Altersteilzeitberatung - HDI

UNSERE BERATUNG – VERLÄSSLICH & KOMPETENT 

Ein Altersteilzeitmodell ist ähnlich wie der Vorruhestand interessant um weniger zu Arbeiten und teilweise eher in Rente zu gehen. Durch die Altersteilzeit gewinnen Sie mehr Lebensqualität und Freizeit. Es bestehen grundsätzlich zwei Modelle das Teilzeitmodell – hier Arbeiten Sie die Hälfte der Arbeitszeit und erhalten das halbe Einkommen oder das sog. Blockmodell – hier Arbeiten Sie in der ersten Phase der sog. aktiven Phase Vollzeit bei halben Einkommen und in der zweiten Phase der sog. passiven Phase überhaupt nicht mehr und erhalten weiterhin Ihr halbes Einkommen. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet das Nettogehalt aufzustocken (ATZ-Zuschuss) und die Rentenversicherung aufzustocken, damit keine Altersarmut auftritt. Häufig ist die Aufstockung von Großbetrieben durchaus attraktiv, so das sich Altersteilzeit für den Arbeitnehmer tatsächlich lohnen kann. Die Altersteilzeit führt erfahrungsgemäß zu vielen Fragen:

  • Kann ich es mir leisten in Altersteilzeit zu gehen? Wie hoch ist dann mein Einkommen? Wie sehen steuerliche Belastungen aus?
  • Wie wirkt sich ATZ auf meine Rente aus? Wie hoch ist meine Rente? Wann kann ich in Rente gehen? Wie hoch ist Einkommensteuer auf meine Rente?
  • Wie kann ich die Zeit vom Ende der Beschäftigung bis zur Rente Überbrücken? Wie hoch sind meine Rentennachteile? Wie kann ich Rentennachteile ausgleichen?
  • Falls mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlt wie hoch ist die Nettoabfindung? Wann ist der optimale Zeitpunkt der Auszahlung?

Im Laufe des letzten Jahres haben wir über 600 Mandanten zu Abfindungen, Vorruhestandslösungen und Altersteilzeit beraten. Ein Großteil hiervon sind Mitarbeiter unserer Rahmenvertragspartner wie bestimmte Konzerne. Unsere aktuellen Umfragen haben ergeben, dass 92 % aller Mandanten ausgezeichnet zufrieden und uns weiterempfehlen würden. 93 % aller Mandanten gaben an, dass unsere Beratung bei der Entscheidung sehr hilfreich ist.

Zweck der unabhängigen Beratung ist es Ihnen die rentenrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen des Altersteilzeitverhältnisses aufzuzeigen – so werden von uns immer Fragen zur Höhe des Einkommens während der Altersteilzeit inkl. steuerlicher Betrachtung, der Höhe der Nettoabfindung (falls vorgesehen) und den steuerlichen Auswirkungen des optimalen Auszahlungszeitpunkts der Abfindung bei der Einkommensteuer sowie die Höhe der Altersrente sowie der betrieblichen Altersvorsorge und etwaigen Rentennachteilen (z.B. ab wann können Sie ohne / mit Abschlägen in Rente gehen, Möglichkeiten der Reduzierung von Abschlägen) berechnet und beantwortet. Das Beratungsangebot ist freiwillig und für Sie kostenlos, da die Kosten von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Auch nach Ende der Beratung bleiben Sie frei in Ihrer Entscheidung ob Sie sich für oder gegen das Arbeitgeberangebot entscheiden. Gerade bei zusammen veranlagten Eheleuten oder weiteren Einkünften können sich aufgrund einer Abfindung ESt.-Nachzahlungen ergeben. Werden keine Angaben zum Ehegatten gemacht, simulieren wir nur die Einkünfte anhand vorliegender Unterlagen und Auskünfte für Sie (als wären Sie nicht verheiratet ). Alle von Ihnen gemachten Angaben und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht als Rechtsanwalt / Steuerberater. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

ABLAUF DER BERATUNG

Im ersten Schritt benötigen wir von Ihnen einige Angaben und ggf. Dokumente um die Berechnungen vorzunehmen (z.B. Einkommen, Nettoabfindung, Rentennachteile, Einkommensteuersimulation) sowie ggf. ergänzende, spezielle Fragestellungen Ihrerseits. Im nächsten Schritt übersenden wir Ihnen vorab die Berechnungen und vereinbaren einen telefonischen Termin um die Berechnungen mit Ihnen zu besprechen. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit hierbei dem Rechtsanwalt / Steuerberater auch direkt Fragen zu stellen. Auch nach der Beratung können Sie sich gerne bei Rückfragen an uns wenden.

EINREICHUNG VON UNTERLAGEN

Für die Beratung benötigen wir einige Angaben von Ihnen die Sie aus den folgenden Dokumenten entnehmen können:

  • letzte Gehaltsabrechnung
  • Simulationsabrechnung für ATZ (falls vom Arbeitgeber erstellt, sonst errechnen wir die nötigen Werte selbst)
  • Informationen zum Altersteilzeitangebot des Arbeitgebers (Beginn, Ende, Abfindung, Rentenaufstockung, Nettoaufstockung)
  • letzte vorliegende Auskunft der betrieblichen Altersversorgung
  • ggf. Angaben zu Nebenbeschäftigung oder Selbständigkeit
  • zeitlich aktuellste Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung mit Versicherungsverlauf
  • letzter vorliegender Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt

Online-Tool mit Ihren Eintragungen 

Angaben können Sie uns direkt über unser Online-Tool unten übermitteln – hier benötigen wir i.d.R. keine weiteren Unterlagen von Ihnen. Unterlagen können Sie uns optional über das Online-Tool als PDF hochladen oder per E-Mail an info@ksw-legal.de oder per Fax an 089/215473709 oder auch per Post übermitteln.

RÜCKFRAGEN

In einigen Fällen ist es möglich, dass wir aufgrund besonderer Sachverhalte dennoch weitere Angaben / Unterlagen benötigen oder noch Rückfragen an Sie haben. In einem solchen Fall melden wir uns umgehend bei Ihnen. Natürlich können Sie sich bei Fragen und Anregungen Ihrerseits gerne direkt an uns wenden – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

TERMIN VEREINBAREN

Nach dem Absenden des Online-Tools erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und können direkt einen Beratungstermin vereinbaren. I.d.R. benötigen wir nur 3 Werktage um die individuellen Berechnungen zu erstellen und Ihnen einen Beratungstermin anzubieten. Die Beratung erfolgt bundesweit telefonisch oder virtuell.

UNTERSTÜTZUNG BENÖTIGT?

Falls Sie Unterstützung mit unserem Online-Tool benötigen, kontaktieren Sie  Hrn. Alois Mayrhofer unter Hinweis, dass Sie HDI Mitarbeiter sind unter Tel. 089/215473700 oder nutzen das Anleitungsvideo.

 

A problem was detected in the following Form. Submitting it could result in errors. Please contact the site administrator.

Allgemeine Angaben und Kontaktdaten

Arbeitseinkommen und steuerliche Situation

Einkünfte des Ehepartners

Angaben zum Altersteilzeitmodell

Gesetzliche Rente

Renteninformation (27 Jahre bis 55 Jahre) mehr Information
Rentenauskunft (ab 55 Jahre) mehr Information

keine Renteninformation/Rentenauskunft

Ohne Angaben aus einer Renteninformation oder -auskunft kann keine Rentenberatung erfolgen - es wird empfohlen die Renteninformation bzw.- auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.

Dokumente

optional: Simulationsrechnung Ihres Arbeitgebers zur Altersteilzeit, letzte Lohnabrechnung von Ihnen und ggf. Ihrem Ehepartner, ggf. letzten Einkommensteuerbescheid (alle Seiten), Rentenauskunft-/information (alle Seiten), Information der privaten / betrieblichen Altersvorsorge