Abfindungberatung - Liebherr

UNSERE BERATUNG – IHR NUTZEN

Mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses z.B. durch einen Aufhebungsvertrag oder ein Vorruhestandsmodell sind viele Fragen verbunden die unsere Steuer- und Rechtsexperten lebensnah, praktisch und verständlich beantworten werden:

  • Wie hoch ist die Nettoabfindung? Wie lange reicht die Abfindung?
  • Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag oder Vorruhestandsmodell beachten?
  • Was mache ich danach?
  • Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld? Sperrfrist, Ruhenszeit, Dispositionsjahr?
  • Wie hoch ist meine Rente? Wann kann ich frühest möglich in Rente gehen? Wie wirkt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf meine Rente aus?
  • Wie kann ich bei einer Abfindungszahlung Steuern sparen?
  • Was ist die Fünftelregelung?

Im Laufe des letzten Jahres haben wir über 600 Mandanten zu Abfindungen, Vorruhestandslösungen und Altersteilzeit beraten. Ein Großteil hiervon sind Mitarbeiter unserer Rahmenvertragspartner wie bestimmte Konzerne.

Zweck der unabhängigen Beratung ist es Ihnen die rentenrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufzuzeigen – so werden von uns immer Fragen zur Höhe des Arbeitslosengeldes, einer möglichen Sperrzeit, der Höhe der Nettoabfindung und den steuerlichen Auswirkungen des optimalen Auszahlungszeitpunkts der Abfindung bei der Einkommensteuer sowie etwaigen Rentennachteilen (z.B. geringeres Einkommen nach Austritt oder überhaupt kein Einkommen mehr, ab wann können Sie ohne / mit Abschlägen in Rente gehen) berechnet und beantwortet. Das Beratungsangebot ist freiwillig und für Sie kostenlos, da die Kosten von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Auch nach Ende der Beratung bleiben Sie frei in Ihrer Entscheidung ob Sie sich für oder gegen das Arbeitgeberangebot entscheiden. Gerade bei zusammen veranlagten Eheleuten oder weiteren Einkünften können sich aufgrund einer Abfindung ESt.-Nachzahlungen ergeben. Werden keine Angaben zum Ehegatten gemacht, simulieren wir nur die Einkünfte anhand vorliegender Unterlagen und Auskünfte für Sie (als wären Sie nicht verheiratet ). Alle von Ihnen gemachten Angaben und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht als Rechtsanwalt / Steuerberater. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

ABLAUF DER BERATUNG

Im ersten Schritt benötigen wir von Ihnen einige Angaben und ggf. Dokumente um die Berechnungen vorzunehmen (z.B. Arbeitslosengeld, Nettoabfindung, Rentennachteile, Einkommensteuersimulation) sowie ggf. ergänzende, spezielle Fragestellungen Ihrerseits. Im nächsten Schritt übersenden wir Ihnen vorab die Berechnungen und vereinbaren einen telefonischen Termin um die Berechnungen mit Ihnen zu besprechen. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit hierbei dem Rechtsanwalt / Steuerberater auch direkt Fragen zu stellen. Auch nach der Beratung können Sie sich gerne bei Rückfragen an uns wenden.

EINREICHUNG VON UNTERLAGEN

Online-Tool mit Ihren Eintragungen (ohne Unterlagen) – bevorzugt –
Angaben können Sie uns direkt über unser Online-Tool unten übermitteln – hier benötigen wir i.d.R. keine weiteren Unterlagen von Ihnen.

oder

Online Tool ohne Ihre Eintragungen (mit Unterlagen) oder E-Mail
Falls Sie die Eintragungen anhand Ihrer Unterlagen nicht vornehmen können, übermitteln Sie uns alternativ Ihre aktuelle Lohnabrechnung, die letzte Lohnabrechnung des Vorjahres oder die Lohnsteuerjahresbescheinigung, Ihre Renteninformation / Rentenauskunft (vollständig) und Ihren letzten Einkommensteuerbescheid (vollständig), falls vorhanden den Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie die Renteninformationen der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge falls vorhanden. Die Unterlagen können Sie uns über das Online-Tool als PDF hochladen oder per E-Mail an info@ksw-legal.de oder per Fax an 089/215473709 übermitteln.

oder

Hochsichere Kommunikation (mit Unterlagen)
Wenn Sie eine besonders sichere Kommunikation wünschen, können Sie auf Nachfrage auch einen Zugang zu unserem verschlüsselten Kundenportal erhalten um dort Ihre Angaben und Unterlagen bereitzustellen.

RÜCKFRAGEN

In einigen Fällen ist es möglich, dass wir aufgrund besonderer Sachverhalte dennoch weitere Angaben / Unterlagen benötigen oder noch Rückfragen an Sie haben. In einem solchen Fall melden wir uns umgehend bei Ihnen. Natürlich können Sie sich bei Fragen und Anregungen Ihrerseits gerne direkt an uns wenden – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

TERMIN VEREINBAREN

Nach dem Absenden des Online-Tools erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können direkt einen Beratungstermin vereinbaren.

UNTERSTÜTZUNG BENÖTIGT?

Falls Sie Unterstützung mit unserem Online-Tool benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 089/215473700 oder nutzen das Anleitungsvideo.

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Allgemeine Angaben und Kontaktdaten

Arbeitseinkommen und steuerliche Situation

Einkünfte des Ehepartners

Angaben zum Arbeitsverhältnis

Gesetzliche Rente

Renteninformation (27 Jahre bis 55 Jahre) mehr Information
Rentenauskunft (ab 55 Jahre) mehr Information

keine Renteninformation/Rentenauskunft

Ohne Angaben aus einer Renteninformation oder -auskunft kann keine Rentenberatung erfolgen - es wird empfohlen die Renteninformation bzw.- auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Dokumente

optional: letzte Lohnabrechnung von Ihnen und ggf. Ihrem Ehepartner, ggf. letzten Einkommensteuerbescheid (alle Seiten), Rentenauskunft-/information (alle Seiten), Information der privaten / betrieblichen Altersvorsorge, Aufhebungsvertrag