Rentenreform 2026: Was bereits gilt – und was sich beim Übergang in die Rente bald ändert

Haltelinie, Aktivrente, Schutzrente, Ende des Altersteilzeit-Blockmodells: Was die Rentenreform 2026 bringt und warum der frühe Ausstieg neu durchgerechnet …

Lesezeit etwa 3 Minuten Rechtsstand 2026 Von der KSW Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

2026 ist das Jahr der großen Rentenreform. Mehrere Gesetze sind bereits in Kraft, und am 23. Juni 2026 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission ihre Vorschläge übergeben – ein Paket aus 33 Empfehlungen, das die Koalition möglichst vollständig umsetzen will. Für alle, die in den nächsten Jahren über Abfindung, Altersteilzeit oder einen vorgezogenen Ruhestand nachdenken, lohnt der genaue Blick: Einige der vertrauten Wege in die Rente werden enger.

Was bereits in Kraft ist

Drei Bausteine gelten schon:

  • Stabiles Rentenniveau: Die Haltelinie von 48 Prozent (Verhältnis Rente zu Durchschnittsverdienst) wurde bis 2031 verlängert. Ohne diese Verlängerung wäre das Niveau nach der alten Formel spürbar gesunken.
  • Ausgeweitete Mütterrente: Für alle Kinder werden nun drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr.
  • Aktivrente: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeitet, kann seit Anfang 2026 bis zu 2.000 Euro Monatslohn steuerfrei beziehen. Der Anreiz zielt klar darauf, länger im Job zu bleiben.

Hinzu kommen ein gestärktes Betriebsrentenrecht und der Kabinettsbeschluss zu einer Frühstart-Rente für Kinder.

Was die Kommission empfiehlt – und bald kommen dürfte

Die folgenden Punkte sind noch nicht beschlossen, sondern Empfehlungen, die voraussichtlich nach der Sommerpause in Gesetzgebung münden. Sie zeigen aber klar die Richtung:

  • Späterer Renteneintritt: Das Eintrittsalter soll ab 2032 an die Lebenserwartung gekoppelt werden – grob ein halbes Jahr pro Jahrzehnt. Eine „Rente mit 70" steht für absehbare Zeit nicht im Raum, aber der Trend zeigt nach oben.
  • „Rente mit 63" wird umgebaut: An die Stelle der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (aktuell ab 64,5) soll eine Schutzrente für langjährige Beitragszahler treten – gedacht für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen kurz vor der Rente nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Der bisherige, allein über die Beitragsjahre erreichbare frühe Ausstieg würde damit deutlich enger.
  • Ende des Altersteilzeit-Blockmodells: Das mit Abstand beliebteste Altersteilzeitmodell – erst voll arbeiten, dann freigestellt – soll nicht mehr möglich sein. Hintergrund ist der Fachkräftemangel: Ältere sollen länger im Erwerbsleben bleiben.
  • Mehr Kapitaldeckung und eine breitere Pflichtversicherung (unter anderem für neue Selbstständige und Abgeordnete) runden das Paket ab.

Was das konkret für Sie bedeutet

Die gemeinsame Stoßrichtung aller Maßnahmen ist eindeutig: Der frühe, planbare Ausstieg wird schwieriger und der Weg in die Rente individueller. Wer bisher fest mit der Rente ab 63/64,5 oder mit einem Altersteilzeit-Blockmodell gerechnet hat, sollte neu rechnen – denn die Rahmenbedingungen verschieben sich.

Das heißt nicht, dass ein vorgezogener Ruhestand unmöglich wird. Aber die Stellschrauben – Abschläge, Ausgleichszahlungen, der optimale Zeitpunkt, das Zusammenspiel mit einer Abfindung – gewinnen an Gewicht. Gerade in einer Phase, in der sich die Regeln ändern, entscheidet die genaue Berechnung Ihrer persönlichen Situation darüber, welcher Weg sich für Sie rechnet.

Häufige Fragen

Steigt das Renteneintrittsalter durch die Reform sofort?

Nein. Der Anstieg auf 67 läuft wie geplant bis 2031. Erst ab 2032 soll das Eintrittsalter nach den Empfehlungen weiter steigen, gekoppelt an die Lebenserwartung – das ist aber noch nicht beschlossen.

Gibt es die „Rente mit 63" weiter?

Nach den Empfehlungen soll sie durch eine gesundheitsgebundene Schutzrente ersetzt werden. Solange nichts beschlossen ist, gilt die bisherige Regelung – wer den frühen Ausstieg plant, sollte die Entwicklung im Blick behalten.

Was bedeutet das Ende des Altersteilzeit-Blockmodells?

Empfohlen ist, das Blockmodell künftig nicht mehr zuzulassen. Bestehende Vereinbarungen sind davon zunächst nicht betroffen; für neue Planungen sollte die Reform aber einkalkuliert werden.

Lohnt sich ein vorgezogener Ruhestand trotz Reform?

Das hängt von Ihren Entgeltpunkten, Abschlägen, einer möglichen Abfindung und dem Zeitpunkt ab. Gerade weil sich die Regeln ändern, sollte das individuell berechnet werden.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Beträge und Grenzen entsprechen dem Rechtsstand 2026; maßgeblich für Ihren Fall sind die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Vorschriften. Rechts- und Gesetzesänderungen berücksichtigen wir bei der Bearbeitung Ihres Mandats.