Altersteilzeit: Modelle, Aufstockung, Steuer und Rente – und warum das Blockmodell bald wegfallen könnte

Block- oder Gleichverteilungsmodell, steuerfreie Aufstockung, Auswirkungen auf die Rente: Wie Altersteilzeit funktioniert.

Lesezeit etwa 4 Minuten Rechtsstand 2026 Von der KSW Legal GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Altersteilzeit gilt als der elegante, planbare Weg in den Ruhestand: Arbeitszeit halbieren, Einkommen weitgehend stabil halten, früher aufhören. Doch hinter dem einfachen Bild steckt ein Geflecht aus Aufstockung, Steuer und Rentenwirkung – und 2026 kommt ein Reformvorschlag hinzu, der das beliebteste Modell infrage stellt. Wer Altersteilzeit erwägt, sollte beides verstehen.

Zwei Modelle, ein Ziel

Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist ab dem 55. Lebensjahr möglich und halbiert die Arbeitszeit bis zur Rente. Es gibt zwei Varianten:

  • Gleichverteilungsmodell: Sie arbeiten durchgehend die halbe Zeit, bis zum Renteneintritt.
  • Blockmodell: In der ersten Hälfte arbeiten Sie voll weiter (Arbeitsphase), in der zweiten sind Sie vollständig freigestellt (Freistellungsphase). Bei sechs Jahren also drei Jahre arbeiten, drei Jahre frei – bei durchgehend gleichem, aufgestocktem Entgelt. Dieses Modell ist mit Abstand das beliebteste.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht – sie muss über Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder freiwillig vereinbart werden.

Aufstockung, Steuer und Rente: das Zusammenspiel

Das halbierte reguläre Entgelt wird normal versteuert. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag – gesetzlich mindestens 20 Prozent, tariflich oft mehr, mit dem Ziel, das Netto bei rund 80 Prozent des bisherigen Vollzeit-Netto zu halten. Dieser Aufstockungsbetrag ist nach § 3 Nr. 28 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Das heißt: Er erhöht rechnerisch Ihren Steuersatz auf das übrige Einkommen und kann zu einer Steuernachzahlung führen. Die richtige Steuerklasse und gute Planung dämpfen diesen Effekt.

Für die Rente ist ein zweiter Mechanismus entscheidend: Der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge auf mindestens 80 Prozent des bisherigen Vollzeit-Entgelts – also deutlich mehr als auf das halbierte Gehalt. Tariflich sind oft 90 Prozent üblich. Dadurch sammeln Sie trotz halber Arbeitszeit nahezu volle Rentenpunkte; der spätere Rentennachteil bleibt klein.

Beispiel zur Veranschaulichung

Bei 5.000 Euro Vollzeit-Brutto und sechs Jahren Blockmodell mit Aufstockung auf etwa 80 Prozent des Netto bleibt das monatliche Einkommen spürbar stabiler, als die halbierte Arbeitszeit vermuten ließe – für rund 50 Prozent weniger Arbeit verzichtet man effektiv nur auf einen kleineren Teil des Netto. Wie viel genau bleibt, hängt von Steuerklasse, Tarifvertrag und weiteren Einkünften ab.

Der Reform-Vorbehalt 2026

Hier kommt der aktuelle Punkt: Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, das Altersteilzeit-Blockmodell abzuschaffen. Hintergrund ist der Fachkräftemangel – Ältere sollen länger im Erwerbsleben bleiben. Beschlossen ist das noch nicht, und bestehende Vereinbarungen sind zunächst nicht betroffen. Wer aber neu plant, sollte diese Entwicklung einkalkulieren: Das vertraute „erst voll arbeiten, dann frei" könnte für künftige Vereinbarungen wegfallen.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteile

  • Gleitender, planbarer Übergang in den Ruhestand statt eines abrupten Endes.
  • Das Einkommen bleibt durch die Aufstockung vergleichsweise stabil – meist bei rund 80 bis 90 Prozent des bisherigen Netto.
  • Die Rentenpunkte bleiben weitgehend erhalten, weil der Arbeitgeber Beiträge auf 80 bis 90 Prozent des Vollzeit-Entgelts zahlt.
  • Im Blockmodell sammeln Sie zunächst Wertguthaben an und sind danach vollständig freigestellt – mit gesetzlichem Insolvenzschutz für das Guthaben.
  • Häufig über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abgesichert.

Nachteile

  • Kein gesetzlicher Anspruch – Altersteilzeit muss vereinbart werden.
  • Die steuerfreie Aufstockung unterliegt dem Progressionsvorbehalt und kann zu einer Steuernachzahlung führen.
  • Das laufende Netto liegt unter dem bisherigen Vollzeit-Einkommen.
  • Eine lange Bindung über mehrere Jahre, die sich kaum rückgängig machen lässt.
  • Das beliebte Blockmodell könnte für neue Vereinbarungen wegfallen (Reformvorschlag 2026).

Worauf es bei der Entscheidung ankommt

Altersteilzeit ist keine vorgezogene Rente, sondern eine besondere Form der Beschäftigung – mit Folgen für Liquidität, Steuer, Rente und, beim Blockmodell, mit Insolvenzschutz für das angesparte Wertguthaben. Ob sich ein Angebot für Sie lohnt und welches Modell günstiger ist, hängt von Ihrem Entgelt, Ihrer Steuerklasse, dem Tarifvertrag und Ihrem geplanten Rentenbeginn ab. Das ist eine Rechenaufgabe – am besten, bevor Sie unterschreiben.

Häufige Fragen

Ist die Aufstockung bei Altersteilzeit steuerfrei?

Ja, der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Er unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.

Wie stark sinkt meine Rente durch Altersteilzeit?

Meist nur gering. Weil der Arbeitgeber Rentenbeiträge auf mindestens 80 Prozent (oft 90 Prozent) des Vollzeit-Entgelts zahlt, bleiben die Rentenpunkte weitgehend erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Block- und Gleichverteilungsmodell?

Im Blockmodell arbeiten Sie zuerst voll und sind danach freigestellt; im Gleichverteilungsmodell durchgehend in halber Zeit. Das Entgelt ist über die Laufzeit jeweils gleich.

Wird das Blockmodell wirklich abgeschafft?

Es ist eine Empfehlung der Rentenkommission, noch kein Gesetz. Bestehende Vereinbarungen sind zunächst nicht betroffen – für neue Planungen sollte die mögliche Reform aber berücksichtigt werden.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Beträge und Grenzen entsprechen dem Rechtsstand 2026; maßgeblich für Ihren Fall sind die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Vorschriften. Rechts- und Gesetzesänderungen berücksichtigen wir bei der Bearbeitung Ihres Mandats.