Steuerliche Erfassung

Jedes neu gegründete Unternehmen bzw. jede Selbstständigkeit muss beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Als Basis dient dabei der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der von jedem Unternehmensgründer zu Beginn seiner Tätigkeit korrekt ausgefüllt und dem Finanzamt ausgehändigt werden muss. Beauftragen Sie uns und füllen Sie jetzt bequem online das Formular zur steuerlichen Erfassung aus.

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Darum mit uns!

Wir sind regionaler Kooperationspartner von verschiedenen Portalen und eine mittelständische Kanzlei die sich auf die Beratung und Vertretung von Unternehmern spezialisiert hat. Mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern, die vom Handelsblatt zum Top-Steuerberater ausgezeichnet wurden unterstützen wir Sie sowohl bei der steuerlichen Erfassung, Ihrer Buchhaltung, Ihren Steuererklärungen und Jahresabschlüssen als auch bei steuerlichen und rechtlichen Fragen. Lernen Sie uns besser kennen und schauen Sie sich jetzt unsere Unternehmensbroschüre an.

Zur Unternehmensbroschüre

Weitere Vorteile mit uns

  • Sparen Sie Zeit, indem Sie uns mit der steuerlichen Erfassung Ihres Unternehmens beauftragen.

  • Unser telefonischer Support steht bei Rückfragen für Sie bereit und unterstützt Sie auch beim Ausfüllen des Online-Formulars.

  • Die Erstellung der Eröffnungsbilanz erledigen wir für Sie gratis, soweit dies gesetzlich notwendig ist.

  • Rückfragen vom Finanzamt beantworten wir direkt, so dass Sie Ihre Ruhe haben.

  • Die steuerliche Erfassung nehmen wir in der Regel innerhalb von 2 Werktagen vor.

  • Unsere erfahrenen Experten prüfen Ihre eingereichten Unterlagen und geben Ihnen bei Bedarf eine Rückmeldung.

Steuerliche Erfassung – so beauftragen Sie uns

Wir bieten Ihnen die steuerliche Erfassung zum Pauschalpreis von 139 € Netto (165,41 € Brutto inkl. 19 % USt.). Wenn Sie uns beauftragen möchten, sind nur wenige Schritte nötig, die wir Ihnen im folgenden detailliert erläutern.

Übrigens: Das Finanzamt wird uns Ihre neue Steuer-Nr. postalisch mitteilen, welche wir umgehend an Sie weiterreichen werden, sobald uns diese vorliegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Vergabe seitens des Finanzamts je nach Bundesland teilweise mehrere Wochen andauern kann und wir hierauf keinen Einfluss haben.

Jetzt beauftragen für nur 139€ Netto

Notwendige Unterlagen als PDF erstellen

Alle notwendigen Unterlagen sollten Ihnen im PDF-Format vorliegen, damit Sie uns diese online übermitteln können. Das geht zum Beispiel mit einem Scanner oder einer hochauflösenden Scanner App für das Smartphone. Bitte beachten Sie, dass der Ausdruck Ihres Scans der Qualität einer Fotokopie entsprechen sollte. Einfache Fotos von Dokumenten eignen sich in der Regel nicht, da ein Ausdruck für das Finanzamt nur bedingt lesbar ist.

Auflistung der notwendigen Unterlagen

Vertretungsvollmacht ausfüllen

Zudem benötigen wir eine Vertretungsvollmacht, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim für Sie zuständigen Finanzamt einzureichen. In die Vollmacht tragen Sie als natürliche Person Ihren Vor- und Nachnamen ein (bei Eheleuten beide) – bei einer Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft den Firmennamen laut Gesellschaftsvertrag / Satzung / Handelsregister ein.

Vertretungsvollmacht im PDF-Format downloaden

Online-Formular ausfüllen

Wenn Ihnen alles im PDF-Format vorliegt, können Sie uns diese gerne über unser Formular, per E-Mail an info@ksw-legal.de oder per Fax an 089/215473709 übermitteln. Sobald uns Ihre Daten vorliegen, erhalten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen zusammen mit unserer Kostenrechnung. Sollten Sie Hilfe bei der Verwendung des Online-Formulars benötigen, haben wir eine Video-Anleitung für Sie.

Video-Anleitung zum Ausfüllen des Online-Formulars

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Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen telefonischen Termin mit unserem persönlichen Mitarbeiter, der Ihnen alle Fragen rund um die steuerliche Erfassung beantwortet und Ihnen auch bei dem Ausfüllen des Online-Formulars hilft.

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Welche Angaben werden benötigt?

Zur Bearbeitung der steuerlichen Erfassung benötigen wir folgende Angaben:

  • Branche / Tätigkeit
  • Geschätzter Umsatz in € / Gewinn in €
  • Hauptberufliche oder nebenberufliche Ausübung
  • Bei nebenberuflicher Tätigkeit Höhe des Einkommens aus dem Hauptberuf

Bei natürlichen Personen zusätzlich (Einzelunternehmen, Freiberufler):

  • Gewerbeanmeldung / Gewerbeerlaubnis falls vorhanden
  • Bei Freiberuflern Erlaubnisurkunde / Hochschulabschluss (z.B. Arzt, Heilpraktiker, Rechtsanwalt, Unternehmensberater)

Bei Personengesellschaften zusätzlich (GbR, OHG, WEG, KG)

  • Gesellschaftsvertrag
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • ggf. Eröffnungsbilanz (falls wir diese erstellen sollen teilen Sie uns dies einfach mit)
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Nr., Steuer-ID-Nr. aller Gesellschafter

Bei Kapitalgesellschaften zusätzlich (UG, GmbH, AG, Ltd.)

  • Satzung/Gesellschaftsvertrag (vom Notar)
  • Handelsregisterauszug
  • ggf. Eröffnungsbilanz (falls wir diese erstellen sollen teilen Sie uns dies einfach mit)
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Nr., Steuer-ID-Nr. aller Gesellschafter
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Video-Anleitung zur Verwendung des Online-Formulars zur steuerlichen Erfassung

Eine kurze Anleitung zu unserem Online-Tool (Beauftragung, benötigte Unterlagen, Ausfüllen der Vollmacht) haben wir natürlich auch für Sie bereitgestellt damit alle Schritte so einfach wie möglich sind um uns zu beauftragen.

Mehr Infos zur steuerlichen Erfassung

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werden Angaben zum Unternehmen, den beteiligten Personen, evtl. zu Betriebsübernahmen, zu Umsätzen und deren Besteuerung, Mitarbeitern, Einkunftsarten, Gewinnermittlungsmethoden und Vorauszahlungen gemacht. Mit dem Fragebogen wird also der Grundstein für die Besteuerung gelegt. Nach einigen Wochen erhalten Sie vom Finanzamt die erteilte Steuernummer, die Sie u.a. für die Rechnungsstellung an Ihre Kunden benötigen.  Mit Vergabe der Steuernummer sind u.U. auch Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abzugeben.

Für Gründer eines Gewerbes besteht der erste Schritt in der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Daraufhin erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der Grundlage für die Registrierung der selbstständigen Tätigkeit bei den Finanzbehörden ist.

Als Selbstständiger mit einer freiberuflichen Tätigkeit muss man aktiv auf das Finanzamt zugehen, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu erhalten. Nachdem der Fragebogen zurück beim Finanzamt ist, erhalten Gründer dann auch ihre Steuernummer.

Vertrauen Sie auf echte Mandantenmeinungen

KSW Legal Rechtsanwaltsgesellschaft und Steuerberatung

4.8 von 5 Sterne bei 20 Bewertungen auf Google.

Bin auf der Suche nach einem Steuerberater auf die Kanzlei KSW in München gestossen. Schon der erste Telefonkontakt kam schnell zustande und im Gespräche hatte ich ein sehr gutes Gefühl da der Mitarbeiter konkret auf meine Themen eingegangen ist. Diese vertrauensvolle und zielstrebige Vorgehensweise hat sich während der gesamten Erstellung des Jahresabschlusses fortgesetzt. Genau der Weg den ich mir in der Zusammenarbeit vorstelle. Angebot und Abrechnung haben gestimmt . Ich kann die Kanzlei nur empfehlen – hoffe das Sie die die gleichen positive Erfahrungen mit KSW machen. Deshalb auch 5 Sterne.

Harald Schlarb über Google

Professionell, aufmerksam, sachkundig und in der Branche hoch angesehen. Unsere Erfahrung mit KSW Rechtsanwälten war äußerst positiv. Das Team war während einer sehr schwierigen Zeit in unserem Leben fürsorglich und einfühlsam, und ich würde ihre Dienste auf jeden Fall empfehlen. Mit gutem Gewissen gebe ich volle 5 Sterne!

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Rolf Lehner über Google