Vollmacht

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KSW LEGAL GMBH
Rechtsanwaltsgesellschaft

Dachauer Str. 272, 80992 München

Vollmacht erteilt mich (uns) in allen Steuerangelegenheiten und sonstigen Angelegenheiten vor den hierfür zuständigen Behörden zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen sowie Rechtsbehelfe einzulegen und zurückzunehmen. Steuerbescheide und allesonstigen Verwaltungsakte (einschl. förmlicher Zustellungen) sind ausschließlich dem Bevollmächtigten bekannt zu geben. Die Vollmacht gilt, solange ihr Widerruf der Behörde nicht schriftlich angezeigt worden ist und für alle Besteuerungsarten sowie das Festsetzungs- und Erhebungsverfahren. Die Vollmacht verliert ihre Wirksamkeit nicht dadurch, dass die Steuernummer/das Geschäftszeichen geändert oder eine andere Behörde für meine (unsere) Steuersachen tätig wird. Der Bevollmächtigte ist berechtigt Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen. Der Bevollmächtigte ist von § 181 BGB befreit.