Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht

Wir beraten unsere Mandanten laufend zu aktuellen Themen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, des Wettbewerbs- und Urheberrechts:

  • Wettbewerbs- und urheberrechtliche Beratung
  • Entwicklung und Umsetzung von Schutzrechtsstrategien
  • Anmeldung von Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmustern
  • Kauf und Verkauf von gewerblichen Schutzrechten
  • Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten
  • Sortenschutzrechtliche Beratung
  • Lizenzverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Geheimhaltungsverträge
  • Due Diligence, Reorganisation
  • Presse- und Äußerungsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im engeren Sinne, wie auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen. Ziel des Wettbewerbsrechts ist es, Mitbewerber und Kunden vor unlauterem Verhalten am Markt zu schützen, während Wettbewerbsbeschränkungen die Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und den Wettbewerb selbst als eigenständiges Regulativ schützen sollen.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat jüngst eine grundlegende Reform erfahren. Es dient dem Schutz der Mitbewerber, sowie nunmehr ausdrücklich auch der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer. Zugleich soll es das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb sicherstellen. Grundsatz ist und bleibt, daß unlautere Wettbewerbshandlungen unzulässig sind.

Das Wettbewerbsrecht ist zu einem guten Teil “Werberecht”. Jede Form von Präsentation eines Unternehmens oder Produktes ist der Beurteilung durch das Wettbewerbsrecht unterworfen. Aber auch viele andere Bereiche des Wirtschaftslebens werden durch das Wettbewerbsrecht geregelt, wie z.B. die Gewinnung von Mitarbeitern oder die Preispolitik eines Unternehmens.

Anwaltliche Hilfe im Wettbewerbsrecht umfasst die Beratung in allen Bereichen der unternehmens- und produktbezogenen Werbung, sei es die eigene oder die der Marktteilnehmer. Weiter die Betreibung der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.