Steuerberatung

Wir erstellen Steuererklärungen, Buchhaltungen und Jahresabschlüsse schnell & qualifiziert

Unterstützung bei der Steuererklärung

Die Steuererklärung bzw. die Einkommensteuererklärung ist ein leidiges Thema – und das jedes Jahr wieder. Vor allem für Selbstständige ist die Einkommensteuererklärung und der Jahresabschluss lästig. Denn es müssen Belege zusammengetragen, sortiert und systematisiert werden und die Steuererklärung möglichst vollständig und korrekt eingereicht werden, damit man keine steuerlichen Nachteile erleidet. Zur Vorbereitung Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Ihres Jahresabschlusses haben wir eine einfache und übersichtliche Checkliste für Sie erstellt. Lassen Sie Ihre Steuererklärungen und Jahresabschlüsse durch erfahrene Steuerberater erstellten - sparen Zeit und Mühe.

Und nicht zuletzt drückt dann auch noch die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung – grundsätzlich Ende Mai eines jeden Jahres. Anders ist das allerdings, wenn Sie von einem Steuerberater vertreten werden, der für Sie die Steuererklärung erstellt und für Sie beim Finanzamt einreicht. Dann endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung am 31.12. eines Jahres – in bestimmten Fällen kann diese Frist sogar noch um weitere zwei Monate verlängert werden.

Sind Sie mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung also spät dran, ist es also auch gegen Ende des Jahres nicht zu spät noch einen Steuerberater zu kontaktieren! Rufen Sie uns einfach direkt an – wir besprechen mit Ihnen, wie wir Ihnen helfen können!

Viele nützliche Informationen finden Sie auch in unserem Downloadbereich oder in unseren Mandanteninformationen– schauen Sie einfach mal vorbei.

Steuerberatung & Jahresabschluss­erstellung

Abgesehen von der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen und der Steuerdeklaration aller Steuerarten (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer) bieten wir auch eine umfassende Gestaltungsberatung an - hierunter versteht man die Steuerberatung - also die Beratung zu bestimmten, steuerlichen Fragestellungen oder die Optimierung der Steuerlast - wie viel Steuern man also einsparen kann.

Wir haben Erfahrung bei der Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung und im internationalen Steuerrecht. Wir achten dabei auf eine sorgfältige, umfassende und dennoch zügige Durchführung aller steuerrechtlichen Aufgaben. Wir sprechen mit Ihnen ausführlich die Ergebnisse unserer Prüfungen durch, weisen Sie auf Chancen und Risiken hin und beraten Sie in den Handlungsalternativen.

Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Erfassung Ihrer Buchhaltungsdaten
  • Erstellung Ihres Jahresabschlusses
  • Erstellung Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Anfertigung Ihrer steuerlichen Auswertungen
  • Beratungsleistungen zu Ihren Auswertungen
  • Mehrjahresvergleiche mit Kennzahlen
  • Branchenvergleich nach Bedarf
  • Jahresabschlussgespräch

Steuerplanung & Steuergestaltung

  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Einlegung von Rechtsbehelfen und Klagen vor dem Finanzgericht
  • Beratung im internationalen Steuerrecht
  • Gestaltung und Beratung bei Betriebsaufspaltungen, Sonderbetriebsvermögen und Umsatzsteuerlicher Organschaft
  • Betriebsverpachtungen
  • Prüfung von Steuererklärungen
  • Nachfolgeplanung und Unternehmensübergang

Steueroptimierte Rechts- & Betriebsberatung

  • Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Rechtsformwahl, Gründung und Umwandlungen
  • Sanierungsberatung
  • Vermögensplanung
  • Testamentsgestaltung
  • Beratung zu Eheverträge
  • Prüfung von Jahresabschlüssen

Gebühren

Die Gebühren eines Steuerberaters sind durch die Steuerberater- vergütungsverordnung (StBVV) gesetzlich geregelt. Bei Steuer- erklärungen bemisst sich das Honorar nach sog. Gegenstandswerten - bei einer Einkommensteuererklärung z.B. nach der Summe der positiven Einkünfte. Gerne können Sie uns kontaktieren um ein individuelles Angebot zu erhalten. Hierfür benötigen wir bei einer Einkommensteuer- erklärung Angaben zum Einkommen Ihrer Einkunftsarten und bei Selbstständigen / Firmen Angaben zum Umsatz und Gewinn. Eine einfache Einkommensteuererklärung erhalten Sie z.B. bei Einkünften aus einem Angestelltenverhältnis bzw. Renten von 25.000 € Brutto im Jahr bereits ab 159,00 € inkl. 19 % USt. (§ 24 Abs. 1 StBVV, § 27 Abs. 1 StBVV). Die Steuer- erklärungen erhalten Selbstständige mit Einkünften bis 35.000 € z.B. bereits ab 599,00 € inkl. 19 % USt. (§ 14 StBVV). Den Jahresabschluss (Bilanz, Anhang) und die dazugehörigen Steuer-erklärungen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer und die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos) einer kleinen Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt erhalten Sie ab ca. 700,00 € inkl. 19 % USt. (§ 14 StBVV).

Eine erste, individuelle Beratung zu einem bestimmten Thema durch einen Steuerberater/Rechtsanwalt können Sie bereits ab 249,90 € inkl. 19 % USt. (§ 21 StBVV, § 34 StBVV) erhalten.

Jetzt Angebot anfordern

Welche Angaben benötigt werden

Zur Vorbereitung Ihrer Steuer- erklärungen haben wir Ihnen eine Checkliste (PDF zum Download) zur Verfügung gestellt.

Falls Sie selbstständig / gewerblich tätig sind und wir hierzu Steuererklärungen oder eine Buchhaltung erstellten sollen außerdem:

Bei natürlichen Personen zusätzlich (Einzelunternehmen, Freiberufler):

  • Gewerbeanmeldung (falls vorhanden)
  • letzten Jahresabschluss und letzte Steuerbescheide / Steuererklärungen

Bei Personen- und Kapitalgesellschaften zusätzlich (GbR, OHG, WEG, KG,UG, GmbH, AG, Ltd. )

  • Satzung / Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Nr., Steuer-ID-Nr. aller Gesellschafter
  • letzten Jahresabschluss und letzte Steuerbescheide / Steuererklärungen

Wie geht es dann weiter?

Dokumente und Belege z.B. für Steuererklärungen und Jahresabschlüsse können Sie uns gerne einfach als PDF-Scan in guter Qualität direkt Online oder per E-Mail an info@ksw-legal.de, per Post oder per Fax an 089/215473709 übermitteln. Fotos von Dokumenten eignen sich i.d.R. nicht, da ein Ausdruck für das Finanzamt nur bedingt lesbar ist. Ein Ausdruck Ihres Scans sollte der Qualität einer Fotokopie entsprechen.

Zudem benötigen wir ein einfach auszufüllendes Stammdatenformular damit wir Ihre personenbezogenen Angaben und Daten haben sowie eine Vertretungsvollmacht (PDF zum Download) die wir benötigen um z.B. Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen oder mit dem Finanzamt in Kontakt zu kommen.

In die Vollmacht tragen Sie als natürliche Person Ihren Vor- und Nachnamen ein (bei Eheleuten beide) – bei einer Personengesellschaft / Kapitalgesellschaft den Firmennamen laut Gesellschaftsvertrag / Satzung / Handelsregister ein.

Nach Eingang Ihrer Dokumente und Belege prüfen wir diese auf Vollständigkeit und erstellen so dann Ihre Steuererklärung. Falls wir Rückfragen haben, kontaktieren wir Sie natürlich.  Danach erhalten Sie von uns Ihre Steuererklärung nebst einer aussagekräftigen Steuerberechnung und Ihren Belegen zugesandt.