Rechtsberatung

Anwaltlich vertreten, steuerlich mitgedacht.

Wir sind eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit eigener Steuerberatung. Das heißt für Sie: Wer Ihren Vertrag gestaltet, kennt auch dessen steuerliche Folgen — und muss sie nicht bei einer zweiten Kanzlei erfragen.

Eine Kanzlei statt zwei Ansprechpartner

Die meisten wirtschaftsrechtlichen Fragen haben eine steuerliche Kehrseite. Ein Gesellschafter steigt aus — das ist ein Vertrag und ein Veräußerungsgewinn. Ein Mitarbeiter erhält eine Abfindung — das ist ein Aufhebungsvertrag und die Fünftelregelung. Eine Immobilie wandert in die GmbH — das ist eine Übertragung und möglicherweise eine Betriebsaufspaltung.

Werden beide Seiten getrennt beraten, entsteht der klassische Ablauf: Der Anwalt entwirft, der Steuerberater rechnet nach, der Entwurf wird geändert, der Anwalt prüft erneut. Das kostet Wochen und erzeugt Lücken, für die sich am Ende niemand zuständig fühlt.

Bei uns sitzen beide Disziplinen im selben Haus und in derselben Akte.

Ein Entwurf, zwei Prüfungen

Verträge werden rechtlich und steuerlich geprüft, bevor sie zu Ihnen gehen.

Anwaltliche Verschwiegenheit

Gesetzlich geschützt nach § 43a BRAO, mit Zeugnisverweigerungsrecht.

Kurze Wege

Keine Abstimmung zwischen zwei Kanzleien, keine doppelte Einarbeitung.

Bundesweit tätig

Sitz in München, Mandate im gesamten Bundesgebiet — digital organisiert.

Wobei wir Sie vertreten

Unser Schwerpunkt liegt dort, wo Recht und Steuern zusammenlaufen: im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht

Von der Gestaltung des Arbeitsvertrags bis zur Trennung — für Unternehmen wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Arbeits-, Geschäftsführer- und Dienstverträge entwerfen und prüfen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Abfindungsverhandlungen
  • Kündigungen: Vorbereitung, Prüfung, Kündigungsschutzverfahren
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleich
  • Vergütungsmodelle, Boni und Tantiemen rechtssicher gestalten

Häufig steuerlich mitzudenken: Fünftelregelung, Sozialversicherungspflicht, betriebliche Altersversorgung.

Gesellschaftsrecht

Gründung, Veränderung und Auseinandersetzung von Gesellschaften — GmbH, UG, GbR, KG und AG.

  • Gesellschaftsverträge und Satzungen, auch für bestehende Gesellschaften
  • Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern, Anteilsübertragungen
  • Geschäftsführerbestellung, -anstellung und -abberufung
  • Gesellschafterbeschlüsse, Haftungsfragen, Gesellschafterstreit
  • Holding- und Beteiligungsstrukturen, Umwandlungen

Häufig steuerlich mitzudenken: Sperrfristen bei Einbringungen, verdeckte Gewinnausschüttung, Betriebsaufspaltung.

Vertragsrecht

Verträge, die halten — auch wenn es einmal ernst wird.

  • Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsverträge
  • Miet- und Pachtverträge, auch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
  • Darlehens- und Sicherungsverträge
  • Kooperations-, Beteiligungs- und Rahmenverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen und prüfen

Häufig steuerlich mitzudenken: Fremdüblichkeit bei Verträgen mit nahestehenden Personen.

Unternehmensnachfolge

Die Übergabe braucht beides: einen Vertrag, der trägt, und eine Struktur, die steuerlich funktioniert.

  • Übertragung von Anteilen und Betrieben, vorweggenommene Erbfolge
  • Abstimmung von Gesellschaftsvertrag, Testament und Güterstand
  • Nießbrauch, Rückfallklauseln, Versorgungsleistungen
  • Unternehmenskauf und -verkauf, rechtliche Due Diligence
  • Notfallvorsorge: Vollmachten und Vertretungsregelungen

Häufig steuerlich mitzudenken: Behaltensfristen und Lohnsummenregelung bei der Verschonung.

Steuerrecht und Verfahren

Wenn die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt eine rechtliche wird.

  • Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
  • Begleitung von Betriebsprüfungen, Schlussbesprechung
  • Verfahren vor dem Finanzgericht
  • Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung
  • Berichtigungen nach § 153 AO und steuerstrafrechtliche Fragen

Hier zahlt sich die Kombination am deutlichsten aus: Wer den Sachverhalt gebucht hat, kennt ihn auch im Verfahren.

Abfindung und Ruhestand

Unser größter Beratungsbereich — mit über 1.000 Beratungen im Jahr.

  • Aufhebungsverträge und Abfindungsangebote prüfen
  • Altersteilzeit, Vorruhestand und Transfergesellschaft im Vergleich
  • Sperrzeit und Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
  • Für Arbeitgeber: Aufklärungspflichten erfüllen, Haftung auslagern

Zur Abfindungs- und Ruhestandsberatung · Für Arbeitgeber und HR

Wann Mandanten uns anrufen

„Mir liegt ein Aufhebungsvertrag vor und ich soll bis Freitag unterschreiben."Wir prüfen den Vertrag, rechnen die Folgen für Steuer, Rente und Arbeitslosengeld durch und sagen Ihnen, was verhandelbar ist.
„Mein Mitgesellschafter blockiert jede Entscheidung."Wir prüfen Gesellschaftsvertrag und Beschlusslage und zeigen die Wege — von der Satzungsänderung bis zur Ausschließung.
„Ich will meinen Betrieb an mein Kind übergeben."Wir bringen Gesellschaftsvertrag, Testament und Steuerstruktur in eine Linie — bevor Fristen sie diktieren.
„Die Betriebsprüfung will 80.000 Euro nachfordern."Wir prüfen die Rechtslage, begleiten die Schlussbesprechung und führen bei Bedarf das Einspruchsverfahren.
„Ich muss mich von einem Mitarbeiter trennen."Wir prüfen die Ausgangslage, gestalten den Weg und begleiten Sie, wenn es zum Kündigungsschutzverfahren kommt.
„Ich brauche einen Vertrag, der auch vor Gericht hält."Wir entwerfen ihn — und prüfen zugleich, welche steuerlichen Folgen jede Klausel auslöst.

Was anwaltliche Beratung bei uns kostet

Anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Für die Erstberatung arbeiten wir mit einer festen Zeitgebühr — Sie wissen also vorher, woran Sie sind.

Für laufende Mandate stimmen wir vorab ab, ob nach Gegenstandswert, nach Zeitaufwand oder pauschal abgerechnet wird. Bei absehbar größerem Umfang erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung, bevor wir beginnen.

Rechtliche Angelegenheit60-Minuten-Termin, telefonisch oder per Videokonferenz
250,00 €
Steuerliche Angelegenheit60-Minuten-Termin
164,00 €

Beträge zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Verbrauchern ist die Erstberatungsgebühr nach § 34 RVG gedeckelt. Wird aus der Beratung ein Mandat, rechnen wir die Gebühr an.

Worauf Sie sich verlassen können

Zugelassene Rechtsanwälte Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer München, Berufsausübung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Verschwiegenheit Gesetzliche Pflicht nach § 43a BRAO, strafbewehrt nach § 203 StGB — mit Zeugnisverweigerungsrecht.
Berufshaftpflicht 2,5 Mio. € Versicherung nach § 59j BRAO, deutlich über der gesetzlichen Mindestsumme.
Keine Interessenkonflikte Vor jedem Mandat prüfen wir, ob wir bereits für die Gegenseite tätig sind.

Sie haben eine rechtliche Frage?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Wir melden uns und sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können — und was es kostet. Ein Termin lässt sich danach jederzeit vereinbaren.