Alle Angaben mit einem * sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.
**keine Verwaltungsmitarbeiter, nur in der Finanzanlagevermittlung tätige Mitarbeiter
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Ich gehöre zu den "alten Hasen" und möchte die entsprechende Regelung anwenden:* janein
Um die Erleichterung der sogenannten "Alten-Hasen-Regelung" in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie ununterbrochen seit 2006 als Finanzanlagenvermittler tätig gewesen sein und jährliche Prüfberichte gem. § 34 c GewO vorliegen haben.
Bitte reichen Sie uns die folgenden Unterlagen ein:
Händigen Sie Ihrem Kunden das Produktionformationsblatt bei Anlagen nach dem Vermögensanlagengesetz aus?* janein (bitte vorlegen)
Folgende Aufzeichnungen habe ich gemacht und Unterlagen sowie Belege übersichtlich gesammelt:
Name und Vorname oder die Firma sowie die Anschrift des Anlegers* janein Nachweis, dass die in den §§ 12, 13, 15 und 17 der FinVermV gen. Angaben rechtzeitig/vollständig mitgeteilt wurden* janein Nachweis, dass die in § 16 Absatz 1 FinVermV genannten Informationen rechtzeitig und vollständig eingeholt wurden und über geeignete Finanzanlagen beraten wurde* janein Nachweis, dass die in § 16 Absatz 2 Satz 1 FinVermV genannten Informationen rechtzeitig/vollständig eingeholt und die in Satz 3 und 4 genannten Informationen rechtzeitig und vollständig mitgeteilt wurden* janein Nachweis über das Beratungsprotokoll nach § 18 und seine Aushändigung an den Anleger* janein
Die vorgenannten Unterlagen, Produktinformationen und Beratungsprotokolle sind fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger vorzuhalten und in den Geschäftsräumen aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der letzte aufzeichnungspflichtige Vorgang für den jeweiligen Auftrag angefallen ist.* Ich trage dafür Sorge, dass diese Vorschrift eingehalten wirdDiese Vorschrift wird nicht eingehalten
Für Dokumente, Verträge und sonstige Anhänge - Bitte achten Sie bei dem Scan auf eine ausreichend gute Qualität, so dass ein Ausdruck der Qualität einer Kopie entpricht.
Nach Eingang Ihres Auftrags und Ihrer Unterlagen wird der Prüfer zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen, den Auftrag bestätigen, evtl. Rückfragen mit Ihnen klären und danach mit der gesetzlichen Prüfung beginnen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie den vorgeschriebenen Prüfbericht den Sie eigenständig bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (IHK) im Original einreichen müssen.