können über unser Online-Tool aber gerne eine Anfrage stellen.

Wenn Sie Ihr Kennwort oder Ihre Zugangsdaten ändern wollen, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die AGENDA Hotline unter 08031-2561-420. Wir haben auf Ihre Zugangsdaten keinen Zugriff und können diese auch nicht ändern.

Soweit Sie eine Mahnung von uns erhalten haben z.B. als Mandant oder Inkassoschuldner, zahlen Sie bitte die Forderung unter Angabe des in der Mahnung oder Forderungsschreibens angegebenen Aktenzeichens. Falls Sie die Zahlung nicht fristgereicht leisten, setzen wir die Forderung i.d.R. gerichtlich durch, was zu weiteren Kosten führt. Falls Sie die Forderung in begründeten Fällen nicht sofort bezahlen können, wenden Sie sich bitte mit einem Ratenzahlungs-vorschlag an uns – der Ratenzahlungsvorschlag muss die monatliche Rate, die Fälligkeiten (Datum) und eine Vermögensauskunft umfassen. I.d.R. melden wir offene Forderungen der SCHUFA Holding AG als deren Vertragspartner. Falls Sie der Ansicht sind die geltend gemachte Forderung sei unbegründet, kontaktieren Sie bitte den Sachbearbeiter auf der Mahnung bzw. dem Forderungsschreiben unter genauer Angabe der Gründe. Soweit die Mahnung unsere eigenen Gebührenansprüche betrifft sei vorab mitgeteilt, dass wir unsere Kostenrechnungen, bevor Sie Ihnen überhaupt zugehen, sehr genau prüfen und die Bestimmungen des RVG bzw. der StBVV konsequent einhalten. 

Die Kündigung des Mandatsverhältnisses ist uns sicherlich schwer gefallen und uns ist bekannt wie schwierig es ist einen neuen Steuerberater gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der geringen Kapazitäten des Berufsstands in Deutschland zu finden. Die genauen Gründe entnehmen Sie bitte dem Kündigungsschreiben. Da wir die Gründe und alternative Lösungen vor der Kündigung genau geprüft haben, nehmen wir Kündigungen nicht zurück. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen zur Kündigung ab. Ihr neuer Steuerberater kann sich bei uns über info@ksw-legal.de melden und einen DATEV-Export anfordern. Der DATEV-Export  enthält alle Buchhaltungsdaten die von uns erstellt wurden. Andere Unterlagen liegen uns zum Export nicht vor. Alle Originalunterlagen haben Sie als Mandant stets zurückerhalten, da wir unsere Akten nur elektronisch führen. Etwaige Steuererklärungen und Jahresabschlüsse haben Sie ebenso erhalten und können diese Ihrem neuen Steuerberater selbst übersenden.