Abfindung: 3 Rechenbeispiele, was netto übrig bleibt
Drei konkrete Rechenbeispiele zur Abfindung: Wie Fünftelregelung und Auszahlungszeitpunkt das Netto verändern.
Abstrakt klingt „Fünftelregelung" sperrig. An drei Beispielen wird schnell greifbar, wie groß der Unterschied tatsächlich ist – und warum dieselbe Bruttosumme einmal mehrere tausend, einmal über zehntausend Euro Steuer sparen kann.
Fall 1: 120.000 € Abfindung, mittleres Einkommen
Eine 55-jährige, ledige Angestellte erhält 120.000 € Abfindung. Im Auszahlungsjahr hat sie noch ein zu versteuerndes Einkommen von rund 45.000 €. Die Fünftelregelung senkt die Steuer auf die Abfindung um rund 4.300 € gegenüber der vollen Besteuerung.
Fall 2: gleiche Abfindung, anderes Jahr
Dieselbe Frau, dieselben 120.000 € – aber die Auszahlung fällt in ein Jahr, in dem sie kaum anderes Einkommen hat (zu versteuerndes Einkommen rund 12.000 €). Jetzt wirkt die Fünftelregelung deutlich stärker: Die Ersparnis steigt auf rund 14.500 €. Der einzige Unterschied ist der Auszahlungszeitpunkt – das sogenannte Dispositionsjahr.
Fall 3: kleinere Abfindung, verheiratet
Ein 48-jähriger, verheirateter Mitarbeiter erhält 50.000 € Abfindung bei rund 40.000 € gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen. Hier fällt die Ersparnis durch die Fünftelregelung kleiner aus – rund 1.700 € –, weil der Splittingtarif die Progression ohnehin abmildert.
Was die Beispiele zeigen
Drei Erkenntnisse lassen sich ableiten:
- Die Fünftelregelung hilft fast immer – aber wie stark, hängt stark von der Höhe und vom übrigen Einkommen ab.
- Der Auszahlungszeitpunkt ist ein echter Hebel. Zwischen Fall 1 und Fall 2 liegen mehrere tausend Euro – bei identischer Abfindung.
- Pauschalwerte führen in die Irre. Ohne die individuelle Konstellation lässt sich das Netto nicht seriös beziffern.
Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch: mit dem kostenlosen Abfindungsrechner. Er nutzt denselben Einkommensteuertarif wie diese Beispiele.
Die Zahlen hier sind vereinfachte Beispielrechnungen auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026 (§ 32a EStG), ohne Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und individuelle Besonderheiten. Was am Ende wirklich bleibt, hängt zusätzlich von Kranken- und Pflegeversicherung, Rente und Ihrem konkreten Angebot ab.
Was die Beispiele weglassen – und was das kostet
Die drei Fälle zeigen den Einkommensteuertarif. Im echten Bescheid kommen dazu: der Solidaritätszuschlag, sobald die Steuer die Freigrenze übersteigt – bei hohen Abfindungen ist das fast immer der Fall –, und die Kirchensteuer mit 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer. Bei 120.000 € Abfindung sind das schnell weitere 3.000 bis 5.000 €. Die Kirchensteuer lässt sich bei hohen Einmalzahlungen auf Antrag teilweise erlassen – die Erlassquote liegt je nach Landeskirche bei bis zu 50 Prozent der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer; der Antrag muss aktiv gestellt werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Entlassungsentschädigung dagegen nicht an, weder in der gesetzlichen Kranken- noch in der Rentenversicherung.
Wenn im selben Jahr Arbeitslosengeld fließt
Ein häufiger Sonderfall: Die Abfindung und das Arbeitslosengeld fallen ins selbe Kalenderjahr. Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es hebt den Steuersatz auf das übrige Einkommen und damit auch auf die Abfindung. In Fall 2 würde ein halbes Jahr Arbeitslosengeld das zu versteuernde Einkommen zwar nicht erhöhen, den Steuersatz aber so anheben, dass ein Teil der Ersparnis wieder verloren geht. Wer den Auszahlungstermin wählen kann, prüft deshalb nicht nur das Gehalt, sondern alle Lohnersatzleistungen des Zieljahres.
Warum die Fünftelregelung bei sehr hohen Abfindungen weniger bringt
Der Mechanismus wirkt über die Progression: Ein Fünftel der Abfindung wird dem übrigen Einkommen zugeschlagen, die darauf entfallende Mehrsteuer verfünffacht. Liegt schon dieses Fünftel im Bereich des Spitzensteuersatzes, gibt es keine Progression mehr, die geglättet werden könnte – die Ermäßigung schrumpft gegen null. Bei 400.000 € Abfindung und einem üblichen Gehalt bleibt von der Ersparnis oft nur ein niedriger vierstelliger Betrag. Dann sind andere Hebel wichtiger: das Dispositionsjahr, die Verteilung von Einkünften des Ehepartners und Vorsorgeaufwendungen im Auszahlungsjahr, etwa freiwillige Rentenbeiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen, die als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen senken.
Häufige Fragen
Warum spart Fall 2 so viel mehr als Fall 1?
Weil die Fünftelregelung den Progressionseffekt glättet. Ist das übrige Einkommen niedrig, fällt dieser Effekt viel größer aus – deshalb ist das Dispositionsjahr so wirkungsvoll.
Gelten die Beispiele auch für mich?
Sie zeigen die Mechanik, nicht Ihr Ergebnis. Ihr tatsächliches Netto hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Einkommen und dem Auszahlungszeitpunkt ab.
Ist die Fünftelregelung immer die beste Lösung?
Sie ist fast immer vorteilhaft, muss aber seit 2025 über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Wie das geht, erklärt die Anleitung zur Steuererklärung.
Kann ich den Auszahlungszeitpunkt beeinflussen?
Oft ja – das ist Verhandlungssache und sollte vor der Unterschrift geklärt werden, weil es über erhebliche Beträge entscheidet.
Lohnt sich ein Kirchensteuer-Erlass bei der Abfindung?
Häufig ja. Viele Landeskirchen erlassen auf Antrag einen Teil der Kirchensteuer, die auf eine Abfindung entfällt – oft bis zur Hälfte. Der Antrag geht nach dem Steuerbescheid an das Kirchensteueramt oder die Landeskirche und muss innerhalb der dort genannten Frist gestellt werden.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Beträge und Grenzen entsprechen dem Rechtsstand 2026; maßgeblich für Ihren Fall sind die im jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Vorschriften. Rechts- und Gesetzesänderungen berücksichtigen wir bei der Bearbeitung Ihres Mandats.