Rechtsberatung
Anwaltlich vertreten, steuerlich mitgedacht.
Wir sind eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit eigener Steuerberatung. Das heißt für Sie: Wer Ihren Vertrag gestaltet, kennt auch dessen steuerliche Folgen — und muss sie nicht bei einer zweiten Kanzlei erfragen.
Eine Kanzlei statt zwei Ansprechpartner
Die meisten wirtschaftsrechtlichen Fragen haben eine steuerliche Kehrseite. Ein Gesellschafter steigt aus — das ist ein Vertrag und ein Veräußerungsgewinn. Ein Mitarbeiter erhält eine Abfindung — das ist ein Aufhebungsvertrag und die Fünftelregelung. Eine Immobilie wandert in die GmbH — das ist eine Übertragung und möglicherweise eine Betriebsaufspaltung.
Werden beide Seiten getrennt beraten, entsteht der klassische Ablauf: Der Anwalt entwirft, der Steuerberater rechnet nach, der Entwurf wird geändert, der Anwalt prüft erneut. Das kostet Wochen und erzeugt Lücken, für die sich am Ende niemand zuständig fühlt.
Bei uns sitzen beide Disziplinen im selben Haus und in derselben Akte.
Ein Entwurf, zwei Prüfungen
Verträge werden rechtlich und steuerlich geprüft, bevor sie zu Ihnen gehen.
Anwaltliche Verschwiegenheit
Gesetzlich geschützt nach § 43a BRAO, mit Zeugnisverweigerungsrecht.
Kurze Wege
Keine Abstimmung zwischen zwei Kanzleien, keine doppelte Einarbeitung.
Bundesweit tätig
Sitz in München, Mandate im gesamten Bundesgebiet — digital organisiert.
Wobei wir Sie vertreten
Unser Schwerpunkt liegt dort, wo Recht und Steuern zusammenlaufen: im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht
Von der Gestaltung des Arbeitsvertrags bis zur Trennung — für Unternehmen wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Arbeits-, Geschäftsführer- und Dienstverträge entwerfen und prüfen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Abfindungsverhandlungen
- Kündigungen: Vorbereitung, Prüfung, Kündigungsschutzverfahren
- Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleich
- Vergütungsmodelle, Boni und Tantiemen rechtssicher gestalten
Häufig steuerlich mitzudenken: Fünftelregelung, Sozialversicherungspflicht, betriebliche Altersversorgung.
Gesellschaftsrecht
Gründung, Veränderung und Auseinandersetzung von Gesellschaften — GmbH, UG, GbR, KG und AG.
- Gesellschaftsverträge und Satzungen, auch für bestehende Gesellschaften
- Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern, Anteilsübertragungen
- Geschäftsführerbestellung, -anstellung und -abberufung
- Gesellschafterbeschlüsse, Haftungsfragen, Gesellschafterstreit
- Holding- und Beteiligungsstrukturen, Umwandlungen
Häufig steuerlich mitzudenken: Sperrfristen bei Einbringungen, verdeckte Gewinnausschüttung, Betriebsaufspaltung.
Vertragsrecht
Verträge, die halten — auch wenn es einmal ernst wird.
- Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsverträge
- Miet- und Pachtverträge, auch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
- Darlehens- und Sicherungsverträge
- Kooperations-, Beteiligungs- und Rahmenverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen und prüfen
Häufig steuerlich mitzudenken: Fremdüblichkeit bei Verträgen mit nahestehenden Personen.
Unternehmensnachfolge
Die Übergabe braucht beides: einen Vertrag, der trägt, und eine Struktur, die steuerlich funktioniert.
- Übertragung von Anteilen und Betrieben, vorweggenommene Erbfolge
- Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Testament und Güterstand
- Nießbrauch, Rückfallklauseln, Versorgungsleistungen
- Unternehmenskauf und -verkauf, rechtliche Due Diligence
- Notfallvorsorge: Vollmachten und Vertretungsregelungen
Häufig steuerlich mitzudenken: Behaltensfristen und Lohnsummenregelung bei der Verschonung.
Steuerrecht und Verfahren
Wenn die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt eine rechtliche wird.
- Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
- Begleitung von Betriebsprüfungen, Schlussbesprechung
- Verfahren vor dem Finanzgericht
- Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung
- Berichtigungen nach § 153 AO und steuerstrafrechtliche Fragen
Hier zahlt sich die Kombination am deutlichsten aus: Wer den Sachverhalt gebucht hat, kennt ihn auch im Verfahren.
Abfindung und Ruhestand
Unser größter Beratungsbereich — mit über 1.000 Beratungen im Jahr.
- Aufhebungsverträge und Abfindungsangebote prüfen
- Altersteilzeit, Vorruhestand und Transfergesellschaft im Vergleich
- Sperrzeit und Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
- Für Arbeitgeber: Aufklärungspflichten erfüllen, Haftung auslagern
Zur Abfindungs- und Ruhestandsberatung · Für Arbeitgeber und HR
Wann Mandanten uns anrufen
Was anwaltliche Beratung bei uns kostet
Anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Für die Erstberatung arbeiten wir mit einer festen Zeitgebühr — Sie wissen also vorher, woran Sie sind.
Für laufende Mandate stimmen wir vorab ab, ob nach Gegenstandswert, nach Zeitaufwand oder pauschal abgerechnet wird. Bei absehbar größerem Umfang erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung, bevor wir beginnen.
Beträge zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern ist die Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG gedeckelt. Wird aus der Beratung ein Mandat, rechnen wir die Gebühr an.
Worauf Sie sich verlassen können
Beiträge aus unserem Ratgeber
Sie haben eine rechtliche Frage?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können — und was es kostet. Ein Termin lässt sich danach jederzeit vereinbaren.