Finanzbuchhaltung
Unsere Finanzbuchhaltung unterstützt Sie optimal und effektiv bei der betriebswirtschaftlichen Steuerung Ihres Unternehmens:
- Rechnungswesen
- Betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertungen (BWA)
- Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
- Offene Posten
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Investitionsrechnung
Sie können Ihre Buchhaltung klassisch von uns bearbeiten lassen oder von Ihrem Büro online auf unser System zugreifen und Ihre Buchhaltung selbst bearbeiten. Für Unternehmen die auch weiterhin mit ihrer firmeneigenen IT-Infrastruktur arbeiten, bieten wir den Datenabruf per Schnittstellensysteme um schnell und sicher die Buchführung zu garantieren.
Alle drei Buchführungslösungen ermöglichen es uns, Ihnen jederzeit ausführliche betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bilanzanalysen sowie bilanzpolitische und steuerliche Gestaltungen zeitnah auszuarbeiten.
Existenzgründer und Unternehmer nutzen die Buchhaltung im Rahmen der Steuerberatung für alle steuerrechtlich notwendigen Pflichten, aber auch für die zahlenmäßige Unternehmensdarstellung und -analyse. Mithilfe der Buchführung werden die gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden erfüllt. Steuerberater bezeichnen die Buchführung auch als die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens auf der Grundlage von steuerlich korrekten Belegen.
Im Rahmen der Steuerberatung wird die Buchführung als Oberbegriff gesehen und in der Praxis differenziert. Es wird dabei unterschieden zwischen der Finanzbuchführung und der Betriebsbuchführung. Die Finanzbuchführung dient Existenzgründern und Unternehmern sowie deren Steuerberatern zur Erstellung des Jahresabschlusses. Die Betriebsbuchführung hat die Funktion der innerbetrieblichen Kostenerfassung sowie der Selbstkostenrechnung (Kalkulation).
Wir buchen für
- Freie Berufe (Rechtsanwälte, Tagesmütter, angestellte und niedergelassene Ärzte, Pflegestationen, Ingenieure, Architekten)
- Gewerbebetriebe (Handelsgewerbe, Handwerksbetriebe, Immobilienmakler, Finanz und Versicherungsmakler)
- Berater in der Informationstechnologie (Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker, IT-Systemkaufmann, Software-Architekten, Software-Ingenieure, Systementwickler, Anwendungsentwickler, Mediamatiker)
- Kapitalgesellschaften (UG, GmbH)
- Limited
- Ausländische Betriebsstätten
- Vereine, gemeinnützige Einrichtungen (Non-Profit-Organisationen (NPO))
- gemeinnützige und nicht gemeinnützige Kindergärten
Gebühren
Die Gebühren eines Steuerberaters sind durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt. Für die Finanzbuchführung entsteht nach § 33 Abs. 1 StBVV eine monatliche Gebühr die sich nach dem Umsatz des zu buchenden Unternehmens bemisst. In der nachfolgenden Tabelle wurden die Gebühren anhand der Mittelgebühr (7/10) für einen durchschnittlichen Fall berücksichtigt. Im Einzelfall können die Gebühren höher oder niedriger sein (abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit). Neben der Gebühr für die Finanzbuchführung sind noch Post- und Telekommunikations- entgelte (Auslagen) nach § 16 StBVV zu erstatten, die 20 % der abgerechneten Gebühr, max. jedoch 20,00 € betragen. Für alle anderen, sonstigen Tätigkeiten (z.B. Nachbuchungen, Klären von Belegen, Beseitigung von Differenzen, Sortieren, Ordnen und Nachfordern von Belegen, Additionen, periodische Meldungen an Behörden, Ermittlung der Bemessungs- grundlage für umsatzabhängige Provisionen, Zusatz- informationen über betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Erteilung von (Gewinn-)Bescheinigungen usw.) entsteht nach § 33 Abs. 7 StBVV i.V.m. § 13 StBVV die Zeitgebühr – diese beträgt wenn eine Fachkraft tätig wird 45,00 € Netto / 53,55 € Brutto inkl. 19 % USt. je angefangene halbe Stunde bzw. wenn ein Berufsträger (Steuerberater/Rechtsanwalt) tätig wird 75,00 € Netto / 89,25 € Brutto inkl. 19 % USt. je angefangene halbe Stunde.
Ihr Umsatz | Gebühr | Auslagen | 19 % USt. | Gesamt |
15 000 | 47,60 € | 9,52 € | 10,85 € | 67,97 € |
17 500 | 52,50 € | 10,50 € | 11,97 € | 74,97 € |
20 000 | 58,10 € | 11,62 € | 13,25 € | 82,97 € |
22 500 | 61,60 € | 12,32 € | 14,04 € | 87,96 € |
25 000 | 66,50 € | 13,30 € | 15,16 € | 94,96 € |
30 000 | 71,40 € | 14,28 € | 16,28 € | 101,96 € |
35 000 | 77,00 € | 15,40 € | 17,56 € | 109,96 € |
40 000 | 80,50 € | 16,10 € | 18,35 € | 114,95 € |
45 000 | 85,40 € | 17,08 € | 19,47 € | 121,95 € |
50 000 | 91,00 € | 18,20 € | 20,75 € | 129,95 € |
62 500 | 95,90 € | 19,18 € | 21,87 € | 136,95 € |
75 000 | 104,30 € | 20,00 € | 23,62 € | 147,92 € |
87 500 | 114,80 € | 20,00 € | 25,61 € | 160,41 € |
100 000 | 123,90 € | 20,00 € | 27,34 € | 171,24 € |
125 000 | 137,90 € | 20,00 € | 30,00 € | 187,90 € |
150 000 | 151,90 € | 20,00 € | 32,66 € | 204,56 € |
200 000 | 181,30 € | 20,00 € | 38,25 € | 239,55 € |
250 000 | 209,30 € | 20,00 € | 43,57 € | 272,87 € |
300 000 | 237,30 € | 20,00 € | 48,89 € | 306,19 € |
350 000 | 266,70 € | 20,00 € | 54,47 € | 341,17 € |
400 000 | 291,20 € | 20,00 € | 59,13 € | 370,33 € |
450 000 | 313,60 € | 20,00 € | 63,38 € | 396,98 € |
500 000 | 338,10 € | 20,00 € | 68,04 € | 426,14 € |
Für Umsätze oberhalb 500.000 € kontaktieren Sie uns bitte.
Die Buchführung ist Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Steuerberater verbinden damit aber neben der Finanz- und Betriebsbuchführung die betriebswirtschaftliche Statistik, die Vergleichsrechnung und die Planungsrechnung zur Erstellung von Voranschlägen für künftige Einnahmen und Ausgaben. In der Privatwirtschaft ist die doppelte Buchführung die allgemein übliche, für Kaufleute hingegen auch gesetzlich vorgeschriebene Methode ordnungsgemäß Bücher zu führen.
Umgangssprachlich verwenden Existenzgründer und Unternehmer oftmals als Synonym für Buchführung auch den Begriff Buchhaltung. Allerdings ist dies in den meisten Fällen unzweckmäßig, da in Gesetzestexten fast ausschließlich der Begriff Buchführung verwendet wird. Im Rahmen der Steuerberatung versteht man unter der Bezeichnung Buchhaltung mehr die Organisationseinheit eines Unternehmens, welche die Buchführung durchführt.
Für Existenzgründer und Unternehmer ist die Buchführung neben den Funktionen im Rahmen der Steuerberatung auch eine wichtige Arbeitsgrundlage und Dokumentationsmöglichkeit für andere Adressaten, beispielsweise externe Kapitalgeber (Banken, Gesellschafter), Finanzämter, Krankenkassen und verbundene Unternehmen. Aber auch für den Unternehmer selbst, ist sie arbeitserleichternd, denn nicht alle Geschäftsvorfälle und Transaktionen kann man im Kopf behalten um unternehmerisch wichtige Entscheidungen treffen zu können. Mithilfe der Buchführung kann der Unternehmer ständigen Überblick und Übersicht über sein Unternehmen und die kaufmännischen Eckdaten erhalten.
Da die Sortierung von Belegen zur Vorbereitung der Buchhaltung durch das Unternehmen bzw. den Mandanten häufig unklar ist, haben wir für Sie ein verständliches Video erstellt, das Ihnen in wenigen Schritten die perfekte Sortierung und Vorbereitung Ihrer Buchhaltungsunterlagen wie Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen usw. erläutert. Viele nützliche Informationen finden Sie auch in unserem Downloadbereich – schauen Sie einfach mal vorbei.
Die monatliche Finanzbuchführung (Kontieren, Buchen, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Summen- und Saldenliste, ggf. Offene-Posten-Liste) erhalten Sie bereits ab 67,97 € inkl. 19 % USt.
Wie buchen wir
- Vorbereitung
- Sortieren und Ordnen der Buchhaltungsunterlagen
- Kontieren der Belege
- Fristenüberwachung für Belegeingang mit Erinnerungsservice
- Abholservice
- Buchhaltungsbelege sind uns spätestens 10 Werktage vor Fristablauf einzureichen (i.d.R. immer zu Beginn des Monats für den Vormonat)
- Buchhaltung
- Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle (Lohn, Kasse, Bank, Debitoren, Kreditoren)
- Einspielen Ihrer Daten per Schnittstelle bei Fremdbuchhaltung
- Buchung digitaler Belege aus digitalen Vorgängen
- Buchung von Darlehenszinsen unterjährig
- Buchung von Abschreibungen unterjährig
- Buchung von Inventuren unterjährig
- Kontrolle
- Buchungen E-Bilanzkonform prüfen
- Rechnungsprüfung nach Umsatzsteuergesetz
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung
- Kassenminusprüfung
- Auswertung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (GuV)
- Grafische Monatsauswertung
- Individuelle Auswertungen zugesendet per Post oder per eMail
- Sonstiges
- Abrechnung von Zuwendungen (z. B. Zuwendungsabrechnungen für Vereine)
- Aufarbeitung von mehrjährigen Buchhaltungen
Welche Angaben benötigt werden
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Kontoauszüge mit dahinter zu den Buchungen sortierten Belegen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie chronologisch sortierten Kassenquittungen je Monat (Einnahmenüberschussrechnung; hier sind Einnahmen und Ausgaben relevant die bezahlt wurden)
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Kontoauszüge, nach Datum sortierten Eingangsrechnungen, nach Datum sortierten Ausgangsrechnungen sowie chronologisch sortierten Kassenquittungen je Monat (Bilanz; hier sind auch Einnahmen und Ausgaben relevant die noch nicht bezahlt wurden)
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Verträge (Darlehen, Finanzierung, Leasing, Mietverträge usw.)
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Gewerbeanmeldung / Handelsregistereintrag / Gesellschaftsvertrag / Satzung (soweit vorhanden)
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Bei Gesellschaften auch Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Nr., Steuer-ID-Nr. aller Gesellschafter
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Wir haben ein Video zur Sortierung und Einreichung der Belege zur Verfügung gestellt
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Falls Sie vor uns einen Steuerberater hatten, teilen Sie bitte seine Kontaktdaten mit, damit wir die Datenbestände der vorherigen Zeiträume anfordern und in unsere Systeme einspielen können (z.B. relevant für künftige Betriebsprüfungen usw.)
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Die Belege können Sie uns wahlweise direkt Online, per Post, persönlich, per E-Mail oder über das Kundenportal einreichen
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Wenn Sie noch kein Mandant von uns sind – ein einfach auszufüllendes Stammdatenformular und eine Vertretungsvollmacht – in die Vollmacht tragen Sie als natürliche Person Ihren Vor- und Nachnamen ein (bei Eheleuten beide) – bei einer Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft den Firmennamen laut Gesellschaftsvertrag / Satzung / Handelsregister ein.
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Buchhaltungsunterlagen sind uns vollständig, sortiert und spätestens 10 Werktage vor Fristablauf einzureichen (i.d.R. Anfang des Monats für den Vormonat)