Continental Vorruhestand

UNSERE BERATUNG – VERLÄSSLICH & KOMPETENT

Zweck der unabhängigen Beratung ist es Ihnen die rentenrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufzuzeigen – so werden von uns immer Fragen zur Höhe des Arbeitslosengeldes, einer möglichen Sperrzeit, der Höhe der Nettoabfindung und den steuerlichen Auswirkungen bei der Einkommensteuer sowie etwaigen Rentennachteilen berechnet und beantwortet. Das Beratungsangebot ist freiwillig und für Sie kostenlos, da die Kosten von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Auch nach Ende der Beratung bleiben Sie frei in Ihrer Entscheidung ob Sie sich für oder gegen das Arbeitgeberangebot entscheiden. Gerade bei zusammen veranlagten Eheleuten können sich aufgrund einer Abfindung ESt.-Nachzahlungen ergeben. Werden keine Angaben zum Ehegatten gemacht, simulieren wir nur die Einkünfte anhand vorliegender Unterlagen und Auskünfte für den Beschäftigen (als wäre dieser nicht verheiratet und hätte auch keine anderen Einkünfte). Alle von Ihnen gemachten Angaben und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht als Rechtsanwalt / Steuerberater. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte (z.B. Ihren Arbeitgeber) erfolgt grundsätzlich nicht. Alle Daten werden nach dem Ende der Beratung gelöscht.

Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses z.B. durch einen Aufhebungsvertrag oder ein Vorruhestandsmodell sind viele Fragen verbunden die unsere Steuer- und Rechtsexperten lebensnah, praktisch und verständlich beantworten werden:

  • Wie hoch ist die Nettoabfindung? Wie lange reicht die Abfindung?
  • Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag oder Vorruhestandsmodell beachten?
  • Was mache ich danach?
  • Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld? Sperrfrist, Ruhenszeit, Dispositionsjahr?
  • Wie hoch ist meine Rente? Wann kann ich frühest möglich in Rente gehen? Wie wirkt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf meine Rente aus?
  • Wie kann ich bei einer Abfindungszahlung Steuern sparen?
  • Was ist die Fünftelregelung?

Stöbern Sie ruhig in unserer Beispielberechnung

 
Im Laufe des letzten Jahres haben wir über 600 Mandanten zu Abfindungen, Vorruhestandslösungen und Altersteilzeit beraten. Ein Großteil hiervon sind Mitarbeiter unserer Rahmenvertragspartner wie bestimmte Konzerne. Unsere aktuellen Umfragen haben ergeben, dass 92 % aller Mandanten ausgezeichnet zufrieden und uns weiterempfehlen würden. 93 % aller Mandanten gaben an, dass unsere Beratung bei der Entscheidung sehr hilfreich ist.

Zweck der unabhängigen Beratung ist es Ihnen die rentenrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufzuzeigen – so werden von uns immer Fragen zur Höhe des Arbeitslosengeldes, einer möglichen Sperrzeit, der Höhe der Nettoabfindung und den steuerlichen Auswirkungen des optimalen Auszahlungszeitpunkts der Abfindung bei der Einkommensteuer sowie etwaigen Rentennachteilen (z.B. geringeres Einkommen nach Austritt oder überhaupt kein Einkommen mehr, ab wann können Sie ohne / mit Abschlägen in Rente gehen) berechnet und beantwortet.  Gerade bei zusammen veranlagten Eheleuten oder weiteren Einkünften können sich aufgrund einer Abfindung ESt.-Nachzahlungen ergeben. Werden keine Angaben zum Ehegatten gemacht, simulieren wir nur die Einkünfte anhand vorliegender Unterlagen und Auskünfte für Sie (als wären Sie nicht verheiratet ). Alle von Ihnen gemachten Angaben und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht als Rechtsanwalt / Steuerberater. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

ABLAUF DER BERATUNG

Im ersten Schritt benötigen wir von Ihnen einige Angaben und ggf. Dokumente um die Berechnungen vorzunehmen (z.B. Arbeitslosengeld, Nettoabfindung, Rentennachteile, Einkommensteuersimulation) sowie ggf. ergänzende, spezielle Fragestellungen Ihrerseits. Im nächsten Schritt übersenden wir Ihnen vorab die Berechnungen und vereinbaren einen telefonischen Termin um die Berechnungen mit Ihnen zu besprechen. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit hierbei dem Rechtsanwalt / Steuerberater auch direkt Fragen zu stellen. Auch nach der Beratung können Sie sich gerne bei Rückfragen an uns wenden.

EINREICHUNG VON UNTERLAGEN

Online-Tool mit Ihren Eintragungen 

Angaben können Sie uns direkt über unser Online-Tool unten übermitteln – hier benötigen wir i.d.R. keine weiteren Unterlagen von Ihnen. Unterlagen können Sie uns optional über das Online-Tool als PDF hochladen oder per E-Mail an info@ksw-legal.de oder per Fax an 089/215473709 oder auch per Post übermitteln.

RÜCKFRAGEN

In einigen Fällen ist es möglich, dass wir aufgrund besonderer Sachverhalte dennoch weitere Angaben / Unterlagen benötigen oder noch Rückfragen an Sie haben. In einem solchen Fall melden wir uns umgehend bei Ihnen. Natürlich können Sie sich bei Fragen und Anregungen Ihrerseits gerne direkt an uns wenden – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

TERMIN VEREINBAREN

Nach dem Absenden des Online-Tools erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können direkt einen Beratungstermin vereinbaren. I.d.R. benötigen wir nur 3 Werktage um die individuellen Berechnungen zu erstellen und Ihnen einen Beratungstermin anzubieten. Die Beratung erfolgt bundesweit telefonisch oder virtuell. 

UNTERSTÜTZUNG BENÖTIGT?

Falls Sie Unterstützung mit unserem Online-Tool benötigen, kontaktieren Sie Hrn. Alois Mayrhofer unter Hinweis, dass Sie Continental Mitarbeiter sind, gerne unter Tel. 089/215473700 oder nutzen das Anleitungsvideo.

 
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Allgemeine Angaben und Kontaktdaten

Arbeitseinkommen und steuerliche Situation

Einkünfte des Ehepartners

Angaben zum Arbeitsverhältnis

Gesetzliche Rente

Renteninformation (27 Jahre bis 55 Jahre) mehr Information
Rentenauskunft (ab 55 Jahre) mehr Information

keine Renteninformation/Rentenauskunft

Ohne Angaben aus einer Renteninformation oder -auskunft kann keine Rentenberatung erfolgen - es wird empfohlen die Renteninformation bzw.- auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Dokumente

optional: Simulationsrechnung Ihres Arbeitgebers zum Vorruhestand, letzte Lohnabrechnung von Ihnen und ggf. Ihrem Ehepartner, ggf. letzten Einkommensteuerbescheid (alle Seiten), Rentenauskunft-/information (alle Seiten), Information der privaten / betrieblichen Altersvorsorge, Aufhebungsvertrag