ERSTBERATUNG

Wir sind eine mittelständische Kanzlei die sich auf die Beratung und Vertretung von Unternehmern und Privatpersonen spezialisiert hat. Mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern, die vom Handelsblatt zum Top-Steuerberater ausgezeichnet wurden unterstützen wir Sie sowohl bei der steuerlichen Erfassung, Ihrer Buchhaltung, Ihren Steuererklärungen und Jahresabschlüssen als auch bei steuerlichen und rechtlichen Fragen. Gern stellen wir Ihnen eine Broschüre über unsere Kanzlei hier zum Download bereit.

Eine Erstberatung durch unsere Experten umfasst einen mündlichen oder schriftlichen Rat – wir nehmen uns für Ihr Anliegen Zeit und achten auf eine verständliche Ausdruckweise damit Sie einen klaren Kopf behalten. Die Gebühren eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters sind gesetzlich vorgeschrieben. Für eine Erstberatung entsteht nach § 21 StBVV bzw. § 34 RVG eine sog. Erstberatungsgebühr i.H.v. 249,90 € inkl. 19 % USt.

Im Rahmen einer Erstberatung können ganz unterschiedliche Fragen geklärt werden:

  • Existenz- / Firmengründung / Betriebsübernahme / Rechtsformwahl wie Freiberuflicher, Einzelunternehmen, UG, GmbH, AG, OHG, KG, Ltd. usw.
  • Rechtliche und steuerliche Beurteilung Ihres Vorhabens
  • Allg. Steuerrecht / Buchführung / Steuererklärungen (z.B. wie besteuere ich einen konkreten Sachverhalt, Besonderheiten, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Vorauszahlungen, steuerliche Erfassung, Einkommensart, Besteuerung Crowdfunding, internationale Tätigkeiten, E-Commerce, Prüfung eines Steuerbescheids usw.)
  • Fragen zur Scheinselbstständigkeit / arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit / Rentenversicherungspflicht
  • Gründungszuschuss und Arbeitslosengeld
  • Einstufung als Freiberufler
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Rentenrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Vertragsrecht (z.B. welche Vertragsmuster benötige ich für mein Geschäftskonzept, wie sieht die Rechtslage dazu aus)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung (z.B. Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung, Vorabprüfung von Geschäftsideen, Marketing und Vertrieb, Personalplanung, Kostenplanung)
  • Immobilienerwerb bzw. -veräußerung z.B. zur Vermietung und Verpachtung
  • Erbschaft / Schenkung / Testament /  Patientenverfügung
  • Steuerstraf- / Insolvenz- / Wirtschaftsstrafrecht
  • Einspruchs- und Klageverfahren / Rechtsmittel
  • Insolvenz / Firmenauflösung / Liquidation / Gewerbeuntersagung / Gewerberecht
  • usw.

Wie läuft eine Erstberatung ab?

Sie buchen den gewünschten Termin, können bei der Buchung noch Ihre Fragen und Anmerkungen notieren und nehmen die Onlinezahlung (Paypal oder Stripe) vor und unser Experte ruft Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zuverlässig an. Bei komplexen Sachverhalten oder wenn der Rechts- und Steuerexperte z.B. Unterlagen im Termin ansehen soll, reichen Sie uns diese bitte vor dem Termin per E-Mail ein, indem Sie auf die Terminbestätigung die Sie direkt nach der Buchung erhalten einfach Antworten.

Wie lange dauert eine Beratung?

Erfahrungsgemäß benötigen wir bis zu 60 Minuten Gesprächszeit und je Sachverhalt ca. 30 bis 60 Minuten Vorbereitungszeit (Prüfung der Sach- und Rechtslage usw.).

Und wenn ich danach noch Fragen habe?

Nachfragen die direkt mit der erbrachten Beratung zusammenhängen werden von Ihrem der Rechtsanwalt oder Steuerberater mit dem Sie auch die Beratung hatten beantwortet.

Kann ich auch Vorort eine Beratung in Anspruch nehmen?

Wir agieren bundesweit und sind darin sehr erfahren Beratungen telefonisch oder in manchen Fällen auch virtuell zu erbringen – bislang konnten wir jedes Anliegen und Problem auf diese Weise hervorragend lösen. Der Großteil unserer Beschäftigten ist im Home-Office tätig.

Warum ist die Beratung gebührenpflichtig?

Zum einen weil die Gebührenordnung, an die wir gebunden sind, dies vorschreibt, zum anderen weil der Steuer- und Rechtsexperte eine Arbeitsleistung erbringt, somit Personalkosten entstehen und er für die Richtigkeit seiner Ratserteilung haftet. Der Rechtsanwalt bzw. Steuerberater wendet Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung an – er setzt also sein über Jahre erlerntes Wissen und seine Expertise ein – wir vermitteln also Wissen und Erfahrung. Auch ein Arzt oder ein Handwerker setzen ihre erlernten Fähigkeiten und ihr Wissen zum Nutzen des Kunden ein. Weitere Informationen finden Sie hier.

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