Wir geben Antworten auf häufige Fragen

Aufgrund des aktuellen Jahresendgeschäfts in unserer Kanzlei kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Seien Sie versichert, dass wir unser Bestes tun, um alle Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Ihre Anliegen sind uns wichtig, und wir arbeiten daran, Ihnen bald wieder den gewohnten Service bieten zu können. Für sehr dringende Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn es auch hier zu längeren Antwortzeiten kommen kann. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Unsere Mitarbeiter geben täglich ihr Bestes und leisten bereits viele Überstunden um für Sie da zu sein.

Bitte reichen Sie Ihre Finanzbuchführung immer Anfang des Folgemonats und die Lohnbuchführung bis spätestens Mitte des Monats zuverlässig und vollständig ein. Aufgrund stark erhöhten Arbeitsaufkommens und einzuhaltender Fristen ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen (dies betrifft sowohl Finanzbuchhaltungen, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse als auch Rückrufe und die Beantwortung von E-Mails / Rückfragen), wofür um Verständnis gebeten wird, damit wir Vorgänge effizient und qualitativ bearbeiten können:

Finanzbuchführung ca. 3 bis 4 Wochen nach Eingang

Lohnbuchführung ca. 1 bis 2 Wochen nach Eingang

Steuererklärungen ca. 8 bis 10 Wochen nach Eingang

Rückrufe / E-Mails / Rückfragen bis zu 5 Werktage (außer in sehr dringenden Fällen)

Sehr dringende Fristsachen mit einer gesetzlichen, nicht verlängerbaren Frist, Haftsachen, Durchsuchungen und Beschlagnahme sowie Angelegenheiten die für den Mandanten einen sehr großen Rechtsnachteil (größer 5.000 €) zur Folge haben können (Strafverfahren, Rechtsmittel, Klagen usw.). Eingehende Anrufe, E-Mails und Anfragen werden anhand dieser Kriterien beurteilt und dann nach objektiver Dringlichkeit und sonst nach Eingang abgearbeitet.

Wenn Sie uns mit der Erteilung / Vergabe einer Steuer-Nr. beauftragt haben, wurde diese elektronisch beantragt, worüber Sie von uns eine E-Mail mit dem Protokoll bekommen haben. Sobald Ihre Steuer-Nr. / USt.-ID-Nr. vorliegt erhalten Sie diese i.d.R. von uns taggleich weitergeleitet. Auf die Dauer der Vergabe hat nur die Behörde und nicht wir einen Einfluss. Die Vergabe kann mehrere Wochen, manchmal auch mehrere Monate dauern. Sie können Ihr zuständiges Finanzamt – dort die Clearingstelle anrufen oder im Falle der USt.-ID-Nr. das Bundeszentralamt für Steuern.

Wir benötigen dafür den Personalfragebogen sowie Ihre Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft nebst PIN und die Betriebsnummer der Agentur für Arbeit. Falls die Mitgliedsnummer der BG / die Betriebsnummer der Agentur für Arbeit nicht vorliegt, beantragen wir diese erstmalig wenn ein Personalfragebogen vorliegt. Bitte achten Sie darauf, den Personalfragebogen vollständig und richtig auszufüllen. Sie können dort auch angeben, ob Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag benötigen (ab 45 € zzgl. 19 % USt.).

Weitere Informationen und die Möglichkeit einen Termin zu buchen finden Sie hier.

Beratungstermine finden telefonisch / virtuell statt und können über www.ksw-legal.de/termin gebucht werden. Als bestehender Mandant wählen Sie “Ich bin bereits Mandant” und “Beratungsgespräch” aus. In steuerlichen Angelegenheiten beträgt die Zeitgebühr 75 € je angefangene halbe Std. zzgl. Auslagen und 19 % USt., in rechtlichen Angelegenheiten beträgt die Zeitgebühr 125 € je angefangene halbe Std. zzgl. Auslagen und 19 % USt. soweit keine höheren Gebühren nach StBVV / RVG entstehen.

Der Briefkasten ist 24/7 erreichbar. Sie klingeln einfach bei uns die Eingangstür wird sich 24/7 öffnen. Falls Sie Unterlagen / Belege abgeben wollen, die nicht in Briefkasten passen, wird empfohlen uns vorher telefonisch zu kontaktieren, ob die Kanzlei zur gewünschten Zeit besetzt ist. Sie können Ihre Unterlagen / Belege aber auch digital einreichen per E-Mail an Ihren Sachbearbeiter oder an info@ksw-legal.de oder als Upload.

Ihre eingereichten Belege / Unterlagen werden i.d.R. von uns mit einem Hochleistungsscanner mit einer Geschwindigkeit von bis zu 240 Seiten pro Minute inkl. Texterkennung digitalisiert und unseren Mitarbeitern elektronisch zur Verfügung gestellt.

Um die Digitalisierung schnell, einfach und problemlos zu durchzuführen, beachten Sie bitte:

  • keine Heftklammern („Tacker“) und keine Büroklammern verwenden (wir müssen jede Heft-/Büroklammer manuell entfernen)
  • Dokumente nicht in Klarsichtfolien einreichen (wir müssen jedes Dokument aus der Folie herausnehmen)
  • Kassenquittungen entweder lose abzuheften oder vollflächig auf ein Blatt zu kleben (nicht nur an einer Ecke oder Seite festkleben) (andernfalls werden die Belege teilweise zerrissen oder/und führen zu einem Papierstau)

Soweit Ihre Belege / Unterlagen eingereicht sind werden diese unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erledigt. Priorisiert werden Steuererklärungen / Jahresabschlüsse bei Firmen (UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG) des Jahres 2023 bearbeitet, da die Frist wegen der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 31.12.2023 endet. Die Frist für natürliche Personen (Einkommensteuer usw.) endet erst am 02.06.2025. Folglich haben diese Steuererklärungen noch Zeit. Soweit Sie eine Zwangsgeldandrohung erhalten haben, bearbeiten wir Ihren Fall priorisiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei E-Mails / sonstigen Übermittlungen keine Eingangsbestätigung versenden können. Im Falle von Rückfragen meldet sich ein Sachbearbeiter bei Ihnen.

Wir haben Ihren Anruf, Ihre E-Mail, Ihr Anliegen erhalten. Bitte sehen Sie außer in sehr dringenden, begründeten Fällen von Erinnerungen und Nachfragen ab. Jeder zusätzliche Vorgang verzögert die Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens.

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr zuständiges Finanzamt (Erlass von Säumnis-/Verspätungszuschlägen/Ratenzahlungen usw.). Für eine Ratenzahlung / Stundung ist ein Antrag erforderlich (Vermögensauskunft, Kontoauszüge der letzten 12 Monate, Ablehnungsbestätigung eines Bankdarlehens). Soweit wir einen Antrag auf Stundung / Ratenzahlung stellen sollen, entstehen hierfür Gebühren die sich aus dem Betrag, der gestundet werden soll, berechnen. 

Es ist uns aktuell nicht möglich Vorgänge aus anderen als den gen. Kriterien zu beschleunigen. Bitte planen Sie daher Ihr Anliegen entsprechend unserer Bearbeitungszeiten rechtzeitig ein.

Viele hilfreiche Informationen und Vorlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Aufgrund der sehr hohen Auslastung können wir keine weiteren / neuen Mandanten (außer Rahmenvertragspartner) betreuen und stehen unseren treuen Bestandsmandanten zur Seite. Sie können sich gerne im neuen Jahr an uns wenden und ein Angebot anfordern.

Gerne können Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen an uns wenden.