Mietrecht

Umfasst das gewerbliche wie private Mietrecht und Pachtrecht. Wir entwerfen für Sie zugeschnittene Mietverträge bzw. Pachtverträge, Nachtragsvereinbarungen oder Aufhebungsvereinbarungen und führen in enger Absprache mit Ihnen die Vertragsverhandlungen bis zur Unterschrift.

Während des Vertragslaufes gestalten wir nach Ihren Bedürfnissen das Vertragsmanagement. Wir setzen uns für Sie bei Mieterhöhungen ein, vertreten Ihre Rechte in der Mangelgewährleistung, bei Instandhaltung / Instandsetzung und Modernisierung, Mietminderung. Wir stehen in den Themen Abmahnung, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnung, Zahlungsverzug an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Bei der Beendigung Ihres Mietvertrags oder Pachtvertrags stellen sich häufig Probleme des Kündigungsschutzes, der Räumungsvollstreckung bzw. des Vollstreckungsschutzes, des Vermieterpfandrechts sowie der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Hierzu ist spezifisches Fachwissen notwendig, das wir für Sie effizient einsetzen.

Wohnungseigentümergemeinschaften sind häufig brisant in juristischer und persönlicher Hinsicht. Dies betrifft sowohl die rechtliche Beziehung der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander als auch im Hinblick auf die Hausverwaltung. Wir beraten Sie als Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft und als professioneller Hausverwalter praxisorientiert und umfassend.

Sei es bei der Begleitung beim Kauf von Wohnungseigentum, der Vertragsprüfung der Korrespondenz mit externen Dienstleistern, wir führen Sie zum Ziel. Bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung sowie bei der Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und bei Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen verfügen wir über das umfassende Instumentarium professioneller Interessenvertretung.

Häufig werden wir für folgenden Themen zu Rate gezogen: Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Abgrenzung Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Reichweite eines Sondernutzungsrechts, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage und Umgang mit insolventen Miteigentümern, Prüfung und Erstellung von Verwalterverträgen.