Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale
Wer darf welche Variante nutzen, wie viel bringt sie 2026 – und warum die neue Pendlerpauschale die Rechnung verändert hat.
Seit der Reform durch das Jahressteuergesetz 2022 gibt es zwei getrennte Wege, die Arbeit zu Hause steuerlich geltend zu machen. Beide führen zum selben Höchstbetrag von 1.260 Euro im Jahr, haben aber völlig unterschiedliche Voraussetzungen. Für die meisten Beschäftigten ist nur einer davon überhaupt erreichbar.
Tagespauschale: 6 Euro je Tag, höchstens 210 Tage, also maximal 1.260 Euro im Jahr. Häusliches Arbeitszimmer: tatsächliche Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro. Entfernungspauschale: neu einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Zwei Wege, ein Höchstbetrag
Der entscheidende Unterschied liegt im Raum. Die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG setzt keinen eigenen Raum voraus – der Küchentisch genügt. Das häusliche Arbeitszimmer nach Nr. 6b setzt einen abgetrennten, so gut wie ausschließlich beruflich genutzten Raum voraus und dass dieser Raum den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.
Diese zweite Hürde ist hoch. Sie erfüllen im Wesentlichen Selbständige ohne anderen festen Arbeitsplatz und Beschäftigte, deren inhaltlicher Tätigkeitsschwerpunkt dauerhaft zu Hause liegt. Für alle anderen bleibt die Tagespauschale.
Die Tagespauschale in der Praxis
- Abziehbar für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause gearbeitet und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht haben.
- Gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer (Anlage N) und Selbständige (Betriebsausgabe in der EÜR).
- Kein Nachweis einzelner Kosten nötig – aber das Finanzamt darf verlangen, dass Sie die Anzahl der Tage glaubhaft machen. Ein fortlaufender Kalendereintrag genügt und erspart Rückfragen.
- Die 1.260 Euro sind kein Freibetrag, sondern Werbungskosten. Sie wirken erst, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
Steht Ihnen für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung – der klassische Fall ist die Lehrkraft ohne eigenen Schreibtisch in der Schule –, dürfen Sie die Tagespauschale auch für Tage ansetzen, an denen Sie die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Dann sind Entfernungspauschale und Tagespauschale am selben Tag nebeneinander möglich.
Das häusliche Arbeitszimmer
Wer die Mittelpunkts-Voraussetzung erfüllt, hat ein Wahlrecht: die Jahrespauschale von 1.260 Euro ohne jeden Nachweis, oder die tatsächlichen Kosten. Letzteres lohnt sich nur, wenn der anteilige Aufwand deutlich darüber liegt.
Für die tatsächlichen Kosten benötigen wir:
- Grundriss oder Skizze mit Gesamtwohnfläche und Fläche des Arbeitszimmers
- Miete und Nebenkosten – Heizung, Strom, Wasser, Reinigung, Versicherung, Grundsteuer
- bei Eigentum zusätzlich Schuldzinsen sowie Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Abschreibung
- Angabe, welchem Ehegatten die Wohnung gehört
Die Jahrespauschale ist zeitanteilig zu kürzen, wenn die Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres vorlagen. Für denselben Tag lassen sich Arbeitszimmer und Tagespauschale nicht kombinieren.
Was 2026 günstiger ist
An einem normalen Homeoffice-Tag entscheiden Sie sich faktisch zwischen 6 Euro Tagespauschale und der Entfernungspauschale für die Fahrt ins Büro. Durch die Erhöhung auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer zum 1. Januar 2026 hat sich diese Rechnung verschoben.
Der Kipppunkt liegt 2026 bei rund 16 Kilometern. Bis 2025 lag er noch bei 20 Kilometern, weil für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent galten. Wer nahe am Arbeitsplatz wohnt, fährt steuerlich mit dem Homeoffice-Tag also weiterhin besser – aber die Spanne ist kleiner geworden.
Das ist selbstverständlich keine Empfehlung, den Arbeitsort nach der Steuer zu wählen. Es lohnt sich aber, die tatsächlichen Homeoffice-Tage sauber mitzuschreiben: Wer sie am Jahresende schätzt, verschenkt in aller Regel Abzugspotenzial.
Häufige Fragen
Zählt ein halber Tag im Homeoffice?
Maßgeblich ist, ob Sie an diesem Tag überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Eine zeitanteilige Kürzung der 6 Euro gibt es nicht – der Tag zählt ganz oder gar nicht.
Kann ich beide Varianten in einem Jahr nutzen?
Über das Jahr verteilt ist eine Trennung denkbar, für denselben Tag aber ausgeschlossen. In der Praxis lohnt sich der Aufwand selten – meist ist eine der beiden Varianten durchgehend günstiger.
Was ist mit Schreibtisch, Bürostuhl und Monitor?
Arbeitsmittel sind unabhängig von Tagespauschale und Arbeitszimmer abziehbar. Sie werden nicht mit den 1.260 Euro verrechnet. Bewahren Sie die Belege auf.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Beträge und Grenzen entsprechen dem Rechtsstand 2026; maßgeblich für Ihren Fall sind die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Vorschriften. Rechts- und Gesetzesänderungen berücksichtigen wir bei der Bearbeitung Ihres Mandats.