Durch einen Antrag können festgesetzte Vorauszahlungen angepasst also geändert werden. Dies ist auch für nachträgliche Vorauszahlungen möglich. Mit diesem Online-Tool erhalten wir von Ihnen die notwendigen Angaben.
Der Antrag ist nach § 23 Nr. 3 StBVV gebührenpflichtig. Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich aus dem Gegenstandswert. Dieser ist der Unterschiedsbetrag der bisherigen zu den geänderten Vorauszahlungen. Nach dem Absenden stellen wir den Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde.