Wie jedes Jahr stehen die Steuererklärungen an. Mit einem Steuerberater haben Sie hierfür bis spätestens 02.06.2025 Zeit. Wenn Sie Ihre Steuererklärungen selbst erstellen endet die Frist bereits am 02.09.2024. Bei offenlegungspflichtigen Unternehmen (z.B. UG, GmbH, GmbH & Co. KG usw.) muss die Bilanz unabhängig von den Steuererklärungen bis zum 31.12.2024 veröffentlicht oder hinterlegt werden. Werden die Fristen überschritten drohen Zuschläge.

Um einen Bearbeitungsstau zum Jahresende bzw. kurz vor Fristende zu vermeiden, empfehlen wir die Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen. So haben Sie und wir ausreichend Zeit die Steuererklärungen vorzubereiten, Rückfragen zu klären und Ihnen zur Durchsicht zu übersenden. Vorbereitete Steuererklärungen müssen auch nicht sofort beim Finanzamt eingereicht werden, sondern können auch erst kurz vor Fristablauf übermittelt werden. Bei möglichen Steuernachzahlungen haben Sie so sogar längeren Vorlauf um Ihre finanzielle Situation darauf einzustellen. Bei Steuererstattungen können Sie uns kurzfristig mitteilen, dass die Erklärungen übermittelt werden sollen, so dass Sie Ihre Steuererstattung möglichst frühzeitig erhalten können. In beiden Fällen ist es also ratsam nicht bis zum Schluss abzuwarten. Zusätzlich leisten Sie einen aktiven Beitrag unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten, wenn nicht sämtliche Steuererklärungen & Jahresabschlüsse der Mandanten in kurzer Zeit zu erstellen sind, sondern über das Jahr hinweg erstellt werden können da dadurch Überstunden vermieden werden können, was unser Team sehr zu schätzen weiß.

Gerne unterstützen wir Sie auch schon mit der Vorbereitung Ihrer Steuererklärungen. Beigefügt erhalten Sie eine Checkliste der dafür benötigten Unterlagen die wir Ihnen immer aktuell zur Verfügung stellen.

Falls Sie Selbstständig sind und wir Ihre Buchhaltung bereits monatlich gebucht haben, müssen Sie uns diese Belege nicht nochmals einreichen.

Falls für Ihre selbstständige Tätigkeit bislang keine Buchhaltung erstellt wurde, finden Sie hier ein Video wie Ihre Buchhaltungsunterlagen der Firma zu sortieren sind. Die Buchhaltung bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung bzw. Bilanz).

Generell können Sie uns Ihre Belege für die Steuererklärungen als auch für Ihre Buchhaltung sowohl per Post, per E-Mail an info@ksw-legal.de oder auch direkt und bequem online einreichen.

Wir freuen uns darauf von Ihnen zu hören.

Bei Fragen und Anregungen sind wir gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns einfach.