Wirecard Anleger betrogen

Die Wirtschaftsprüfer E&Y verweigerten das notwendige Testat der Bilanz – in der letzten Bilanz der Wirecard AG wurden Vermögenswerte von 1,9 Millarden Euro angesetzt, die nach eigener Aussage der Wirecard AG mit großer Wahrscheinlichkeit nicht existieren. Der Aktienkurs brach daraufhin zusammen – 8.000.000.000 EUR an Börsenwert wurden vernichtet. Es besteht zudem der Verdacht, dass auch in den vorherigen Bilanzen getrickst wurde und mehrere Ungereimtheiten nicht, wie gesetzlich gefordert, aufgeklärt wurden.

Was bedeutet das für mich als Anleger?

Durch die möglicherweise gefälschten Bilanzen wurde der Anleger über die Vermögenslage der Wirecard AG getäuscht. Naheliegend hätten viele Anleger die Aktien überhaupt nicht oder jedenfalls nicht zum üblichen Preis erworben, wenn sie die tatsächliche schlechte Vermögenslage der Aktiengesellschaft gekannt hätten. Die Wirecard AG hat am 25.06.2020 beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, da sie offensichtlich ihre Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen können wird.

Welche Ansprüche habe ich jetzt als Anleger?

Börsengehandelte Unternehmen sind verpflichtet, Umstände, die potenziell kursrelevant sind, umgehend zu veröffentlichen, um den Anlegern Gelegenheit zu einer entsprechenden Reaktion zu geben. Wird diese Pflicht zur Verfassung sogenannter ad hoc-Mitteilungen, geregelt in Art. 17 Abs. 1 Unterabs, 1 MMVO, verletzt, knüpfen sich daran Schadensersatzansprüche an. Hier sehen wir in naher Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Sonderprüfungsbericht bereits eine ganze Reihe von Anhaltspunkten, neue Gesichtspunkte mit der Folge gewaltiger Schäden, die aktuell hinzu kommen. Zudem kann Ihnen auch aus der gefälschten Bilanz Schadenersatz zustehen. Mögliche Anspruchsgegner sind die Wirecard AG, die Wirtschaftsprüfer E&Y, die BaFin die möglicherweise Prüfpflichten vernachlässigt hat, der Vorstand der Wirecard AG und ggf. Ihre Bank oder Ihr Finanzvermittler, der Ihnen die Aktien empfohlen hat.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie Ihre Ansprüche von uns prüfen und ggf. anwaltlich vertreten lassen wollen, übersenden Sie uns das Online-Formular, eine Vollmacht (Namen eintragen, Unterschrift nicht vergessen) und fügen einen Nachweis bei, welche Aktien (WKN) der Wirecard AG, Sie wann und zu welchem Preis gekauft haben. Soweit Sie Ihre Aktien bereits veräußert haben, teilen Sie uns den Zeitpunkt und den Veräußerungspreis mit. Die gewünschten Unterlagen können Sie uns bequem online mit dem Formular zur Verfügung stellen. Die KSW LEGAL GMBH Rechtsanwaltsgesellschaft ist u.a. auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Finanzanlagen (§ 24 FinVermV). Nach Eingang Ihrer Angaben prüfen wir Ihre Ansprüche und kontaktieren Sie. Danach entscheiden Sie ob wir Sie in der Angelegenheit außergerichtlich oder gerichtlich vertreten sollen.

Welche Anwaltsgebühren entstehen?

Wir bieten eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche an. Die Gebühren für die Geltendmachung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist abhängig vom Streitwert (Höhe Ihres Aktienkaufs). Bei begründeten Schadensersatzansprüchen haben Sie regelmäßig auch Anspruch auf die Erstattung Ihrer gesetzlichen Anwaltsgebühren, was z.B. bei Inkassounternehmen, die ihre Dienste erfolgsabhängig anbieten, regelmäßig nicht in voller Höhe gegeben ist. Falls Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und dort eine Deckungsanfrage stellen – soweit die Versicherung das Risiko versichert hat und die Deckung erteilt reichen Sie uns die Deckungszusage mit ein. In diesem Fall zahlen Sie meist nur Ihre Selbstbeteiligung falls vereinbart.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns einfach. Wir sind gerne für Sie da.