Steuerberatung
Gestalten statt nur erklären.
Die Erklärung fristgerecht einreichen kann jeder. Interessant wird es davor: bei der Frage, welche Struktur zu Ihrem Unternehmen passt, wann eine Investition den größten Effekt hat und wo sich Belastung vermeiden lässt, bevor sie entsteht.
Steuerliche Gestaltung, rechtlich abgesichert
Viele steuerliche Gestaltungen stehen und fallen mit ihrer rechtlichen Umsetzung. Eine Betriebsaufspaltung braucht die passenden Verträge, eine Holding den richtigen Gesellschaftsvertrag, ein Vergütungsmodell die arbeitsrechtlich saubere Vereinbarung.
Als Rechtsanwaltsgesellschaft mit eigener Steuerberatung setzen wir beides in einem Haus um — was gestaltet wird, wird auch vertraglich abgebildet.
Vorausschauend
Gestaltung im laufenden Jahr statt Bedauern im Februar danach.
Digital organisiert
Belege online einreichen, Auswertungen monatlich, keine Ordnerlogistik.
Feste Ansprechpartner
Dieselbe Person kennt Ihren Fall — nicht ein wechselndes Team.
Ausgezeichnet
Top-Steuerberater im Handelsblatt-Ranking 2026.
Wobei wir Sie unterstützen
Laufende Betreuung
- Finanzbuchhaltung mit monatlichen Auswertungen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung samt Meldungen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassende Meldungen
- Fristenüberwachung und Zahlungstermine
Jahresabschluss und Erklärungen
- Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
- Einnahmenüberschussrechnung
- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen
- Einkommensteuererklärung für Unternehmer und Privatpersonen
- Offenlegung beim Unternehmensregister
Gestaltungsberatung
- Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
- Holding- und Beteiligungsstrukturen, Betriebsaufspaltung
- Investitionsplanung: Abzugsbetrag, Sonder- und degressive Abschreibung
- Vergütungsmodelle für Gesellschafter-Geschäftsführer
- Steuerliche Begleitung von Kauf und Verkauf
Gründung und Aufbau
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Steuernummer und USt-IdNr.
- Wahl zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aufbau der Buchhaltung und der digitalen Belegwege
- Planungsrechnung und Begleitung zur Bank
Privatpersonen
- Einkommensteuererklärung, auch bei mehreren Einkunftsarten
- Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge
- Abfindung, Altersteilzeit, Vorruhestand
- Renten und Betriebsrenten in der Erklärung
Prüfung und Verfahren
- Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen
- Lohnsteuer-Außenprüfung und Sozialversicherungsprüfung
- Einsprüche gegen Steuerbescheide
- Anträge auf Stundung, Erlass und Herabsetzung von Vorauszahlungen
Nachvollziehbar abgerechnet
Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Sie legt für jede Tätigkeit einen Rahmen fest — welcher Satz angesetzt wird, hängt von Umfang und Schwierigkeit ab.
Vor Beginn erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit den zu erwartenden Positionen. Für laufende Mandate vereinbaren wir in der Regel eine monatliche Pauschale, damit die Belastung planbar bleibt.
Beträge zuzüglich Umsatzsteuer. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung; abweichende Vereinbarungen sind möglich und werden vorab schriftlich festgehalten.
Sollen wir das für Sie übernehmen?
Sie erhalten ein unverbindliches, schriftliches Honorarangebot — in der Regel innerhalb eines Werktages.