E-Rechnung
E-Rechnung Ab 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Erstellung und den Versand gibt es großzügige Übergangsfriste - bis 31.12.2026: Papier- & PDF-Rechnungen sind weiterhin zulässig. Bei PDF-Rechnungen muss der Empfänger zustimmen. Bis 31.12.2027: Papier- und PDF-Rechnungen sind nur noch zulässig, wenn der Rechnungsempfänger zugestimmt hat und der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz von maximal 800.000