Steuertermine und Fristen 2026

Alle Abgabe- und Zahlungstermine des Jahres auf einen Blick — Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen und Sozialversicherung, dazu Schonfristen und die Abgabefristen für die Steuererklärungen.

Lesezeit etwa 4 Minuten Rechtsstand 2026 Von der KSW Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Die meisten steuerlichen Termine wiederholen sich monatlich, einige nur quartalsweise. Wer sie kennt, spart sich Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge — beide fallen ohne Ermessensspielraum an. Diese Übersicht listet alle Fälligkeiten des Jahres 2026. Fällt ein Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag; die Daten unten sind bereits entsprechend angepasst.

Wenn wir Sie vertreten

Bei laufender Mandatsbetreuung übernehmen wir die Anmeldungen und behalten die Termine im Blick. Diese Übersicht ist als Orientierung gedacht — etwa um Zahlungen einzuplanen oder Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.

Der Terminkalender 2026

Alle Fälligkeiten des Jahres nach Monaten. Bereits verstrichene Termine sind ausgegraut.

Januar 2026

Was ist fällig?Wann?
LStALohnsteuer-AnmeldungMontag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungMontag
USt ZMZusammenfassende MeldungMontag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnMontag
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeMittwoch
OSSOne-Stop-Shop-MeldungSamstag

Februar 2026

Was ist fällig?Wann?
LStALohnsteuer-AnmeldungDienstag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungDienstag
Gewerbesteuer-VZVorauszahlung an die GemeindeMontag
Grundsteuer-VZVorauszahlung an die GemeindeMontag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnMontag
USt ZMZusammenfassende MeldungMittwoch
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeMittwoch

März 2026

Was ist fällig?Wann?
ESt-/KSt-VZVorauszahlung ans FinanzamtDienstag
LStALohnsteuer-AnmeldungDienstag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungDienstag
USt ZMZusammenfassende MeldungMittwoch
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnMittwoch
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeFreitag

April 2026

Was ist fällig?Wann?
LStALohnsteuer-AnmeldungFreitag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungFreitag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnFreitag
USt ZMZusammenfassende MeldungMontag
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeDienstag
OSSOne-Stop-Shop-MeldungDonnerstag

Mai 2026

Was ist fällig?Wann?
LStALohnsteuer-AnmeldungMontag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungMontag
Gewerbesteuer-VZVorauszahlung an die GemeindeFreitag
Grundsteuer-VZVorauszahlung an die GemeindeFreitag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnFreitag
USt ZMZusammenfassende MeldungDienstag
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeMittwoch

Juni 2026

Was ist fällig?Wann?
ESt-/KSt-VZVorauszahlung ans FinanzamtMittwoch
LStALohnsteuer-AnmeldungMittwoch
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungMittwoch
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnMittwoch
USt ZMZusammenfassende MeldungDonnerstag
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeFreitag

Juli 2026

Was ist fällig?Wann?
LStALohnsteuer-AnmeldungFreitag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungFreitag
USt ZMZusammenfassende MeldungMontag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnMontag
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeMittwoch
OSSOne-Stop-Shop-MeldungFreitag

August 2026

Was ist fällig?Wann?
LStALohnsteuer-AnmeldungMontag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungMontag
Gewerbesteuer-VZVorauszahlung an die GemeindeMontag
Grundsteuer-VZVorauszahlung an die GemeindeMontag
USt ZMZusammenfassende MeldungDienstag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnDienstag
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeDonnerstag

September 2026

Was ist fällig?Wann?
ESt-/KSt-VZVorauszahlung ans FinanzamtDonnerstag
LStALohnsteuer-AnmeldungDonnerstag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungDonnerstag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnDonnerstag
USt ZMZusammenfassende MeldungFreitag
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeMontag

Oktober 2026

Was ist fällig?Wann?
LStALohnsteuer-AnmeldungMontag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungMontag
USt ZMZusammenfassende MeldungMontag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnMontag
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeMittwoch
OSSOne-Stop-Shop-MeldungSamstag

November 2026

Was ist fällig?Wann?
LStALohnsteuer-AnmeldungDienstag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungDienstag
Gewerbesteuer-VZVorauszahlung an die GemeindeMontag
Grundsteuer-VZVorauszahlung an die GemeindeMontag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnDienstag
USt ZMZusammenfassende MeldungMittwoch
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeDonnerstag

Dezember 2026

Was ist fällig?Wann?
ESt-/KSt-VZVorauszahlung ans FinanzamtDonnerstag
LStALohnsteuer-AnmeldungDonnerstag
UStVAUmsatzsteuer-VoranmeldungDonnerstag
SV-NachweisBeitragsnachweis übermittelnDienstag
USt ZMZusammenfassende MeldungMontag
SV-BeitragFälligkeit der BeiträgeMontag

Bereits verstrichene Termine sind ausgegraut.

Was die Abkürzungen bedeuten

Achtung beim SV-Beitragsnachweis

Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag des Meldetermins bis 24:00 Uhr eingereicht sein. Damit das Rechenzentrum ihn noch verarbeiten und an die Krankenkassen weiterleiten kann, sollte er dort bis 23:00 Uhr des Vortags eingegangen sein.

Schonfrist und Säumniszuschläge

Wird eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, entsteht kraft Gesetzes ein Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat (§ 240 AO). Ein Erlass ist nur in engen Ausnahmen möglich.

Es gibt jedoch eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen: Geht die Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit ein, wird kein Säumniszuschlag erhoben. Dabei ist zweierlei wichtig:

  • Die Schonfrist gilt nur für Überweisungen und Lastschriften, nicht für Barzahlung oder Scheck.
  • Sie ist eine Nachsicht bei der Erhebung, keine Verlängerung der Fälligkeit. Wer sie regelmäßig ausreizt, riskiert Nachfragen.

Für Anmeldungen — also Lohnsteuer-Anmeldung und Umsatzsteuer-Voranmeldung — gibt es keine Schonfrist. Wird die Anmeldung zu spät übermittelt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Der einfachste Weg, Säumniszuschläge zu vermeiden

Ein SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt. Dann bucht die Finanzkasse pünktlich ab, und Säumniszuschläge entstehen selbst dann nicht, wenn eine Anmeldung knapp vor Fristende übermittelt wird. Das Mandat lässt sich jederzeit widerrufen, Lastschriften können zurückgegeben werden.

Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer

Wer die Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Monat später abgeben möchte, kann eine Dauerfristverlängerung beantragen. Die Voranmeldung für Januar ist dann nicht am 10. Februar fällig, sondern am 10. März.

  • Bei monatlicher Abgabe ist eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressumme zu leisten. Antrag und Sondervorauszahlung sind bis zum 10. Februar fällig; die Sondervorauszahlung wird bei der Voranmeldung für Dezember wieder angerechnet.
  • Bei vierteljährlicher Abgabe ist keine Sondervorauszahlung nötig. Der Antrag ist bis zum 10. April des laufenden Jahres zu stellen.
  • Eine einmal gewährte Dauerfristverlängerung gilt fort, bis sie widerrufen wird. Bei monatlicher Abgabe muss die Sondervorauszahlung aber jedes Jahr neu angemeldet und gezahlt werden.

Abgabefristen für die Steuererklärungen

Neben den laufenden Terminen gibt es die Jahresfristen. Sie hängen davon ab, ob Sie steuerlich beraten werden:

Für beratene Steuerpflichtige galten bis einschließlich dem Steuerjahr 2024 die verlängerten Fristen aus dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt wieder die reguläre Frist des § 149 Abs. 3 AO: der letzte Februartag des zweiten Folgejahres. Weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 1. März 2027.

Zwei Einschränkungen sind zu beachten: Die verlängerte Frist setzt voraus, dass die Kanzlei gegenüber dem Finanzamt als Bevollmächtigte geführt wird — eine bloße Beratung ohne Vollmacht genügt nicht. Und das Finanzamt darf im Einzelfall eine Vorabanforderung aussprechen und die Erklärung früher verlangen. Solche Aufforderungen sind verbindlich.

Weitere Jahrestermine 2026

31. Dezember 2026 — Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 bei offenlegungspflichtigen Gesellschaften (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG). Die Frist läuft unabhängig von den Steuererklärungen. 15. Dezember 2026 — letzter Tag, um bei der Bank eine Verlustbescheinigung für Kapitalerträge des Jahres 2026 zu beantragen. Die Frist ist gesetzlich fix und nicht verlängerbar. 31. Dezember 2026 — Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung 2022.

Was passiert bei Verspätung

  • Verspätungszuschlag nach § 152 AO: Wird eine Steuererklärung mehr als 14 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums abgegeben, setzt das Finanzamt den Zuschlag zwingend fest — mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Er entfällt nur, wenn die Steuer auf null festgesetzt wird oder es zu einer Erstattung kommt.
  • Säumniszuschlag nach § 240 AO: ein Prozent des rückständigen Betrags je angefangenem Monat, bei Zahlungsverzug.
  • Zwangsgeld und Schätzung: Reagiert man auf Erinnerungen nicht, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen — regelmäßig zu Ihren Ungunsten.

Zeichnet sich ab, dass eine Frist nicht zu halten ist, lohnt sich ein rechtzeitiger, begründeter Antrag auf Fristverlängerung deutlich mehr als das Verstreichenlassen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Beträge und Grenzen entsprechen dem Rechtsstand 2026; maßgeblich für Ihren Fall sind die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Vorschriften. Rechts- und Gesetzesänderungen berücksichtigen wir bei der Bearbeitung Ihres Mandats.