BMW-Abfindungsprogramm 2026/2027: Was Sie vor der Unterschrift wissen müssen

BMW-Abfindungsprogramm ab Oktober 2026: Wer ein Angebot bekommt, wie hoch die Abfindung ausfällt und welche Steuer- und Arbeitslosengeld-Fallen drohen.

Lesezeit etwa 20 Minuten Rechtsstand 2026 Von der KSW Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Ab Oktober 2026 können zehntausende BMW-Beschäftigte freiwillig einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung wählen. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen – Sie stehen also nicht unter Druck. Genau das macht die Entscheidung schwer: Sie ist freiwillig, endgültig, und je nach Gestaltung liegen fünfstellige Beträge dazwischen.

~50.000Beschäftigte mit Angebot in Deutschland

  1. Was BMW konkret beschlossen hat
  2. Wer ein Angebot bekommt – und wer nicht
  3. Wie hoch die Abfindung ausfällt
  4. Vier Wege aus dem Arbeitsverhältnis
  5. Die sieben teuersten Fehler
  6. Steuer: Fünftelregelung, Zuflussjahr, bAV
  7. Arbeitslosengeld: Sperrzeit und Ruhen
  8. Rente: Abschläge und Ausgleichszahlung
  9. Krankenversicherung in der Übergangszeit
  10. Rechenbeispiel
  11. Checkliste vor der Unterschrift
  12. Ihr Zeitplan bis Oktober
  13. Häufige Fragen

Was BMW konkret beschlossen hat

Nach mehrwöchigen Verhandlungen haben Vorstand und Gesamtbetriebsrat der BMW AG am 30. Juli 2026 die Eckpunkte eines Personalstrukturprogramms vereinbart. Vorgestellt wurde es auf der Betriebsversammlung in München durch Vorstandsvorsitzenden Milan Nedeljković und Betriebsratsvorsitzenden Martin Kimmich.

Die Kernpunkte nach übereinstimmenden Berichten von dpa, Reuters, Handelsblatt, Süddeutscher Zeitung und Tagesschau:

  • Weltweit sollen bis Ende 2027 rund 8.000 Stellen entfallen – etwa fünf Prozent der knapp 154.000 Beschäftigten.
  • Der Abbau läuft über natürliche Fluktuation (Verrentungen, auslaufende Verträge, Nichtnachbesetzung) und ein freiwilliges Abfindungsprogramm in Deutschland.
  • Laufzeit des Programms: Oktober 2026 bis Ende 2027.
  • Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Die unbefristete Beschäftigungssicherung bleibt bestehen und wurde nach Berichten des Handelsblatts um ein weiteres Jahr verlängert, solange das Vorsteuerergebnis positiv bleibt.
  • Für 2026 kalkuliert BMW einen dreistelligen Millionenbetrag für Abfindungen; die gesamten Umbaukosten liegen nach Aussage des Finanzvorstands bei rund einer Milliarde Euro. Ab 2028 soll das Programm jährlich etwa eine Milliarde Euro einsparen.

Warum jetzt?

BMW galt lange als der stabilste der deutschen Hersteller. Im Juni 2026 musste der Konzern die Jahresprognose deutlich senken – Auslöser waren der Einbruch im China-Geschäft (im zweiten Quartal ein Absatzminus von rund 30 Prozent) und die hohen Entwicklungskosten der „Neuen Klasse". Im zweiten Quartal fiel das Vorsteuerergebnis um gut ein Drittel auf 1,7 Milliarden Euro. Die IG Metall Bayern reagierte zurückhaltend und betonte, der Abbau erfolge mit den Instrumenten der Betriebsparteien; tarifvertragliche Regelungen stünden nicht zur Disposition.

Was das für Sie bedeutet Sie stehen nicht unter dem Druck einer drohenden Kündigung. Das ist die gute Nachricht – und zugleich die Falle. Weil kein äußerer Zwang besteht, entscheiden viele aus dem Bauch heraus. Und wer freiwillig geht, verliert die typische Begründung, mit der sich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden lässt. Mehr dazu unter Arbeitslosengeld.

Wer ein Angebot bekommt – und wer nicht

Das Programm ist nach Berichten aus Unternehmenskreisen nicht selektiv. BMW wollte ausdrücklich keine internen Listen von Beschäftigten erstellen, von denen man sich trennen möchte. Stattdessen steht das Angebot allen Beschäftigten in Deutschland außerhalb der direkten Produktion offen.

BereichVom Programm erfasst?Anmerkung
Verwaltung, ZentralbereicheJaSchwerpunkt des Programms
Forschung & Entwicklung (FIZ München)JaAm FIZ arbeiten rund 25.000 Menschen – hier wird mit hoher Beteiligung gerechnet
Vertrieb, Marketing, ITJaZählt zu den indirekten Bereichen
Direkte Produktion und MontageNeinKapazitäten werden für den Hochlauf der Neuen Klasse benötigt

Regional dürften nach Berichten des Münchner Merkur besonders München, Dingolfing, Regensburg und Leipzig betroffen sein, mit klarem Schwerpunkt auf dem Münchner Stammsitz.

Wichtig: „First come, first serve" Aus Unternehmenskreisen wurde berichtet, dass bei mehr Interessenten als Rückstellungen das Prinzip der Reihenfolge gelten soll. Wer sich früh entscheidet, hat also möglicherweise die besseren Karten. „Früh entscheiden" heißt aber nicht „ungeprüft unterschreiben" – es heißt: jetzt rechnen lassen, damit Sie im Oktober binnen Tagen entscheidungsfähig sind.

Wie hoch die Abfindung ausfällt

Nach den bisher veröffentlichten Informationen bemisst sich die Abfindung nach Bruttoeinkommen und Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die genaue Formel, Zuschläge, Deckelungen und mögliche Sonderprämien für eine besonders frühe Entscheidung ergeben sich aus der Betriebsvereinbarung und dem individuellen Angebot.

Vorsicht bei kursierenden Zahlen In Online-Artikeln kursieren Beträge wie „bis zu 250.000 €". Das sind Modellrechnungen Dritter auf Basis der Annahme eines Faktors von 1,0 – ein Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Es sind keine von BMW veröffentlichten Konditionen. Maßgeblich ist ausschließlich das Angebot, das Ihnen zugeht.

Der Faktor ist nur ein Teil der Rechnung

Was Ihre Abfindung tatsächlich wert ist, hängt an sechs Stellschrauben:

Der Faktor – Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Die verbreitete Faustformel von 0,5 Monatsgehältern stammt aus § 1a KSchG und gilt nur für einen bestimmten gesetzlichen Sonderfall. Bei Freiwilligenprogrammen liegen die Faktoren regelmäßig höher. Wie sich das rechnet, zeigt der Beitrag Abfindung berechnen: Höhe, Faustformel und was wirklich zählt.

Die Bemessungsgrundlage. Zählt nur das Fixgehalt – oder auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni, Tantiemen und geldwerte Vorteile? Der Unterschied kann 20 bis 30 Prozent der Abfindung ausmachen.

Die Definition der Betriebszugehörigkeit. Werden Ausbildungszeiten angerechnet? Zeiten bei Konzerngesellschaften? Unterbrochene Beschäftigungsperioden? Angebrochene Jahre?

Zuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder, Schwerbehinderung oder rentennahe Jahrgänge – und umgekehrt eventuelle Abschläge für rentennahe Jahrgänge.

Turbo- oder Sprinterklausel. Scheiden Sie früher aus als vereinbart, kann ein Teil der eingesparten Vergütung zusätzlich ausgezahlt werden. Wirtschaftlich ist das häufig der attraktivste Einzelposten – aber nur, wenn die Kündigungsfrist gewahrt bleibt.

Der Beendigungszeitpunkt, weil er über Steuerjahr, Sperrzeit, Rentenabschlag und Krankenversicherung mitentscheidet.

Praxishinweis: Die Punkte 2, 3 und 5 werden in Freiwilligenprogrammen fast nie von selbst optimiert. Sie stehen in der Betriebsvereinbarung – aber nicht im Anschreiben. Ihr Angebot prüfen lassen →

Vier Wege aus dem Arbeitsverhältnis – welcher passt zu Ihnen?

Neben der klassischen Abfindung setzt BMW nach Berichten auch auf Vorruhestandsregelungen und Altersteilzeit. Welches Modell günstiger ist, hängt fast ausschließlich von Ihrem Geburtsjahr, Ihren Versicherungsjahren und Ihrer Betriebsrente ab. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie unter Welches Modell passt zu mir?

ModellTypisch geeignet fürDer entscheidende Rechenpunkt
Aufhebungsvertrag mit AbfindungBeschäftigte mit realistischer Anschlussperspektive oder SelbstständigkeitsplänenSteuerliche Zusammenballung, Sperrzeitrisiko, Zuflussjahr
VorruhestandJahrgänge, die die Zeit bis zum Rentenbeginn überbrücken müssenHöhe des reduzierten Entgelts, ALG-Anschluss, Rentenabschlag am Ende
Altersteilzeit im BlockmodellBeschäftigte ab etwa 55 bis 58 Jahren mit Interesse an PlanungssicherheitAufstockungsbetrag, zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers (§ 3 Nr. 28 EStG)
BleibenAlle, für die die Rechnung nicht aufgehtBeschäftigungssicherung – aber keine Garantie für die Zeit danach

Die vierte Option wird systematisch unterschätzt Bleiben ist eine legitime, oft wirtschaftlich überlegene Entscheidung – gerade für rentennahe Jahrgänge, bei denen jeder vorgezogene Monat dauerhafte Rentenabschläge und fehlende Entgeltpunkte bedeutet. Umgekehrt gilt: Eine Ablehnung heute garantiert Ihren Arbeitsplatz nicht dauerhaft. Ein Freiwilligenprogramm kann auch dazu dienen, den Personalüberhang zunächst ohne Kündigungen zu verringern. Wer belastbar entscheiden will, braucht beide Szenarien in Zahlen – nicht als Gefühl.

Die sieben teuersten Fehler beim BMW-Abfindungsangebot

Fehler 01 Auf die Bruttozahl schauen 180.000 € klingen nach viel. Nach Lohnsteuerabzug zum Normaltarif landet davon zunächst häufig deutlich weniger auf dem Konto. Ob und wie viel Sie zurückbekommen, entscheidet sich in der Steuererklärung – und über Weichenstellungen, die Sie vor der Unterschrift treffen müssen. Siehe auch: Was bleibt netto von der Abfindung? Typischer Effekt: 15.000 – 40.000 €

Fehler 02 Den Auszahlungszeitpunkt dem Arbeitgeber überlassen Die Fünftelregelung wirkt umso stärker, je niedriger Ihr übriges Einkommen im Zuflussjahr ist. Wer zum 31.12. ausscheidet und die Abfindung im Januar erhält, steht steuerlich oft deutlich besser da. Umgekehrt kann eine Aufteilung auf zwei Jahre die Steuerermäßigung komplett zerstören. Ausführlich: Abfindung optimal auszahlen – das Dispositionsjahr. Typischer Effekt: 8.000 – 25.000 €

Fehler 03 Die Sperrzeit erst nach der Unterschrift bedenken Zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld – und zusätzlich eine Kürzung der Gesamtanspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Bei 24 Monaten Anspruch und 2.400 € monatlich sind das über 20.000 €. Die Formulierungen im Aufhebungsvertrag entscheiden mit. Typischer Effekt: 7.000 – 25.000 €

Fehler 04 Die Kündigungsfrist verkürzen, um früher zu gehen Wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendet und eine Abfindung gezahlt, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 158 SGB III – im Extremfall bis zu einem Jahr. Der scheinbare Vorteil einer Turboprämie kann dadurch aufgezehrt werden. Typischer Effekt: bis 28.000 €

Fehler 05 Die Rentenlücke nicht beziffern Wer mit 60 ausscheidet und mit 63 in Rente geht, verliert doppelt: fehlende Entgeltpunkte für die beitragsfreien Jahre und dauerhafte Abschläge von 0,3 % je Monat des vorzeitigen Bezugs, bis zu 14,4 %. Das wirkt lebenslang. Ein pauschaler Abfindungszuschlag für rentennahe Jahrgänge ersetzt diese Berechnung nicht. Typischer Effekt: 200 – 600 € monatlich, lebenslang

Fehler 06 Die betriebliche Altersversorgung übersehen BMW-Beschäftigte haben je nach Eintrittsjahr Ansprüche aus dem klassischen Ruhegeld oder aus dem BMW Alterskapital. Beim vorzeitigen Ausscheiden bleiben unverfallbare Anwartschaften nach § 1b BetrAVG erhalten – aber sie wachsen nicht weiter. Zugleich lässt sich ein Teil der Abfindung steuerfrei in die bAV einbringen. Beides gehört in dieselbe Rechnung: Betriebsrente und Abfindung beim Ausscheiden. Bis zu 40.560 € steuer- und beitragsfrei

Fehler 07 Sich auf den Arbeitgeber-Rechner verlassen Simulationsrechner des Arbeitgebers zeigen die Brutto-Abfindung und die Programmkonditionen. Sie sind korrekt, aber unvollständig: Ihre persönliche Steuersituation, Ihre Rentenbiografie, Ihre Betriebsrente, Ihre Krankenversicherung und Ihre Anschlusseinkünfte bleiben außen vor. Das ist keine Kritik am Arbeitgeber – es ist schlicht nicht seine Aufgabe. Genau hier setzt eine neutrale Berechnung an

Ihr BMW-Angebot vollständig durchgerechnet Eine individuelle Renten- und Steuerberechnung von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Kein Finanzprodukt, keine Provision – nur Ihre Zahlen. Netto-Abfindung nach § 34 EStG – mit und ohne Optimierung Sperrzeit- und Ruhenszeit-Analyse für Ihr konkretes Beendigungsdatum Rentenszenarien inklusive Abschlägen und Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI Betriebsrente, Krankenversicherung und ALG-Phase in einer Gesamtrechnung Berechnung & Analyse 499 € inkl. 19 % USt · schriftliches Ergebnis

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Steuer: Was 2026 gilt – und warum Ihre erste Abrechnung erschreckend aussieht

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist voll einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei (§ 14 SGB IV). Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen also nicht an.

Die Fünftelregelung – und die Änderung, die viele überrascht

Über § 34 EStG wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was die Steuerprogression abmildert. Entscheidend ist die Änderung durch das Wachstumschancengesetz: Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 darf der Arbeitgeber die Tarifermäßigung nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigen – § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG wurden aufgehoben.

Konsequenz für Sie BMW wird die Abfindung zunächst nach dem Normaltarif versteuern. Auf Ihrer Abrechnung steht dann ein Lohnsteuerabzug, der Sie erschrecken wird. Die Ermäßigung holen Sie sich ausschließlich über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer keine Erklärung abgibt, verliert den Vorteil dauerhaft. Schritt für Schritt erklärt: Fünftelregelung in der Steuererklärung beantragen.

Die drei steuerlichen Stellschrauben

Zusammenballung sichern. § 34 EStG greift nur, wenn die Abfindung geballt in einem Kalenderjahr zufließt und die Einkünfte des Jahres höher sind als bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Eine Aufteilung auf zwei Jahre gefährdet die Ermäßigung fast immer. Es gilt das Zuflussprinzip nach § 11 EStG. Hintergrund: Fünftelregelung 2025/2026.

Zuflussjahr wählen. Je geringer das übrige Einkommen im Auszahlungsjahr, desto stärker wirkt die Fünftelregelung. Bei einem Ausscheiden zum Jahresende ist die Auszahlung im Folgejahr oft deutlich günstiger – das muss aber im Aufhebungsvertrag stehen.

Vervielfältigungsregel nutzen. Nach § 3 Nr. 63 EStG lassen sich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze je Dienstjahr, begrenzt auf zehn Jahre, steuer- und beitragsfrei in eine betriebliche Altersversorgung einbringen – 2026 also bis zu 40.560 €. Voraussetzung ist eine Umwandlungsvereinbarung vor Fälligkeit der Abfindung.

Weitere Hebel, die im Einzelfall greifen Ausgleichszahlung für Rentenabschläge nach § 187a SGB VI, als Sonderausgabe abzugsfähig nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG · Vorziehen abzugsfähiger Ausgaben in das Abfindungsjahr · Verteilung des Beendigungszeitpunkts über den Jahreswechsel · bei Altersteilzeit die Steuerfreiheit der Aufstockungsbeträge und zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge nach § 3 Nr. 28 EStG.

Hinweis: Auf politischer Ebene wurde im Juli 2026 über eine Neuregelung der Abfindungsbesteuerung diskutiert. Solange kein Gesetz verabschiedet und in Kraft ist, gilt unverändert die oben dargestellte Rechtslage.

Arbeitslosengeld: Sperrzeit, Ruhen und Progressionsvorbehalt

Dieser Abschnitt ist erfahrungsgemäß der teuerste – und wird am häufigsten zu spät gelesen. Ausführlich behandelt ihn der Beitrag Aufhebungsvertrag, Sperrzeit und Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld.

Sperrzeit nach § 159 SGB III

Wer aktiv an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt – und ein Aufhebungsvertrag ist genau das – riskiert eine Sperrzeit von zwölf Wochen. In dieser Zeit fließt kein Arbeitslosengeld. Zusätzlich verkürzt sich die Gesamtanspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III). Aus 24 Monaten Anspruch werden dann 18.

Vermeiden lässt sich das, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dokumentiert ist – klassischerweise eine konkret drohende, rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung. Genau hier liegt die Besonderheit des BMW-Programms: Weil betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind, lässt sich diese Argumentation nicht ohne weiteres führen. Die Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags und Ihre Angaben gegenüber der Agentur für Arbeit gewinnen dadurch an Gewicht.

Ruhen nach § 158 SGB III

Wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten und eine Abfindung gezahlt, ruht der Anspruch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis bei ordnungsgemäßer Kündigung geendet hätte – längstens ein Jahr.

Der Unterschied ist entscheidend Beim Ruhen bekommen Sie Ihr Arbeitslosengeld später, aber für die volle Dauer. Bei der Sperrzeit bekommen Sie es später und kürzer – dieses Geld ist unwiederbringlich weg.

Anspruchsdauer und Progressionsvorbehalt

Alter bei Entstehung des AnspruchsMaximale Bezugsdauer ALG I
unter 50 Jahre12 Monate
ab 50 Jahre15 Monate
ab 55 Jahre18 Monate
ab 58 Jahre24 Monate

Voraussetzung sind jeweils ausreichende Versicherungszeiten. Arbeitslosengeld ist selbst steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte – einschließlich der Abfindung. Wer Abfindung und ALG-Bezug im selben Jahr hat, sollte das durchrechnen lassen.

Rente: Abschläge, fehlende Entgeltpunkte, Ausgleichszahlung

Für alle Jahrgänge ab etwa 1962 ist die Rentenseite meist der größte Einzelposten der Entscheidung – größer als die Steuerersparnis.

Drei Effekte, die zusammenwirken

  • Fehlende Entgeltpunkte: Jedes Jahr ohne Beitragszahlung fehlt in Ihrer Rentenformel.
  • Abschläge: 0,3 % je Monat des vorzeitigen Rentenbezugs, maximal 14,4 % – dauerhaft, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
  • Wartezeiten: Ob Sie die 45 Versicherungsjahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichen, kann davon abhängen, ob Sie ein Jahr früher oder später ausscheiden. Zeiten des ALG-I-Bezugs zählen dabei nur eingeschränkt mit. Mehr dazu: Mit 63 oder 64 in Rente – was heute noch geht.

Die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI

Sie können Rentenabschläge durch eine Einmalzahlung an die Deutsche Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Der Betrag ist als Sonderausgabe abzugsfähig – und wirkt genau in dem Jahr am stärksten, in dem die Abfindung zufließt. In dieser Kombination liegt bei rentennahen Jahrgängen oft der größte Einzelhebel des gesamten Falls. Details: Rentenabschläge ausgleichen nach § 187a SGB VI.

Kostenloser erster Schritt Beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft nach § 109 Abs. 5 Satz 4 SGB VI. Sie nennt den exakten Einzahlungsbetrag zum Abschlagsausgleich – kostenlos. Das Dokument brauchen wir ohnehin für Ihre Berechnung; beantragen Sie es am besten heute, die Bearbeitung dauert einige Wochen.

Krankenversicherung in der Übergangszeit

Ein Posten, der regelmäßig vergessen wird und in Sperrzeit- oder Ruhenszeiten schnell vierstellig wird – ausführlich unter Krankenversicherung nach dem Job.

  • Gesetzlich Versicherte: Während einer Sperrzeit besteht in der Regel zunächst weiter Versicherungsschutz, die Beitragspflicht ist aber zu klären. Bei freiwilliger Versicherung kann die Krankenkasse unter Umständen auch die Abfindung beitragsrechtlich heranziehen.
  • Privat Versicherte: Der Beitrag läuft ungemindert weiter, der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Wer über 55 ist, kommt praktisch nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
  • Betriebsrente und GKV: Betriebsrenten sind beitragspflichtig nach § 226 SGB V. Bis zum Freibetrag von 197,75 € monatlich (2026) fallen keine Beiträge an; der übersteigende Betrag wird verbeitragt.

Rechenbeispiel: Warum zwei Wochen Planung fünfstellig sein können

Stark vereinfachtes Beispiel, ausschließlich zur Veranschaulichung der Mechanik. Ihre Zahlen weichen ab.

Ausgangslage: Angestellter im FIZ, 58 Jahre, ledig, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, 95.000 € Jahresbrutto, 28 Jahre Betriebszugehörigkeit, Abfindungsangebot 160.000 €, Ausscheiden zum 31.12.2026 geplant.

PositionVariante A – ungeplantVariante B – gestaltet
Abfindung brutto160.000 €160.000 €
Zuflussjahr2026, neben vollem GehaltJanuar 2027, Jahr ohne Gehalt
Steuerfreie bAV-Einbringung (§ 3 Nr. 63 EStG)0 €bis 40.560 €
Ausgleichszahlung § 187a SGB VInicht geprüftgeprüft und eingeplant
Sperrzeit ALG I12 Wochen, Anspruch von 24 auf 18 Monate gekürztGestaltung geprüft, Risiko minimiert
Fünftelregelungnicht beantragtüber Steuererklärung geltend gemacht

Die Spanne entsteht, weil sich Steuer-, Sozial- und Rentenrecht in jedem Fall anders verzahnen. Genau deshalb lässt sich diese Frage nicht mit einem Online-Rechner beantworten. Eine erste Orientierung zur reinen Steuerwirkung gibt der Abfindungsrechner.

Checkliste: Was vor der Unterschrift geklärt sein muss

  • Wie ist die Abfindung im Programm konkret berechnet – Faktor, Bemessungsgrundlage, angerechnete Beschäftigungsjahre?
  • Sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus und geldwerte Vorteile in der Bemessungsgrundlage enthalten?
  • Gibt es eine Turbo- oder Sprinterklausel – und rechnet sie sich nach Abzug der Ruhenszeit-Folgen?
  • Zu welchem Datum endet das Arbeitsverhältnis, und wird die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten?
  • Wann genau fließt die Abfindung zu – und in welchem Steuerjahr?
  • Ist eine steuerfreie Einbringung in die betriebliche Altersversorgung vereinbart, und zwar vor Fälligkeit?
  • Wie werden Resturlaub, Überstunden, Zeitkonten und variable Vergütung abgerechnet?
  • Wie ist die Freistellung geregelt – widerruflich oder unwiderruflich, mit oder ohne Anrechnung?
  • Welche Zeugnisnote und welcher Zeugnistext sind zugesagt?
  • Was passiert mit Ihrer Betriebsrente aus Ruhegeld beziehungsweise BMW Alterskapital?
  • Wie hoch sind Ihre Rentenabschläge – und was kostet der Ausgleich nach § 187a SGB VI?
  • Wie sind Sie in der Übergangsphase kranken- und pflegeversichert?
  • Besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot – und wird eine Karenzentschädigung gezahlt?
  • Wie wirkt sich das Ausscheiden auf Mitarbeiterkonditionen und Werksangehörigenverträge aus?

Ihr Zeitplan bis Oktober

WannWas Sie tun sollten
Diese WocheRentenauskunft und besondere Rentenauskunft nach § 109 Abs. 5 S. 4 SGB VI bei der DRV beantragen – kostenlos, Bearbeitung dauert Wochen. Versorgungsauskunft zur Betriebsrente anfordern. Letzte Lohnsteuerbescheinigung heraussuchen.
September 2026Berechnung beauftragen und beide Szenarien – bleiben oder gehen – in Zahlen vorliegen haben, bevor das Angebot kommt.
Ab Oktober 2026Angebot gegen die vorliegende Rechnung prüfen und Nachverhandlungspunkte innerhalb weniger Tage adressieren.
Vor UnterschriftEntwurf des Aufhebungsvertrags prüfen lassen – insbesondere Beendigungsdatum, Zuflusszeitpunkt, bAV-Umwandlung und Sperrzeit-Formulierungen.

Warum die Reihenfolge zählt Nach der Unterschrift lässt sich fast nichts mehr korrigieren – der Zuflusszeitpunkt nicht, die bAV-Umwandlung nicht, das Beendigungsdatum nicht. Wer erst danach rechnen lässt, erfährt nur noch, was die Entscheidung gekostet hat.

Häufige Fragen zum BMW-Abfindungsprogramm

Wann startet das BMW-Abfindungsprogramm genau?

Nach übereinstimmenden Medienberichten läuft das freiwillige Abfindungsprogramm von Oktober 2026 bis Ende 2027. Vorstand und Gesamtbetriebsrat haben sich am 30. Juli 2026 auf die Eckpunkte geeinigt. Ein konkretes Startdatum innerhalb des Oktobers ist öffentlich nicht kommuniziert.

Bekomme ich automatisch ein Angebot?

Das Programm richtet sich an Beschäftigte in Deutschland außerhalb der direkten Produktion. Nach Berichten wurde bewusst auf eine gezielte Auswahl einzelner Personen verzichtet. Ob und in welcher Form Ihnen ein Angebot zugeht, ergibt sich aus der internen Kommunikation und der Betriebsvereinbarung.

Muss ich das Angebot annehmen?

Nein. Es handelt sich um ein freiwilliges Programm; ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. BMW hat betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und die Beschäftigungssicherung fortgeschrieben. Eine dauerhafte Arbeitsplatzgarantie für die Zeit nach dem Programm ist damit allerdings nicht verbunden.

Wie hoch ist meine Abfindung bei BMW?

Die Höhe richtet sich nach Bruttoeinkommen und Betriebszugehörigkeit. Formel, Zuschläge, Deckelungen und Sonderprämien ergeben sich aus der Betriebsvereinbarung und Ihrem individuellen Angebot. In Medienberichten genannte Beträge von bis zu rund 250.000 € sind Modellrechnungen Dritter auf Basis eines angenommenen Faktors von 1,0 – keine offiziellen BMW-Konditionen.

Kann ich über die Abfindungshöhe verhandeln?

Freiwilligenprogramme sind in der Regel standardisiert, damit alle Beschäftigten gleich behandelt werden. Verhandlungsspielraum besteht deshalb seltener bei der Grundformel, häufiger bei Beendigungszeitpunkt, Auszahlungszeitpunkt, Freistellung, Behandlung variabler Vergütung, Resturlaub, Zeitkonten und Zeugnis. Diese Punkte sind wirtschaftlich oft mehr wert als ein höherer Faktor.

Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Bei einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen nach § 159 SGB III; zusätzlich verkürzt sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel. Ein wichtiger Grund kann insbesondere eine konkret drohende, rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung sein. Da BMW betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen hat, ist diese Argumentation im BMW-Programm nicht ohne weiteres tragfähig – die Ausgestaltung des Vertrags gewinnt dadurch an Bedeutung.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Die Abfindung selbst ist kein Arbeitsentgelt und wird nicht als Einkommen angerechnet. Wird jedoch die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht der Anspruch nach § 158 SGB III – längstens ein Jahr.

Zahle ich Sozialabgaben auf die Abfindung?

Auf eine echte Entlassungsabfindung fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an (§ 14 SGB IV). Anders kann es sein, wenn unter dem Etikett Abfindung tatsächlich Restgehalt, Boni oder Überstunden abgegolten werden – und bei freiwillig gesetzlich Versicherten in Sonderkonstellationen.

Wendet BMW die Fünftelregelung automatisch an?

Nein. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 darf der Arbeitgeber die Tarifermäßigung nach § 34 EStG nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Der Arbeitgeber behält zunächst die volle Lohnsteuer ein. Die Ermäßigung erhalten Sie über die Einkommensteuererklärung – ohne Erklärung bleibt es bei der vollen Besteuerung.

Sollte ich mir die Abfindung noch 2026 oder erst 2027 auszahlen lassen?

Das hängt vom übrigen Einkommen im jeweiligen Jahr ab. Je niedriger die sonstigen Einkünfte im Zuflussjahr, desto stärker wirkt die Fünftelregelung. Eine Aufteilung auf zwei Jahre gefährdet dagegen die erforderliche Zusammenballung und damit die Steuerermäßigung. Das lässt sich nur individuell berechnen – und muss vor Vertragsschluss feststehen.

Kann ich einen Teil der Abfindung steuerfrei in die Betriebsrente einbringen?

Ja, unter den Voraussetzungen der Vervielfältigungsregel nach § 3 Nr. 63 EStG: 4 % der Beitragsbemessungsgrenze je Dienstjahr, begrenzt auf zehn Jahre – 2026 also bis zu 40.560 €. Erforderlich ist eine Umwandlungsvereinbarung vor Fälligkeit der Abfindung.

Was passiert mit meinem BMW-Ruhegeld beziehungsweise Alterskapital?

Unverfallbare Anwartschaften bleiben nach § 1b BetrAVG erhalten. Bei beitragsorientierten Zusagen wird der Kontostand eingefroren und wächst je nach Zusage noch weiter; bei leistungsorientierten Zusagen besteht Anspruch auf die anteilig erdiente Leistung. Weitere Zuwächse durch zusätzliche Dienstjahre entfallen. Die konkrete Auswirkung ergibt sich aus Ihrer Versorgungsauskunft.

Lohnt sich Altersteilzeit oder Vorruhestand für mich mehr als die Abfindung?

Für rentennahe Jahrgänge häufig ja – aber nicht immer. Entscheidend sind Ihre Versicherungsjahre, der frühestmögliche abschlagsfreie Rentenbeginn, die Höhe der Aufstockung, zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und Ihre Betriebsrente. Der Vergleich über die gesamte Restlaufzeit bis zur Regelaltersgrenze ist genau das, was unsere Berechnung leistet.

Was kostet die Prüfung – und lohnt sie sich?

Für Selbstzahler kostet die individuelle Berechnung mit schriftlichem Ergebnis 499 €, mit zusätzlichem 60-minütigem Beratungstermin 899 € – jeweils inklusive 19 % Umsatzsteuer. Bei einer fünf- bis sechsstelligen Abfindung entscheidet die Gestaltung regelmäßig über deutlich größere Beträge. Wird die Beratung über ein Arbeitgeber-Programm abgewickelt, trägt das Honorar in der Regel das Unternehmen.

Wie schnell bekomme ich meine Berechnung?

Nach vollständiger Datenerfassung liegt das Ergebnis in der Regel innerhalb eines Werktags vor. Beim Paket mit Beratungstermin buchen Sie den Termin anschließend selbst – Telefon, Telefonkonferenz oder MS Teams.

Was brauche ich für die Berechnung?

Ihre aktuelle Renteninformation oder Rentenauskunft, die letzte Lohnsteuerbescheinigung, eine aktuelle Gehaltsabrechnung, die Versorgungsauskunft zur Betriebsrente und – sobald vorhanden – das Angebot beziehungsweise den Entwurf des Aufhebungsvertrags. Fotos vom Smartphone genügen; die Texterkennung im Portal übernimmt den Rest.

Sie sind Betriebsrat oder im Personalbereich?

Für Belegschaften bieten wir Rahmenverträge mit Sammelanmeldung, Partner-Portal und Statusübersicht an – ohne Papierlogistik und ohne Aufwand für Ihre HR-Organisation. Details unter Beratung für Arbeitgeber, HR und Konzerne.

Quellen und Rechtsstand

Die Angaben zum Personalstrukturprogramm beruhen auf öffentlich zugänglichen Berichten von dpa, Reuters, Handelsblatt, Süddeutscher Zeitung, Tagesschau, Münchner Merkur und Euronews vom 29. und 30. Juli 2026 sowie darauf aufbauender Fachberichterstattung. BMW hat zu Detailkonditionen des Programms öffentlich zunächst keine Angaben gemacht. Maßgeblich für Ihren Fall sind ausschließlich die Betriebsvereinbarung und das Ihnen zugehende individuelle Angebot.

Rechtsstand: 23. August 2026. Berücksichtigt sind unter anderem § 34, § 24 Nr. 1, § 3 Nr. 63, § 3 Nr. 28, § 10 Abs. 1 Nr. 2a, § 11 und § 32b EStG, § 14 SGB IV, § 148, § 158 und § 159 SGB III, § 109 und § 187a SGB VI, § 226 SGB V, § 1b BetrAVG sowie § 1a und § 4 KSchG. BMW und BMW Group sind Marken der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft; zwischen der KSW Legal GmbH und der BMW Group besteht keine geschäftliche Verbindung. Die Nennung dient ausschließlich der Beschreibung des behandelten Sachverhalts.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Beträge und Grenzen entsprechen dem Rechtsstand 2026; maßgeblich für Ihren Fall sind die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Vorschriften. Rechts- und Gesetzesänderungen berücksichtigen wir bei der Bearbeitung Ihres Mandats.