Prüfungsauftrag für Finanzanlagenvermitter (§ 24 FinVermV)

    Alle Angaben mit einem * sind als Pflichtfelder gekennzeichnet.

    Allgemeine Angaben

    **keine Verwaltungsmitarbeiter, nur in der Finanzanlagevermittlung tätige Mitarbeiter

    Bankverbindung

    Sonstige Mitteilungen

    Prüfungsjahr

    Benötigte Unterlagen des Vermittlers

    Ich gehöre zu den "alten Hasen" und möchte die entsprechende Regelung anwenden:* janein

    Um die Erleichterung der sogenannten "Alten-Hasen-Regelung" in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie ununterbrochen seit 2006 als Finanzanlagenvermittler tätig gewesen sein und jährliche Prüfberichte gem. § 34 c GewO vorliegen haben.

    Bitte reichen Sie uns die folgenden Unterlagen ein:

    • Personalausweis des Inhabers oder des gesetzlichen Vertreters einer Körperschaft (UG, GmbH, AG) – bitte
      beide Seiten des Personalausweises vorlegen, bei mehreren Personen, für jede Person den Ausweis vorlegen
    • Gewerbeanmeldung
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (falls vorhanden)
    • Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
    • Erlaubnis nach § 34 f GewO (falls noch keine Erlaubnis vorliegt, bitte Antrag auf Erlaubnis nach § 34 f GewO vorlegen)
    • Nachweis, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist und kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorliegt (z.B. Negativbestätigung durch das Vollstreckungs-/Insolvenzgericht oder SCHUFA-Auskunft)
    • Nachweis Sachkundeprüfung gem. § 1 Abs. 1 FinVermV oder § 4 Abs. 1 FinVermV (auch für die unmittelbar
      bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Angestellten)
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

    Angaben zu Provisionen

    • Ich habe Zuwendungen i.S.v. § 17 FinVermV von Dritten angenommen* janein
    • Ich habe Zuwendungen i.S.v. § 17 FinVermV an Dritte gewährt* janein
    • Ich versichere dass ich keine Gelder oder Anteile von Anlegern angenommen habe* janein

    Bitte reichen Sie uns die folgenden Unterlagen ein:

    • Provisionsumsätze gestaffelt nach vertriebenen Produkten sowie Angaben über sonstige Zuwendungen von Dritten und Kundenliste (bitte vorlegen)

    Produktinformationen und Beratungsprotokolle

    Bitte reichen Sie uns die folgenden Unterlagen ein:

    • Produktinformationen sowie von Ihnen verwendete Angebote und Formulare. Dies können Informationen des Produktgebers, eines Dritten oder von Ihnen erstellte Unterlagen sein. Wenn die Produktinformationen online verfügbar sind, teilen Sie eine Liste mit den Internetseiten mit, auf denen die Informationen verfügbar sind.
    • Unterschriebene Beratungsprotokolle (mind. 5, max. 50 vorlegen) mit folgenden Angaben:
      - Persönliche Angaben des Kunden
      - Anlass der Beratung
      - Finanzielle Verhältnisse der/des Anleger(s)
      - Risikobereitschaft der/des Anleger(s)
      - Kenntnisse / Erfahrungen der / des Anleger(s) in der Durchführung von Anlagegeschäften
      - Wesentliche Ziele der/des Kontoinhabers und ihre Gewichtung in Bezug auf diese Anlageberatung
      - Empfehlung/Informationen über Kapitalanlagen und wesentliche Gründe für die Empfehlung
      - Informationen über Zuwendungen, die Sie vom Produktgeber erhalten
      - Wesentliche Gründe für die Empfehlung

    Werbemittel

    • Ich verwende keine Werbemittel (Website, Visitenkarten, Flyer, Anzeigen usw.)* janein
    • Meine Werbemittel sind komplett auf der Website verfügbar* janein
    • Neben der Website nutze ich auch andere Werbemittel (bitte vorlegen)* janein

    Dokumentation

    Händigen Sie Ihrem Kunden das Produktionformationsblatt bei Anlagen nach dem Vermögensanlagengesetz aus?* janein (bitte vorlegen)

    Folgende Aufzeichnungen habe ich gemacht und Unterlagen sowie Belege übersichtlich gesammelt:

    Name und Vorname oder die Firma sowie die Anschrift des Anlegers* janein
    Nachweis, dass die in den §§ 12, 13, 15 und 17 der FinVermV gen. Angaben rechtzeitig/vollständig mitgeteilt wurden* janein
    Nachweis, dass die in § 16 Absatz 1 FinVermV genannten Informationen rechtzeitig und vollständig eingeholt wurden und über geeignete Finanzanlagen beraten wurde* janein
    Nachweis, dass die in § 16 Absatz 2 Satz 1 FinVermV genannten Informationen rechtzeitig/vollständig eingeholt und die in Satz 3 und 4 genannten Informationen rechtzeitig und vollständig mitgeteilt wurden* janein
    Nachweis über das Beratungsprotokoll nach § 18 und seine Aushändigung an den Anleger* janein

    Die vorgenannten Unterlagen, Produktinformationen und Beratungsprotokolle sind fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger vorzuhalten und in den Geschäftsräumen aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der letzte aufzeichnungspflichtige Vorgang für den jeweiligen Auftrag angefallen ist.*
    Ich trage dafür Sorge, dass diese Vorschrift eingehalten wirdDiese Vorschrift wird nicht eingehalten

    Dateiupload

    Für Dokumente, Verträge und sonstige Anhänge - Bitte achten Sie bei dem Scan auf eine ausreichend gute Qualität, so dass ein Ausdruck der Qualität einer Kopie entpricht.

    Nach Eingang Ihres Auftrags und Ihrer Unterlagen wird der Prüfer zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen, den Auftrag bestätigen, evtl. Rückfragen mit Ihnen klären und danach mit der gesetzlichen Prüfung beginnen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie den vorgeschriebenen Prüfbericht den Sie eigenständig bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (IHK) im Original einreichen müssen.

    Erklärungen

    Vollständigkeit und Speicherung
    Auftragserteilung
    Kommunikation per E-Mail
    Bonitätsprüfung und Anerkennung
    SEPA-Lastschriftmandat
    Datenschutz