Altersteilzeit oder Vorruhestand? Modelle und Kosten im Vergleich für Arbeitgeber
Altersteilzeit und Vorruhestand sind die klassischen Brücken in den Ruhestand. Wie sich die Modelle unterscheiden, was sie kosten.
Wenn ältere Jahrgänge sozialverträglich aus dem Unternehmen ausscheiden sollen, stehen zwei Klassiker zur Wahl: Altersteilzeit und Vorruhestand. Beide bauen eine Brücke zum Rentenbeginn – aber sie funktionieren grundlegend verschieden, kosten unterschiedlich viel und reagieren unterschiedlich auf die anstehende Rentenreform.
Altersteilzeit: reduzierte Arbeit mit Aufstockung
Bei der Altersteilzeit (nach dem Altersteilzeitgesetz) wird die Arbeitszeit ab dem 55. Lebensjahr halbiert. Der Arbeitgeber stockt das halbierte Entgelt um mindestens 20 Prozent auf – tariflich oft mehr – und zahlt zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80 Prozent des bisherigen Vollzeit-Entgelts. Der Aufstockungsbetrag ist für den Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei (Progressionsvorbehalt). Im verbreiteten Blockmodell wird zunächst voll gearbeitet, danach folgt die Freistellung.
Für das Unternehmen heißt das: Es erhält in der Arbeitsphase noch volle Arbeitsleistung, trägt aber Aufstockung und erhöhte Rentenbeiträge über die gesamte Laufzeit – und muss im Blockmodell das angesparte Wertguthaben gegen Insolvenz absichern.
Vorruhestand: vollständige Freistellung gegen Überbrückungsgeld
Beim Vorruhestand scheidet der Mitarbeitende vorzeitig vollständig aus der aktiven Tätigkeit aus und erhält bis zum Rentenbeginn ein vom Arbeitgeber finanziertes Überbrückungseinkommen (häufig in der Größenordnung von rund 80 Prozent des bisherigen Entgelts). Anders als bei der Altersteilzeit gibt es keine Arbeitsleistung mehr – und ohne gesonderte Vereinbarung auch nicht automatisch die rentensichernde Beitragsaufstockung. Das kann zu größeren Rentenlücken beim Mitarbeitenden führen, die wiederum die Akzeptanz beeinflussen.
Der Kostenvergleich ist keine Pauschale
Welches Modell günstiger ist, lässt sich nicht allgemein sagen – es hängt von mehreren Faktoren ab:
- Restarbeitsleistung: Bei der Altersteilzeit fließt in der Arbeitsphase noch Wertschöpfung zurück; beim Vorruhestand nicht.
- Rentenwirkung: Die ATZ-Beitragsaufstockung hält die Rente des Mitarbeitenden hoch – ein Vorteil für die Akzeptanz, aber ein Kostenfaktor.
- Laufzeit und Jahrgang: Je länger die Brücke bis zum abschlagsarmen Rentenbeginn, desto teurer – unabhängig vom Modell.
- Absicherungs- und Verwaltungsaufwand: Insolvenzsicherung, Abrechnung und Fristen unterscheiden sich.
Beispiel zur Veranschaulichung
Bei einem Vollzeit-Brutto von 60.000 Euro im Jahr liegen die durchschnittlichen Modellkosten je nach Ausgestaltung deutlich unter den Kosten einer fortgesetzten Vollzeitbeschäftigung – aber Altersteilzeit und Vorruhestand verteilen Kosten, Restleistung und Rentenwirkung unterschiedlich. Welches Modell für einen konkreten Jahrgang wirtschaftlicher ist, ergibt sich erst aus der Einzelfallrechnung.
Warum die Reform den Vergleich verschiebt
Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, das Altersteilzeit-Blockmodell abzuschaffen. Sollte das umgesetzt werden, verliert eine der beliebtesten Varianten ihre Grundlage – und der Vergleich zwischen den Modellen verschiebt sich. Wer ältere Jahrgänge in den nächsten Jahren in den Ruhestand begleiten will, sollte das Zeitfenster der heutigen Regeln nutzen und jede Konstellation gezielt durchrechnen.
Häufige Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen Altersteilzeit und Vorruhestand?
Bei der Altersteilzeit wird (zumindest zeitweise) noch gearbeitet und die Rente über Beitragsaufstockung weitgehend gesichert; beim Vorruhestand scheidet die Person vollständig aus und erhält ein Überbrückungseinkommen.
Welches Modell ist günstiger?
Das hängt von Restleistung, Rentenwirkung, Laufzeit und Jahrgang ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – entscheidend ist die Einzelfallrechnung.
Was ändert sich durch die Reform?
Empfohlen ist die Abschaffung des Altersteilzeit-Blockmodells. Beschlossen ist das noch nicht, aber es sollte in die Planung einfließen.
Wie sichern wir die Akzeptanz beim Mitarbeitenden?
Indem die individuellen Folgen – Netto, Rente, Steuer – transparent berechnet werden. Wer seine konkrete Lage versteht, entscheidet schneller.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Beträge und Grenzen entsprechen dem Rechtsstand 2026; maßgeblich für Ihren Fall sind die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Vorschriften. Rechts- und Gesetzesänderungen berücksichtigen wir bei der Bearbeitung Ihres Mandats.